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Hallo,

ganz schlimm, was da deiner Tochter passiert ist.

Ja, Rangeleinen gab es schon immer. Aber dass ein Mädchen fertig gemacht wird, ist wohl erst jetzt üblich?.. so was gab es früher nicht. Ich kenn nur Geraufe zwischen Jungs und das nicht zu knapp.

Vor Monaten hat meine Tochter,13, auch gesehn, wie Schulkameraden in unserem Ort gewalttätig wurden, es war zum Glück nur eine Sachbeschädigung.
Die Polizei wurde verständigt. Meine Tochter sagte dann ein paar Tage später als Zeugin aus, was ich damals auch richtig fand- als nur wegzusehen.
Die Schüler waren der Polizei wegen Diebstahl und anderen Delikten schon bekannt.

Jetzt fragte ich nochmal in der Polizeidienststelle nach. Der Kollege tat die Sache fast wie eine Nichtigkeit ab. Es passiert nichts mit den Straftätern. Es sind ja noch Kinder.

Meine Tochter hatte damals danach in der Schule auch Bammel, dass ihr diese Schüler was anhaben könnten. Zum Glück kam aber nichts.

Nun wüßte ich echt nicht, ob ich sie nochmals zur Polizei schicken würde wegen einer Aussage.
Denn in der Schule wäre sie in diesem Fall ausgeliefert.

Alles Gute für euch. Lotta

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Würgen bedeutet unterbinden der Luftzufuhr . Das verursacht Verletzungen an Luft- und Speiseröhre .

Wäre Deine Tochter wirklich brutal gewürgt worden hätte sie Halsschmerzen und massivste Schluckbeschwerden , weil der ganze Rachen zugeschwollen wäre. Ihr wären Blutgefäße im Auge geplatzt und die Augen wären evtl. auch noch Blutunterlaufen gewesen. Außen am Hals hätten sich Hämatome gebildet, denn die Haut am Hals ist sehr empfindlich. Diese Verletzungen hatte deine Tochter nicht. Sie hätte mit Sicherheit keine Schmerzen im Genik gehabt. Von daher kann ausgeschlossen werden, das sie gewürgt wurde.

Der Junge hat deine Tochter vermutlich am Hals gepackt, um den Terrorzwerg loszuwerden - sowas könnte man sogar Notwehr nennen und das passt dann auch zu den von Dir beschriebenen Verletztungen. Die Genikschmerzen!

Ich denke Deine Tochter ist eine verlogene kleine Bitch, die dem Klassenkamerat mittels Falschanzeige eins reinwürgen wollte.

Und das kommt nun raus.

Das ist schon eine sehr schwere Straftat, daher macht es schon Sinn das das JA eingeschaltet wird, da es schon im Bereich des Möglichen liegt das Deine Tochter im Falle einer Verurteilung in deren Obhut übergeben wird.

Es tut mir wirklich leid, aber wie ich das sehe ist deine Tochter die Täterin und bist ( verständlicherweise) einfach nur betriebsblind

Und ich sehe da schon ziemlich heftige Zeiten auf die gesamte Familie zukommen

Pina

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Hast du sie eigentlich noch alle? Die Schmerzen im Genick kommen vermutlich von dem Sturz. Und was glaubst du, wie lange die Mitschüler zugesehen haben, als der Junge sie am Hals gepackt hat?

Und das Mächen als "verlogene kleine Bitch" zu betiteln, ist ja wohl die absolute Höhe. Und das es mehrere Zeugen gibt, hast du wohl auch überlesen, was?
So viel Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Und schade, das man dich nicht anzeigen kann, weil du es nötig hast, ein 16 jähriges Mädchen als "Bitch" zu betiteln. Wenn du immer so drauf bist, scheinst du schwere Zeiten zu haben.
Unglaublich.

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Was bist du denn für eine....

du nennst meine Tochter verlogene "Bitch"... sag mal gehts noch...pfui!!!

Du urteilst über die kurzen Worte die ich hier geschrieben, wo bei ich mir hier noch kurz gehalten habe, über das ganze Leben meiner Tochter, also in deinem Alter darf man wohl mehr erwarten!

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