Strafanzeige bei Ladendiebstahl

Hallo,

so eben gerade habe ich, aus welchen Grund auch immer, einen Ladendiebstahl im wert von 5,60€ begonnen (Tabak 5,60€). Ich bereue die Tat zutiefst aber kann jetzt auch nichts mehr daran ändern, dass es so geschehen ist. Ich weiß das es falsch war und es wird nicht wieder vorkommen.

Meine frage ist nun, kommt noch etwas anderes auf mich zu als die Strafanzeige wegen Ladendiebstahl? Welche falge diese hat habe ich mir schon durchgelesen, aber könnte die tat noch andere Folgen tragen weil ich 17 jahre alt bin und halt Tabak stehlen wollte?
Liebe grüße

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wenn es dein erstes mal war wird die anzeige wohl eingestellt werden und du kommst noch mal so davon.....

nur wenn der laden kosten hatte zb fangprämie mußt du zahlen bzw ersetzen

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ja war mein erstes mal und hatte sonst auch noch nie mit den Polizei zu tuen.

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dann wirste "glück" haben......

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Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, das du, auch beim ersten Mal, Sozialstunden ableisten müssen wirst.

Ich war damals 15 und musste 20 Stunden ableisten im Krankenhaus.

Strafe zahlen musste ich keine, heisst ja im Laden immer die wollen von jedem Dieb 100 oder 50€ haben, aber ich nicht und nach ableisten der sozialstunden hatte sich das thema auch erledigt.

wurde auch nicht vom richter dazu verdammt, sondern sollte zur Polizei wegen der vernehmung und der bot mir das an und damit sei die sache erledigt.

gott war das peinlich, habe seitdem nie wieder auch nur ne traube aus der auslage gemoppst #hicks

Im Gegenteil, ich sage immer wenn mein Kind klaut werde ich sie höchstpersönlich zurück ins geschäft bringen und sie müss sich persönlich beim chef entschuldigen und die sachen zurückgeben, dann wird sie das vermutlich auch nie wieder machen;-)

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Beim ersten Mal Sozialstunden ?

Dann hast Du aber was falsch gemacht, Jugendrichter sind im tiefsten inneren die bersten Opas und Omas die man sich wünschen kann.
Einfach auf schwere Kindheit und schon ist es wieder gut.

Wir haben hier solch einen Fall grade erst gehabt, da hat der gute Junge auch noch dem Bullen eins dazu in die 12 gehauen, das Ende vom Lied die beiden mussten sich vorm Richter die Flosse geben und alles war vergessen.

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"Einfach auf schwere Kindheit und schon ist es wieder gut."

Dir ist aber schon klar, dass das Anstiftung zur Falschaussage ist, ja?

Ich bin entsetzt, wie jemand, der dem Alter nach zu urteilen, so unqualifizierte Ratschläge geben kann...

Susi

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http://www.frag-einen-anwalt.de/Ladendiebstahl,-Ersttaeterin,-Folgen-__f156845.html

Da Du schon über 14 bist, gilt hier in etwa die gleiche Gesetzeslage wie im geschilderten Fall !

Zudem wird Dir vermutlich auch ein Hausverbot ausgesprochen , und evtl. gibts von Mami und Papi noch eins auf die Backen !

Gibt wesentlich schlimmeres als ne Packung Tabak zu mopsen...machs einfach nicht wieder !

TJ

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<<<Gibt wesentlich schlimmeres als ne Packung Tabak zu mopsen...machs einfach nicht wieder !
>>>

Kras, ich hab grad gelesen: "Machs einfach wieder"....

Und dacht mir noch "TJ, hömma uff jetze. #schock"

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*grinst*

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Wenn Du Ersttäter bist wird das eingestellt.

Alles andere wäre so unwahrscheinlich, dass es keinen Sinn macht darüber Worte zu verlieren.

Strafrechtlich brauchst Du dir also keine sorgen zu machen.

Und das mit den 20 Arbeitsstunden ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkiet ein anderer Fall oder Ausgangslage gewesen. Da müsste schon ein Herr Freißler Richter gewesen sein.

Wer weiß was da geklaut wurde und vor allem welcher Wert der Gegenstand hatte.

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Kanns dir genau sagen, ein Päckchen Kippen (lucky strike) im Schlecker, die hatten hier so offene gitter und normalerweise war nie eine angestellte zu sehen die saß immer hinten und war kaffee am saufen.

Wert damals 3,50oder 4€

Und das war kein Richter.

Wurde erwischt, doof gelaufen, und musste den schülerausweis vorzeigen dann durfe ich gehen, nix heimbringen bei mutti oder so.

Anzeige kam schriftlich, wurde dann vorgeladen und der polizist sagte entweder 20 stunden und alles ist gut, oder ich mache keine, das geht dann weiter und die sache kommt ins führungszeugnis.

und bevors darin steht und ich mich im folgejahr nach der schule ja bewerben musste und muffen hatte das die chefs ein führungszeuggnis verlangen und mich dann nicht einstellen musste ich halt die sozialstunden machen :-(

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Zunächst mal danke für die Erläuterung.

Das Vorgehen was Du schilderst ist mir nicht bekannt.

Wie das ganze ohne Gericht ablief kann ich nicht nachvollziehen.

Im Führungszeugnis hätte das nie und nimmer gestanden. Dahin kommen regelmäßig erst Strafen ab 90 Tagessätzen. Und da muss schon erhebliches passieren.

Da hat der Polizist ganz schön dick aufgetragen.

Wie das mit den 20 Stunden ohne Gericht funktionierte interessiert mich aber schon.

Bist Du sicher, dass da das Gericht nicht doch irgendwann zugestimmt hat?

Nur als Beispiel: Verkehrsunfallflucht eines Heranwachsenden habe ich mit 25 Arbeitstunden geahndet gesehen.

Bei einem Päckchen Zigaretten und Ersttäterschaft wird das regelmäßig sogar bei Erwachsenen ohne Auflage eingestellt.

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Hallo
ich war selber viele Jahre lang Detektivin. Auch teilweise in Kaufhäusern. Die Bearbeitungsgebühr (meist 50€) musst du natürlich zahlen falls das Kaufhaus eine erhebt, dann hast du wahrscheinlich auch noch ein Jahr Hausverbot - wenn dieses ausgesprochen wurde. Solltest du dieses Kaufhaus (bei Ketten meist in allen Filialen) innerhalb dieser Zeit betreten, wirst du wahrscheinlich wegen Hausfreidensbruch angezeigt, also fern halten.

Du wirst sicher von der Polizei geladen damit du eine Aussage machen lkannst, da du es ja zugibst und bereust, kann es sein, dass es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, oder du eben ein kleines Bußgeld zahlen musst. Vielleicht kannst du auch mit dem Filialleiter reden, dich entschuldigen und hoffen, dass er dich nicht anzeigt, bzw die Anzeige zurücknimmt.

Ich sehe, du bist 17, also wenn du mal vor hast im Sicherheitsdienst zu arbeiten, (Polizei, Sicherheitsdienste allgemein) wirst du das wahrscheinlich nicht mehr können :-(

Ich erspare mir mal die Standpauke, hoffe einfach du lernst daraus.

Viel Glück!

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das stimmt so nicht...selbst polizisten rechtsanwaelte usw duerfen strafen bis 90 tagessaetze bekommen und trotzdem ihren beruf weiter ausueben. ..es gilt nicht als vorbestraft.....

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Hallo
stimmt doch!
Theoretisch natürlich nicht, aber wenn man eine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft machen möchte, holt man alle Informationen ein, einfach alles was bisher bei der Polizei vorliegt. Auch wenn es im normalen polizeilichen Führungszeugnis nicht auftaucht.

Ein Bekannter wollte Polizist werden, hatte aber eine Anzeige wegen Ladeniebstahl im ALter von 18 Jahren gehabt, hat er auch zugegeben, wurde aber eingestellt.

Ihm wurde klar ins Gesicht gesagt, dass er deswegen bei den Bewerbern rausgeflogen ist.

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ich gebe dir einen tip.lass die raucherei sein.ist nicht nur gesundheitlich schädlich^^.

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Huhu,

du wolltest wissen ob die Tatsache das es sich um Tabak handelt noch Folgen haben wird, habe ich das richtig verstanden?

Hier darf dir natürlich niemand eine Rechtsberatung geben und das sollte sich auch niemand anmaßen ( tun aber verdammt viele *lach*), aber ich denke nicht das es von Belang ist das es sich um Tabak handelte, wichtig ist der Warenwert.

lg

Andrea