In ein anderes Auto beim ausparken reingefahren Frage dazu

hallo,

ich habe mal eine Frage für eine Kollegin:

Sie ist auf unseren Mitarbeiterparkplatz in ein Auto von einer anderen Kollegin gefahren.
Dort wo das geschädigte Auto stand, durfe das Auto aber nicht parken.

Sie stand direkt hinter dem Auto, sodass man nur schwer rauskommt.

Haftet sie trotzdem für den Schaden, auch wenn das andere Auto dort nicht parken durfte?

vielen Dank im voraus#winke.

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Hallo,

klar. Sie hat einen Schaden verursacht und muss dafür aufkommen.

Wenn man nicht aus einer Parklücke heraus kommt, ist man verpflichtet sich einweisen zu lassen, bzw. den Halter zu ermitteln, damit dieser das Fahrzeug weg fährt.

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Natürlich.
Sie hat das Auto ja gesehen, bevor sie ausgeparkt hat, warum hat sie dann nicht entweder versucht, die Besitzerin ausfindig zu machen, oder halt vorsichtiger ausgeparkt?

LG Irene

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Hallo,

ja klar muss sie für den Schaden aufkommen.
Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun.

#winke

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schon allein die denkweise ist lustig.....wenn ich ein neues auto will suche ich ein der halteverbot steht donner da rein und der muß bezahlen.....geht nicht

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danke für eure antworten.
#winke

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Zunächstmal würde es bei einem Unfall mit einem im Halteverbot stehenden Pkw nie darum gehen, dass der Falschparker alles zahlen muss. Es würde also gar keinen Sinn machen "bewußt" einen Unfall herbeizuführen.

Außerdem gibt es sehr wohl Fälle bei denen der im Halteverbot parkende Pkw eine Mithaftung am Unfall treffen kann.

Deine pauschale Begründung ist also leider nicht zutreffend und die "denkweise" gar nicht so lustig wie Du glaubst.

Man muss sich ganz konkret den Einzelfall anschauen um dies beurteilen zu können.

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Hallo,

natürlich.

Sie hätte entweder den Kollegen bitten müssen, weg zu fahren oder sich Hilfe holen müssen.

GLG

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Hm, auch wenn ich mich hier in die nesseln setze: so ganz sehe ich das nicht, da sollte man sich noch mal genau erkundigen, denn es könnte sein, dass die andere Besitzerin eine Mitschuld trifft!
Aber ansonsten ist klar: deine Kollegin hätte erst die Fahrerin des anderen Wagens im Parkverbot (?) ausfindig machen müssen.

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Mitschuld? Wofür? Der Wagen der Kollegin hat gestanden...und ob das im Halteverbot oder sonstwo war, spielt -zumindest für die Beschädigung- keine Rolle.

Wenn ne Oma bei rot über die Straße läuft, kannst du die auch nicht einfach über den Haufen fahren...das ist noch was anderes, aber zumindest im Ansatz vergleichbar.

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"Wenn ne Oma bei rot über die Straße läuft, kannst du die auch nicht einfach über den Haufen fahren...das ist noch was anderes, aber zumindest im Ansatz vergleichbar. "

Das ist ein ganz schlecjhtes Beispiel, denn in diesem Fall wird die Oma einen ganz erheblichen Teil der Schuld tragen und der Autofahrer, wenn überhaupt, nur einen Bruchteil.

Im Fall des Parkremplers trifft den Falschparker jedoch keine Schuld.

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ja--sonst dürfte man ja bedenkenlos in alle falsch geparkten wagen fahren ;-)

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War dort ein Schild, wo stand das sie nicht parken durfte?

Aber selbst wenn, sie hat den Schaden verursacht, sie muss zahlen

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Hallo!

Deine Kollegin soll den Schaden ihrer Versicherung melden. Schuld hat sie auf jeden Fall, es kann aber sein, dass den Halter des falsch geparkten Autos eine Teilschuld trifft. Das klären dann meist die Versicherer unter sich. Für deine Kollegin macht das allerdings keinen Unterschied, hochgestuft wird sie so oder so, da kommt es nicht auf Teilschuld oder Schadenshöhe an.

Liebe Grüße!