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find ich alles bissel übertrieben...

also du gehst ins krankenhaus weils sooo schlimm aussieht, gehst dann aber entgegen der empfehlung der ärzte (auf eiegne gefahr heißt ja sie hätten euch dabehalten) wieder heim - es ist klar, dass die so nichts feststellen können... die können auch nur beobachten...

und dann glaubst du selber vielleicht war auch das eis nicht astrein, willst aber dennoch das möbelhaus zur verantwortung ziehen... wofür eigentlich? für ein gewaschenes bettzeug? eine fahrt zum KH, die vielleicht doch der eisverkäufer zu verantworten hat? schlussendlich kriegste wohlmöglich selber noch eins drauf, weil du dein kind nicht genug beaufsichtigt hast oder so... also man weiß doch, dass diese schranken icht auf so fliegengewichte ingestellt sind... schon bei diesen karussel-drehtüren hat man doch getestet dass die teilweise kinderarmknochen brechen könnten usw. da lass ich mein kind keinen meter vor alfuen, also zuminest nicht im eigenagsbereich ....

lg gussy die sich den brief oder sonstwas sparen und ihr kind öfter mal an die hand nehmen würde...

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Würde ich gar nicht machen...

Die werden Euch sagen, dass Ihr eure Aufsichtspflicht außer Acht gelassen habt und das wars.

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Ich würde eher die Eisdiele kontaktieren...

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In Amerika würdest du wahrscheinlich eine Entschädigung kriegen, da kriegt man ja für die dümmste eigene Dämlichkeit eine Entschädigung.

Allerdings ist das hier in der BRD GsD nicht so! Aber ich würde auf jeden fall dem Möbelhaus eine email schreiben und das nochmal schildern.

Ich hatte auch mal eine Beschwerde bei einem bekannten Möbelhaus. Da waren die Gurte der hauseigenen Einkaufsbuggys defekt. Gepaart mit sehr unfreundlichen Mitarbeitern musste ich dann meinem Ärger Luft machen und habe eine email geschrieben. Zu meiner Überraschung kam dann ein 20 Euro Einkaufsgutschein zurück. Vielleicht bekommst du ja sogar etwas mehr, weil dein Kleiner verletzt war.

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Also um ehrlich zu sein, würde ich nicht auf die Idee kommen, den Laden dafür verantwortlich zu machen.
Da würde dir auch kein Anwalt der Welt helfen können, denn du hast ja die Aufsichtspflicht für deinen Sohn und solltest ihn halt nicht so im Möbelhaus rumflitzen lassen.
Auf der anderen Seite sollte die Schranke natürlich nicht auf den kopf knallen. Aber wenn er eben schon drunter stand und nicht davor, dann war der Winkel vielleicht nicht mehr so, dass die lichtschranke das erkennen konnte.
Ach, wie auch immer..
Ich würde nichts mehr unternehmen, denn ich denke, ihr solltet eurem Sohn einfahc nochmal genau erklären, dass er nicht ohne hand am Eingang rumzulaufen hat.
Ist nicht böse gemeint, aber das wird er schon verstehen mit fast 3 jahren.

Und machen kann man in der Situation sowieso nicht viel.

lg und versuche dich nicht mehr damit zu ärgern