Fahren ohne Fahrschein - wer zahlt bei 13jähriger?

Da Montags die Schule später losgeht durfte meine 13jährige Tochter Sonntags bei ihrer Freundin im Nachbarort schlafen.

Die Beiden wollten trotzdem etwas eher zur Schule fahren um sich noch mit Klassenkameraden vorm Unterricht zu treffen. Sind also gegen 7 Uhr zur Haltestelle, wo meine Tochter das Ticket gezogen hat für 1 Euro ( privatiesierte Eisenbahn )
Dann fiel ihr aber ein das sie bei ihrer Freundin was vergessen hat was sie unbedingt für den Unterricht brauchte. Also sind die Beiden zur Freundin zurück gelaufen und haben es geholt.
Sie nahmen dann die Bahn gegen 7.30 Uhr.
Erst bei der Kontrolle fiel meiner Tochter auf das sie das kleine Portemonaie, wo sie das Ticket reingesteckt hatte, verloren hatte, bzw. sie dachte sie hat es bei ihrer Freundin liegenlassen.
Ihre Freundin schaute nach der Schule dann Zuhause nach, fand es aber nicht.

Am Dienstag nach der Schule war meine Tochter erneut da im Ort bei ihrer Freundin, und sie sind den Weg abgegangen und haben geschaut ob sie das Portemonaie finden - erfolglos. Es war auch nicht wirklich viel im Portemonaie drin....noch etwas über 1 Euro, ein paar alte Schmierzettel und ein paar alte Fahrtickets von den Vortagen.
Sie kann also nicht nachweisen das sie an dem besagten Morgen wirklich ein Ticket gekauft hatte!

Da sie öfters bei ihrer Freundin ist mache ich immer "Stichproben" ob sie auch wirklich ein Ticket gezogen hatte. Ich lasse mir dann das Ticket immer zeigen - und das weiss sie auch! Drum glaube ich ihr auch das sie eins gezogen hatte!

Tja - wer zahlt das denn nun?
Ich war hin zur Aussenstelle hier im Ort, aber der wollt nichts hören und sagte so ausreden hört er dauernd - ich solle das Ticket vorlegen oder zahlen.
Hab gesagt ich zahle nicht!
Nun kam eine Mahnung auf den Namen meiner Tochter, statt 40 Euro sinds bereits 45 Euro.

Wer zahlt das denn nun? Sie selbst hat kein Geld, und ich sehe es irgendwo nicht ein das zu zahlen.
Und das ich es zahle und dann 2 Monate das Taschengeld einbehalte fände ich auch ziemlich doof - denn dann kommt sie wirklich noch auf die Idee mal absichtlich schwarz zu fahren, weil sie ja kein Geld hat.

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>>>wer zahlt bei 13jähriger?<<<

Natürlich du, deine Tochter ist noch nicht volljährig und du bist dem Unternehmen gegenüber verantwortlich.
Wie du das im Innenverhältnis mit deiner Tochter regelst, ist deine Sache.

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Hi

Dumm gelaufen.
ICH würds von meinem Geld bezahlen. Meinem Kind würd ich nichts vom Taschengeld abziehen, verlieren kann jeder mal etwas.
Ärgerlich, ist aber nun passiert.
Und dass die Eisenbahngesellschaft darauf besteht, finde ich logisch.

LG

2

Hälfte, Hälfte? Ich meine, sie hat geschusselt, man sollte schon auf seine Sachen aufpassen können ;-) Ich wäre jetzt nicht ganz so gemein, aber die Hälfte dürfte meine Tochter für Ihre Schusseligkeit schon dazu zahlen.

LG

4

Es ist doch selbstverständlich, dass du das zahlst und dich dann entscheidest ob du deine Tochter - auf Grund der Schusseligkeit - mitbeteiligst oder nicht mitbeteiligst.

Deine Tochter HATTE keinen Fahrschein und ist auch nicht in der Lage in im Nachhinein vorzulegen. Warum dies so ist, ist doch vollkommen zweitrangig. Wir alle haben die Fahrten zu zahlen und unsere Karten so aufzubewahren, dass wir sie auf Verlangen vorzeigen können.

5

Finde ich eine recht komische Frage...

Natürlich MUSST Du zahlen. Deine Tochter ist der Definition nach schwarz gefahren und damit ist das Geld fällig.

Wie gesagt: Was du mit deiner Tochter "intern" ausmachst, ist deine Sache!

6

Prinzipiell muss es Deine Tochter zahlen, ist sie derzeit zahlungsunfähig, so summiert sich das eben mit Gebühren, Zinsen etc.., bis sie volljährig ist.

Dann kann sie gleich in die Inso gehen.

Soweit das Rechtliche.

Was mir hier bitter aufstößt, wie man als mehrfache Mutter überhaupt so eine Frage stellen kann. #klatsch

Klar zahlst Du das erstmal, oder willst Du Deiner Tochter das Leben unnötig schwer machen? Was Du dann vom Taschengeld abziehst oder sie "abarbeiten" lässt, ist wieder eine andere Baustelle.

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dann liess mal etwas über die Rechtsgrundlage nach von wegen 13jährige unerlaubt ohne Fahrschein gefahren.....

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ich habe deswegen gefragt weil ich bei Googlesuche als Antwort finde das niemand zahlen muss, da sie erst 13 ist, und ich dem nicht zugestimmt habe das sie ohne Fahrschein fährt.
Hat was mit Geschäftstüchtigkeit wohl zu tun......

Und ich seh es nichtmehr ein für ihre Schusseligkeit immer grade zu stehen......weil sie zu faul war ihr Rad abzuschliessen ist das auch erst geklaut wurden......dauernd verlegt sie Regenschirme in der Schule etc etc etc

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Dann hättste mal paar weniger Kinder bekommen............................

Das ist nun mal so.

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Wow, suuupertolle Antwort. Wenn man nix Gescheites zu sagen hat gibt man einfach mal nen dummen Kommentar ab.

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Hallo,

es ist kein gültiges Ticket da, also müsst Ihr zahlen.

Ob Du das Deine Tochter zahlen lässt oder selber zahlst, ist im Endeffekt Deine Entscheidung.

Wobei ich es unter Pech verbuchen würde und selber zahlen.

GLG

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Nichts.

Das Kind ist schlicht nicht geschäftsfähig.

Im Falle des erwischt werdens, muss man idR einen Wisch unterschreiben, in dem man erklärt ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen.

Hat dein Kind, oder du das unterschrieben?

Wenn Kind: Ungültig, da nicht geschäftsfähig

Wenn du: Pech, musste zahlen.

Im Grunde kannst du die Verkehrsbetriebe freundlich auf die Geschäftsunfähigkeit deines Kindes hinweisen und sehen was kommt.

Je nachdem wie hartnäckig sie sind, würde ich mir weiteren Ärger gut überlegen.

So die offizielle Seite.

Um deinem Kind Verantwortungsbewusstsein einzutrichtern, das man auf bestimmte Dinge eben besonders beachtet, würde ich entweder voll, oder teilweise bezahlen lassen. Anders lernt es ein Kind nicht (gerade wenn du sagst, sie ist öfter unverbesserlich schusselig)

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nein, es wurde gar nichts unterschrieben.
Der Kontrolleur notierte ihre Daten und drückte ihr nen Zettel in die Hand wo halt 40 Euro eingetragen waren und die Bankverbindung.
Zudem sagte er ihr das sie noch die Chance hat bis zum nächsten Tag das gültige Ticket vorzulegen, dann müsse sie nur 12,50 zahlen.

An mich selbst ist bisher niemand rangetreten!
Die Mahnung ging auch an meine Tochter - nicht an mich!

Ich hab dahin gemailt mit dem Hinweis das meine Tochter 13 ist, und sie von mir Geld fürs Ticket bekommen hatte, welches sie auch gelöst hatte. Das sie es dann verloren hat liegt nicht bei mir, und ich bin nicht bereit die Strafe für sie zu zahlen.

Denk aber mal die werden die Mail ignorieren......oder direkt weiter auf ihr Geld beharren.

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Dann können Kinder also folgenlos schwarz fahren?

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