Diebstahl? Versuchter Diebstahl? oder gar nix?

Hallo,

ich hatte heute im Geschäft ein Erlebniss der dritten Art.

Ich arbeite in einem kleinen Geschäft.
Heute hatte ich eine "Nette" Dame im Laden, die sich zuerst einige Kinderklamotten griff und sie eine Weile durch den Laden getragen hat. Mein Alarm schrillte, als ich gesehen habe, dass sie keinen einzigen Bügel dabei hatte sondern alle Bügel an Ort und stelle hängen gelassen hat.
Lange rede kurzer Sinn, irgendwann habe ich sie dabei beobachtet, wie sie die Klamotten klein zusammen knuddelte und ein Teil nach dem anderen, ganz unauffällig und nebenbei in ihrer Tasche verschwinden ließ.

Ich habe sie von hinten angesprochen : " Das habe ich jetzt leider gesehen..."
Es waren noch mehr Kunden im Laden, sie fühlte sich aber sofort angesprochen.

Schlußendlich behauptete sie, dass sie niiiiiiiieeeeeeeeeeeeemals klauen würde und die Klamotten bloß so in ihre Tasche knuddelt.

Ich bat sie, mir die Sachen wieder auszuhändigen. Sie gab mir 2 Teile.
Ich wusste, dass sie mehr in der Tasche hatte, weil sie zuvor auch einiges mehr auf dem Arm rumtrug.
Ich sprach sie nochmals darauf an. Erst sagte sie Neiiiin nein, ich habe nicht mehr, nur die zwei Teile.
Als ich ihr dann genau die Artikel nannte, die noch in ihrer Tasche sein mussten, weil ich gesehen hatte, dass sie sie rumgetragen hat und die Klamotten nicht mehr da lagen wo sie vorher waren, gab sie mir 2 weitere Kleidungsstücke aus ihrer Tasche.

Sie behauptete weiter, dass sie das alles kaufen wollte.
Ich bot ihr an, die Sachen nun sofort zu bezahlen und dann den Laden zu verlassen.

Sie versuchte dann mit einer Kreditkarte zu bezahlen..... die Zahlung wurde abgewiesen.
Sie zückte dann ihre EC Karte und die Zahlung mit Geheimzahl funktionierte.
Ich schrieb mir ihren Namen auf und sie ging.
Der Warenwert war über 70€

Die Frage ist jetzt, was hat die Dame denn nun begangen? Diebstahl? Versuchter Diebstahl oder hat sie lt. Gesetz gar nichts getan?

Wir überlegen, ob wir gegen sie vorgehen können.

Weiß jemand von Euch bescheid?

Danke schonmal .

Gruß
Barzo

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M.E. hättet ihr die Dame -und zwar mit der Ware in der Tasche- die Kasse passieren lassen und sie dann aufhalten und die Polizei verständigen müssen. Ob da nachträglich noch was zu machen ist, weiß ich nicht...

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Hallo,

naja, sie hat die Sachen bezahlt, also sind es ihre.

Ich würde ihr Platzverweis erteilen, d.h. sie darf in Deinem Geschäft nicht mehr einkaufen.

GLG

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Du meinst Hausverbot, oder? Platzverweis darf meines Wissens nur die Polizei aussprechen und ist auf 24 Std. begrenzt.

Gruss

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Hallo,

stimmt, hast recht #klatsch

GLG

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hallo

war sie denn überhaupt schon am ausgang als du sie angesprochen hast?
ist es nicht eigentlich so, dass es erst als diebstahl gilt, wenn die person das ladengeschäft verlässt?

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Entschuldige die vielleicht etwas frech klingende Frage, aber was seid ihr denn für Ladenbesitzer /-mitarbeiter, wenn ihr euch in einem Familienforum über die rechtliche Konsequenz erkundigen müsst? #hicks

Die Dame hat gar nichts gemacht. Ein Ladendiebstahl ist erst ein Ladendiebstahl wenn der/die Täter_in den Laden verlässt, ohne zu bezahlen. Im Laden selbst kann man die Absicht nicht zu zahlen schwer nachweisen. Ladendetektive schalten sich auch immer erst HINTER der Kasse ein, nicht in der Verkaufsfläche.

Außerdem hast du sie zahlen und gehen lassen. Damit ist der Fall erledigt.

Wenn euch das nächste Mal ein Ladendieb auffällt wartet ihr bis er/sie gehen will und haltet ihn/sie dann auf. Und dann könnt ihr die Polizei rufen und direkt eine Anzeige erstatten.

#herzlich

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Tja, #hicks vermutlich kannst Du mir dann ( Du scheinst ja Bescheid zu wissen) den letzten Absatz dieser Seite genauer erklären)

http://ladendiebstahl.de/Strafgesetz.htm

Unter der Tatsache, dass hier nun was ganz anderes zu lesen ist müssen wir ein furchtbar komischer Laden sein.

so und was stimmt jetzt????

Versuchter Diebstahl ist auch Strafbar. Kennst Du die richtige definition für versuchten Diebstahl??

Ich stehe alleine im Laden und wie erwähnt habe ich sie lieber bezahlen lassen als dass sie mir mit der Ware davonrennt. Was soll ich machen? Ihr hinterherrennen? Den Laden unbeaufsichtigt lassen?

Jetzt habe wir zumindest ihren Namen und ihre Kontodaten.

Waas meine Chefs machen müssen sie selber wissen, da ich aber unmittelbar betroffen war, hat mich die Sache einfach interessiert.

Ich vermute jetzt einfach mal, dass auch in einem Familienforum kompetente Menschen unterwegs sind. ( Vermutlich gibt es auch Ladenbesitzer die Kinder haben?? ) Oder sind hier nur nichtswissende Eltern unterwegs?

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Es ist Diebstahl, aber nachträglich machen kannst Du nichts. Du hättest gleich die Polizei rufen müssen.

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Hallo :-)

rein theoretisch ist es ein Diebstahl. Allerdings wird es in diesem Fall an dem Nachweis der rechtswidrigen Zueignungsabsicht scheitern. Das ist ein subjektives Tatbestandsmerkmal. Die Dame hat sich ja geschickt aus der Affäre gezogen.
Ich würde ihr ein Hausverbot erteilen. Mich würde es nicht wundern,wenn sie die Ware wieder versucht auszutauschen. Der Kauf war ja vermutlich nicht geplant.

Im Zweifelsfall lasst euch nochmal vom Anwalt beraten. Habt ihr eine Überwachungskamera und die Daten der Zeugen? Ich denke es würde sicher eingestellt werden von der Staatsanwaltschaft,aber entgegen der Aussagen hier,ist eine Anzeige sehr wohl noch möglich. Fraglich nur ob sich die Energie lohnt.

LG

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Hallo,

lieben Dank für die Antwort.
Nein wir haben leider keine Kamera auch keine Zeugendaten.
Ich war in diesem Moment nicht so beherzt.

Es wäre nicht weiter tragisch wenn das Verfahren eingestellt werden würde. Sie hat ja dann am Ende bezahlt. Uns wäre wichtig einen Warnschuss abzugeben und um ihr klar zu machen, dass wir was unternehmen und das nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Der Laden ist klein und der Schaden durch Diebstahl ist ziemlich hoch. In der Fußgängerzone gibt es richtige Streifzüge, wir versuchen uns immer gegenseitig zu warnen... leider klappt das nicht immer.

Gruß
Barzo

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Ich finde es gut,dass ihr zusammen haltet.

Dein Chef kann es sich ja überlegen,ob er sie noch anzeigt. Du wärst in dem Fall Zeugin. Ich schätze aber dass es die Sta einstellt. :-(

Der Schaden, der durch Ladendiebstahl entsteht, ist unglaublich hoch.

Ich würde die Dame nicht mehr in den Laden lassen. Wenn Du nochmal solch eine Situation hast,darfst Du denjenigen festhalten §127StPO bis zum Eintreffen der Polizei. (aber nicht durchsuchen...das macht die Polizei)

....und jetzt gönnst Du dir deinen Feierabend. Versuch den Kopf frei zu bekommen. :-) Es gibt leider solche miesen, gewissenslosen Menschen.

Genieß trotzdem den Abend :-)

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Hallo,

durch das "in die Tasche stecken" hat sie eine Gewahrsamsenklave gebildet und somit ist der Diebstahl vollendent. Nicht umsonst sind Einkaufswagen offen und für jedermann einsehbar. Das Passieren lassen des Kassenbereichs ist oftmals nicht möglich, weil es keine klare Abgrenzung gibt, von daher zwar schön wenn möglich, aber nicht notwendig.

Beim nächsten mal einfach die Polizei rufen, weil das in die Tasche gucken darfst Du als Ladenbesitzer nicht. Aber hier war das ja ne Freiwillige Sache.

Lg Kris

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Finde ich nicht, viele Geschäfte sind es doch selbst schuld wenn sie zb keine Eiskaufswagen anbieten mehr als 2 Hände hab ich auch nicht!

Zb hasse ich es das in 90% der Supermarkte kein Einkaufswagen ist mit Maxi Cosi ausatz also muss ich mit kinderwagen rein und dann fange ich an einzupacken...

In meine Handtasche, in meine Jackentasche, in den Kinderwagen, neben das kind, teilweise unter ihre Beine und unten in den tragekorb.

Es ist mir sch... egal ob ich wie ein Kleptomane aussehe das ist der Supermarkt doch selbt schuld und da kann durchaus mal in Teil vergessen gehen was ich nicht an der Kasse finde oder denke ich habe alles aufm dem Band.

Es wurde oft genug beschwerde eingereicht das sie sich ordentliche Einkaufswagen zulegen sollen. Bestes Beispiel Rofu Kinderland, ein Markt fast nur für Kinder und Säuglinge und die haben keinen einziges Wagen für MAxi Cosi.
Sorry wie hirntot ist das denn ausgerechnet in nem Laden FÜR Kinder ?

Wobei ich an der Stadt mir schon nen spass erlaubt habe alles einzustecken und ich wusste genau der Detektiv schnüffelt mir nach, das Gesicht von dem an der Kasse#rofl#rofl
Habe direkt alles aufs Band gelegt und bezahlt

Vielleicht helfen aber gerade solche Denkanstöße um mal was zu erreichen. Mein einsamer Aufstand

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ich würde sagen, versuchter Diebstahl, den du unterbunden hast. Wie man bei der besagten Dame vorgehen kann, weiß ich allerdings nicht.

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ich mein, immerhin hat sie abgestritten, dass sie etwas hat.

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Hallo,

das war kein vollendeter Diebstahl und vor keinem Gericht würdest du Recht bekommen. Ein Kunde muss erst den Laden verlassen haben.

Du kannst nicht beweisen, das die Frau nicht zahlen wollte oder nur die Absicht hatte die waren zu stehlen. Kein seriöser gut geschulter Warenhausdetektiv greift in dieser Phase ein - erst bei Verlassen des Geschäftes.

Hausverbot kann man nach Gusto verteilen - aber im Grunde ist noch gar nichts passiert und das würde auch unverzüglich eingestellt, wenn man dies zu Anzeige bringt.

Auch in Supermärkten legen viele Kundern Waren in den Stoffbeutel, weil sie dann doch mehr Teile kaufen wollten, als vorgesehen. Solange am Ende alles aufs Band gelegt wird ist das zu keinem Zeitpunkt Diebstahl, weil man die Absicht nicht beweisen kann.
Dazu bedarf es der rechtswidrigen Zueignungsabsicht

Gern wird in dieser Phase zugegriffen, weil ein voreiliger detektiv oder Mitarbeiter meint schnell an die Fangprämie zu kommen. Sobald etwas nicht mehr sichtbar wird, ist das wohl eine Wegnahme, aber kein Diebstahl, weil die Ware sich noch innerhalb des Ladens befindet und derjenige, welcher sie einsteckte sich diese noch nicht zueigen gemacht hat.

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Du solltest dich nochmal firmmachen.

Insbesondere was ist, wenn die Ware dem Zugriff des Ladeninhabers entzogen ist.

Und das Legen in mitgebrachte Stoffbeutel ist problematisch. Hier wird man aber oftmals das Nichtvorhanden sein einer Zueignungsabsicht glaubhaft kundtun können (insbesondere wenn man sieht was für Ware im Beutel ist). Was wäre aber mit der Handtasche?

Im Übrigen kann ein Ladeninhaber wie im Ausgangsfall kein Hausverbot nach gusto verteilen.

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Hallo,

ob Tasche oder Handtasche ist in diesem Fall egal.
Ein Diebstahl ist erst mit Verlassen der Ware vollendet und vollzogen.
Lediglich die Verfügungsgewalt über die Ware wurde dem Verkäufer in dem Augenblick entzogen.

Denn erst dann ist bewiesen das ein Täter die Ware ohne zu bezahlen mitnehmen wollte.

Vorher kann man alles annehmen, jedoch nichts beweisen. Mutmaßungen sind vor Gericht keine Beweismittel

Ein Ladeninhaber ist keine öffentliche Einrichtung. Deswegen kann er Hausvervot verteilen
wie er möchte. Es steht jedem frei, seine Kundschaft selber zu wählen. Ein Rechtanspruch Laden XY betreten zu dürfen gibt es nicht.

Das gilt für den Einzelhandel, sowie Discotheken und Einzelhandel.

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Gar nichts. Schlichtweg wirklich nichts.

Ich hab nebenbei mal in nem SUpermarkt an der Kasse gejobbt. Da hatte jemand in der Drogerie-Abteilung drei große Einkaufstüten mit Rasierklingen gefüllt und zugenknotet. Dann hat er sich in Richtung Notausgang begeben. Bevor er weg war, haben ihn der Chef und ein Mitarbeiter gestellt. Die Polizei konnte jedoch nichts machen, weil noch alles im Laden und vor der Kasse war.