Fahrrad kaputt. Schadenersatz wie hoch?

Hallo, vielleicht kann mir jemand bei einer schwierigen Entscheidung helfen.

Folgendes ist passiert: Mein Fahrrad ist mir im letzten Jahr gestohlen worden. Daraufhin hat mir meine Mutter ihr Fahrrad gegeben, das wohl mal wirklich teuer war. Das ist allerdings mindestens zehn Jahre her und das Rad stand bei meiner Mutter auch die letzten acht Jahre im Keller. Ich habe es also im letzten Herbst überholen lassen, neue Reifen, neue Lampen, Bremsen nachgucken usw. soweit so gut.

Jetzt habe ich dieses Fahrrad vor zwei Wochen meinem Nachbarn geliehen und der teilte mir dann abends mit, dass das Fahrrad völlig kaputt sei, weil er damit gegen ein Auto gerauscht ist. Nach dem Zustand seiner Nase zu urteilen glaube ich ihm das sogar. Ich habe das Fahrrad seitdem auch nicht gesehen. Wir hatten dann vereinbart, dass wir uns zusammensetzen und uns hier eine Lösung einfallen lassen, wie ein möglicher Ersatz aussehen könnte. Aus Zeitgründen von meiner Seite aus hat das bis jetzt noch nicht geklappt, aber ich möchte das dieses Wochenende eigentlich klären.

So, das zur Vorgeschichte. Nun meine Frage: Was meint Ihr, was kann ich als Schadenersatz verlangen. Fakt ist, ich kann mir im Moment kein (gescheites) neues Fahrrad leisten, ich kann aber doch auch kein neues Fahrrad von ihm verlangen, weil das kaputte Fahrrad ja doch schon einige Jahre auf dem Buckel hatte. Eine absolut alte Gurke will ich aber auch nicht.

Ich weiß absolut nicht, was ich machen soll. Hat jemand von Euch eine Idee für eine gute Lösung, mit der jeder zufrieden ist. Ich will halt auch keinen Streit haben.

LG

1

Hallo,

ich kenn das so: ein teurer Gegenstand verliert jedes Jahr 10% an seinem Wert.

Nun hängt es sicher auch davon ab, wie sehr er gebraucht wurde. Auch ob er noch brauchbar oder zeitgemäß ist.

Wenn das Fahrrad 10 Jahre alt ist und noch gut in Schuß war- also kaum genutzt, wär es vielleicht 1/5 des Verkaufspreises wert, plus deine Kosten der Überholung.

Die Idee hätte ich. Oder am Einfachsten: du gehst zu der Reperaturwerkstatt, wo es überholt wurde und fragst den Angestellten, welchen Wert es haben könnte.

LG Lotta

2

Hi

du könntest über eine verkaufsplattform mal schauen ob es ein gebrauchtes gleicher Qualität in.eurer Umgebung gibt und wenn es dir zu teuer vorkommt zahlt ihr 50/50 oder so

LG

3

Warum soll sie 50% dazugeben?

5

Ich hab ja geschrieben wenn es ihr zu hoch vorkommt ( Sie kennt ja das Fahrrad )

weiteren Kommentar laden
4

Hallo

Ich gehe davon aus das es ein Markenfahrrad ist.

Eine Freundin hatte einen Unfall und die Versicherung hat die Reparatur bezahlt. Es war auch alt.
Er soll es seiner Versicherung melden und gut ist es

10

Die private Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei geliehenen Sachen.

13

außer man hat dies eingeschlossen!

weitere Kommentare laden
6

Danke erst mal für Eure Antworten. Es war auf jeden Fall ein Markenfahrrad aus dem Fahrradladen, war wohl ziemlich teuer damals (aber wie schon gesagt, ist gut 10 Jahre her).

Dem Tipp mit der Plattform werde ich heute abend mal nachgehen, vielleicht werde ich da ja fündig.

Ich werde ihn auch mal auf eine Versicherung ansprechen, aber ich befürchte fast, er hat keine.

LG

7

Als Haftpflichtschaden melden.... Und dann davon ein Neues kaufen.... Gilt ja offiziell als Haftpflichtschaden.... #pro

8

dazu eine frage nebenbei. habt ihr alle eine haftpflicht? viele haben leider immer noch keine.

pete

9

Meines Wissens sind Schäden an geliehenen Gegenständen meist ausgeschlossen.

Gruß,

W

weitere Kommentare laden
12

Als erstes würde ich mir das kaputte Fahrrad zeigen lassen. Erzählen kann er viel.

Was kann bei einem Auffahr-Unfall schon mehr kaputt gehen, als das Vorderrad ?

Das könnte man ersetzen.

Hat er tatsächlich das Fahhrad nicht mehr (die Erklärung würde mich interessieren), würde ich ihm Gelegenheit geben, innerhalb von 2 Wochen einen gleichwertigen Ersatz zu besorgen.

Klappt das nicht, würde ich einen Betrag zwischen EUR 50,- und EUR 100,- verlangen.

16

Schau dir das Rad erste einmal an. Geh damit in eine Werkstatt, schau, was die für die Reparatur verlangen. Gute Räder kann man doch immer reparieren, es sei denn, der Rahmen ist gebrochen. Im Ernst, du kannst an einem Rad so gut wie alles austauschen und erneuern.
Also, ich würde sagen, er hat es kaputt gemacht, er zahlt die Reparatur. ER sollte ja auch eine Versicherung haben und DIE kann es evtl. übernehmen. Das soll aber nicht deine, sondern seine Sorge sein.
An seiner Stelle wäre mir das unangenehm, dass ich mit einem ausgeliehenen Rad einen Unfall baue und ich würde umgehend den Schaden beheben. Und ihn auch zahlen.

L G

White (vieles kann man auch selbst reparieren (wenn man sich ein wenig auskennt), übrigens. Deswegen: Erst einmal anschauen, das kaputt ist.)

18

Letztlich müsste man wissen was das Fahrrad zum Unfallzeitpunkt noch wert war und was eine Reparatur kosten würde.

Zunächst solte man also das Fahrrad einer Werkstatt vorstellen und einen Kostenvoranschlag einholen. Ist das Fahrrad entsorgt worden?

Dann bleibt nur der Wertersatz.

Hier sollte man zunächst versuchen sich zu einigen.

Eine Versicherung des Schädigers wird den Schaden im Übrigen nicht ersetzen. Ein Fall für die private Haftpflicht ist es jedenfalls nicht, weil das Fahrrad verliehen wurde.

Du müsstest schon das Fahrad selbst gegen solche Schäden versichert haben (falls es überhaupt so eine Versicherung gibt).

19

Rein vom Zeitwert her wirst Du nicht viel bekommen.

Aber: der Kerl ist besoffen gefahren. Ich würde 200 Euro verlangen und von einer Anzeige absehen.

Wo ist das Rad denn jetzt?

Gruß

Manavgat

23

Habe ich was überlesen ?

Wo steht was von besoffen ?

24

Baut Dein Rat wieder auf Deinen Wünschen und nicht der Realität auf?

Zunächst einmal ist von einer Trunkenheitsfahrt überhaupt nicht die Rede gewesen.

Und selbst wenn: was willst Du denn konkret anzeigen? Eine Trunkenheitsfahrt die du nicht belegen und nicht beweisen kannst? Oder hast Du einen Blutalkoholtest zur Hand?

weitere Kommentare laden