Erbausschlagung für meine 16 Monate alte Tochter

Hallo,
ich habe heute Post vom Amtsgericht erhalten,das der Vater meiner Tochter das Erbe ausgeschlagen hat.Es geht wohl um seine Tante aber so genau weis ich das nicht.Es besteht keinen Kontakt zum Vater und ich kenne so seine Verwandte nicht,da er nie über seine Familie sprechen wollte.Er sagte immer das keiner mehr da wäre aus seiner Familie.Ich habe alleiniges Sorgerecht für die kleine.
so nu will ich zum Gericht und das Erbe für die kleine ausschlagen.Der Vater von ihr hat wohl als Grund Überschuldung angegeben.
also möchte ich es für die kleine ausschlagen.
Was kostet mich das bei Gericht und was muss ich mitnehmen?

Sternenschnee

1

Hallo,

ich habe das Erbe für meine Kinder ausgeschlagen, und habe dafür 10 Euro pro Kind bezahlt.

Kann jedoch sein das es von Stadt zu Stadt anders ist.

lg

nessie

2

Im Schreiben steht sicher eine Telefonnummer, ruf dort an.
Normalerweise reicht eine schriftliche Erklärung, dass Du im Namen Deines Kindes dieses Erbe ausschlägst. Meiner Meinung nach waren damit keine Kosten verbunden, bei mir ist es aber schon eine Weile her.

lg jo

3

Hallo,
erst mal Danke.Hatte bei der Nummer angerufen,da war nur ein sehr sehr unfreundlicher Herr dran der sagte ich soll zum Gericht vorbei kommen und dann würden man dort alles regeln.

Sternenschnee

4

Hallo Sternenschnee,

ich habe zusammen mit meinem Mann das Erbe meiner Mutter für mich und die beiden Kinder ausgeschlagen. Dazu war ich beim Amtsgericht. Man braucht dafür nur sein Stammbuch. Wenn du alleine sorgeberechtigt bist, brauchst du aber sicherlich auch noch das entsprechende Urteil hierzu. Dann wird eine Erklärung aufgenommen, die du unterschreibst. Kosten sind für mich keine entstanden.

Es war eigentlich nur eine bürokratische Handlung.

LG

Petra

5

Ein Ausweis ist nicht notwendig?

6

Da bin ich mir jetzt nicht so sicher. Meinen Personalausweis habe ich sowieso immer dabei. Bei den Jungs bin ich mir sicher, dass das Stammbuch reichte.

LG Petra

7

Hallo,

du musst nicht zum Gericht, kannst auch zu einem Notar gehen. Wichtig ist die 6 Wochen Frist einzuhalten.

Ich habe 13 € gezahlt für das Schreiben vom Notar.

Ruf halt vorher an und frag was du mitbringen musst, bei mir reichte mein Perso, eine Freundin muste auch die Geburtsurkunde mitbringen.

LG

8

hi,

warum hat er es nicht für sie ausgeschlagen?

naja jedenfalls musst du innerhalb der nächsten 6 Wochen da hin, und das Erbe für deine Tochter ausschlagen

bzw. wenn ihr beide erziehungsberechtigt seid, müsst ihr beide unterschreiben!

bei uns ging das ohne Termin und es hat auch nichts gekostet
die wollten auch nur die Geburtsurkunde haben

lg
Sunny