Unterhaltstitel verjährt?

Hallo!
Kennt sich zufällig jemand in Unterhaltsfragen bzgl. nachehelichen Unterhalt aus?

Zum Fall:
Scheidung der Eheleute 2003 mit Unterhaltstitel. Ein fiktives Einkommen wurde zur Berechnung zugrunde gelegt. Der Exmann konnte aufgrund geringer Einkünfte trotz Titel keinen nachehelichen Unterhalt zahlen. Die Exfrau forderte den Exmann bis heute nicht zur Zahlung des Unterhaltes auf. Ist die Forderung bereits verjährt?

Lg
Kitty

1

Nein, aus dem Titel kann 30 Jahre lang gepfändet werden!

2

Hallo!
Ist es nicht so, dass man regelmäßig den Unterhalt einfordern (Vollstrecken) muss? Ich meine sogar alle 3 Jahre.

3

Nachtrag: Dem ist natürlich nur so, wenn er nicht befristet wurde (was selten der Fall ist)

weitere Kommentare laden
7

Der Unterhaltanspruch kann durchaus bereits verwirkt sein, da der Berechtigte sein Recht längere Zeit nicht geltend machte, obwohl er dazu in der Lage wäre.

Sieht ein Unterhaltsgläubiger von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche ab, erweckt sein Verhalten den Eindruck, er sei in dem fraglichen Zeitraum nicht bedürftig. Diese Grundsätze gelten auch, soweit es rechtshängige oder titulierte Forderungen betrifft.

Ich würde einen Anwalt kontaktieren.

8

Das stimmt nicht, da verwirkt nix!

9

Alle Unterhaltsansprüche, die nicht zeitnah (i.d.R. ein Jahr nach Festlegung des Titels) vollstreckt werden, sind verwirkt. Wenn man seinen Unterhalt also über 10 Jahre nicht vollstreckt, ist der bis dato aufgelaufene Unterhalt verwirkt.

weitere Kommentare laden