Mündliche zusage bindent beim "neuen Nachmieter"?

Hallo,

ich habe mich zwar schon über google schlau gemacht, aber da steht mal: Ja ist bindet und dann mal nein.

Ich bin nicht die Vermieterin, sondern nur die Mieterin, habe aber ganz drindend einen Nachmieter gesucht, da ich hier früher raus möchte.

So, nun hatte ich bis MI ( dachte ich ) eine Nachmieterin, nur die ist nun abgesprungen.

Sie wollte diese Wohnung unbedingt, hat ihre Wohnung gekündigt.
Sie sollte am letzten Sonntag zu meinen Vermieter kommen, um alles zu besprechen und Mietvertrag unterschreiben.

Am letzten Donnerstag bekam ich dann eine SMS von ihr, sie sei in München bei ihrer Oma sie liegt im sterben, sie meldet sich am Mittwoch ( diese Woche ) da ist sie wieder zuhause.

Mittwoch kam nichts, ich ihr eine SMS geschrieben, sie angerufen, aber keine reaktion.

Mein Vermieter noch mal angesprochen ob er was gehört hat, aber nichts.

Am Freitag dann ihre Antwort: Sorry aber da ich von euch nichts mehr gehört habe, habe ich mir nun eine andere Wohnung genommen. :-[

Komisch nur sie war ( angeblich )1 Woche in München, sie hat 2 Hunde ein Kind, wie bekommt man da so schnell eine neue Wohnung, vorallem wie kümmer ich mich darum wenn ich doch angeblich in München bin?! #gruebel Sie sagte sogar noch das es mit 2 Hunden total schwer ist eine Wohnung zu finden, sie nur absagen bekommt!

Ich habe auch Zeugen und SMS Beweise das sie die Wohnung unbedingt haben wollte,
kann ich sie nun auf eine kaltmiete vestlegen???

Lg und sorry für das wirre schreiben.

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Hallo,

nein, kannst du nicht, da du nicht rechtmäßig über die Weitergabe der Wohnung verfügen kannst. Allenfalls wenn sich der Vermieter darauf verlassen hätte, dass sie die Wohnung nimmt und dann ihm (!) dadurch ein Schaden entstünde, könnte man darüber nachdenken! Ihr könnt euch gar nicht verbindlich darüber einigen, dass sie mit dem Vermieter einen Mietvertrag zu schließen hat, da Vertragsfreiheit herrscht, sowohl für den Vermieter als auch den neuen Mieter, somit kann sie dir (!) keine verbindliche Zusage ihrerseits über einen baldigen Vertragsschluss abgeben. Gerade da der Mietvertrag ja auch nicht mit dir zu schließen ist.

Der Vermieter kann nehmen, wen er will - selbst wenn du 100 Nachmieter bringst, die alle unterschreiben würden, muss er keinen davon nehmen (da geistert zwar immer ein 3-Kandidaten-Regel durchs Net, die ist aber nicht richtig!) - insofern hast du keine gesicherte Rechtsposition aus der du einen Anspruch auf den Mietvertragsschluss zwischen Dritten hinwirken könntest (weder gegenüber dem Vermieter, noch gegenüber potentiellen neuen Mietern).

Ich fürchte, da heißt es jetzt schnell weitersuchen, oder zahlen.

VG,

kitty

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Das ist PP (persönliches Pech).

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"Ich habe auch Zeugen und SMS Beweise das sie die Wohnung unbedingt haben wollte,
kann ich sie nun auf eine kaltmiete vestlegen???"

Nein, warum solltest du das können? Du hast keinen Vertrag mit ihr und du wärest auch nie ihr Vertragspartner geworden. Scheint ja ne schöne Hütte zu sein, wenn man da nur einen potentiellen Nachmieter hat...

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meld mich mal zu Worte, es gab 6 Interessenten, denen abgesagt wurde, weil der Vermieter sich für diese "symphatische Frau" entschieden hatte, das nur dazu "schöne Hütte" #kratz ohne Worte.

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Ordne erstmal Deine Nicks (und Dein Leben), bevor Du den #contra benutzt.

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