So ein Mist! Bin mit meinem Auto auf ein anderes draufgerollt

So ein Mist aber auch!!!

Bin vor ner halben Std. auf ein anderes Auto (neuer Daimler) draufgerollt.
Das Zündschloß hat irgendwie geklemmt und ich bin nochmal auf die Kupplung ... schwupps.. das Auto ist auf das vor mir parkende Auto draufgerollt. Ging so schnell, dass ich nicht mehr reagieren konnte. Der Daimler hat ziemlich knapp geparkt.
Oh man kommt davon, wenn man es immer so eilig hat.

Es war absolut nix zu sehen (noch nicht mal ein Minikratzer)

Wir haben es mit dem Fahrer des anderen Autos angeschaut, ich hoffe da kommt nichts hinterher. Er meinte auch da wäre ja nix, habe ihm natürlich trotzdem meine Daten da gelassen. Er soll bitte anrufen, wenn was ist.
So ärgerlich!

1

Aha.

3

Ich weiß ein SILOPO!
Musste aber raus!

2

Okay.

4

Hast du denn wenigstens Fotos gemacht?

5

Oh, das habe ich auch mal erlebt, allerdings gehört mir das Auto, auf das draufgerollt wurde. ;-)

Von Außen war auch nichts zu sehen, kein Kratzer, keine Beule nichts. Bei keinem der beiden Autos. Am Ende war es aber bei meinem kleinen alten Möffmöff doch ein wirtschaftlicher Totalschaden, weil ich durch das Aufrollen einen Riss im Kofferraum hatte. (Das aufrollende Auto war deutlich schwerer als meines, leicht abschüssige Fahrbahn.)

Und der wurde auch erst in der Werkstatt entdeckt.

Wie waren denn die Größenverhältnisse bei euch so?

Nun ja, grundsätzlich wollte ich damit auch eigentlich nur sagen, dass es Schäden geben KANN, die man nicht sofort sieht, die erst bei sehr genauem Hinschauen entdeckt werden. Von daher bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als abzuwarten und zu hoffen (wobei... dazu ist man ja versichert).

Gruß
p

7

Ich habe ein kleineres Auto.

Bleibt nur zu hoffen, dass wirklich nichts ist....

6

Nun, wich5tig wäre dennoch dass Du es Deiner Versicherung meldest.

Der Gegner hat die Möglichkeit 3 Jahre lang einen Schaden geltend zu machen. Was wenn ihm mal einer drauf fährt und abhaut? Dann würde der Gute Daimler Fahrer vlt. Deine Daten angeben....

Gabs noch andere Zeugen? Hast Du seine Anschrift, Kennzeichen o.Ä? Fotos?

Achso, ich habe September einem anderen Fahrzeug den Spiegel angehfahren. Habe etwa 6 Wochen auf den erlösenden Anruf gewartet dass kein Schaden ist *gggg*

8

Adresse habe ich nicht.
Es war vor einer Arztpraxis, in der er gerade war.

Die Mitarbeiterin kenne ich, die hat mir auch ein Kugelschrieber und Papier geliehen.

So könnte ich ihn schon ausfindig machen, wenn es sein müsste.

Zeugen? Also es hat keiner gesehen, dass ich draufgerollt bin.

Er war auch ganz nett, hat irgendwas gemeint, dass es ja unnötig ist, wenn meine Versicherung steigt usw... aber ich rechne ja immer mit dem Schlimmsten.....

Naja, Tee trinken und abwarten.
Rückgängig kann ich es eh nicht mehr machen.

Der Versicherung sollte ich es vlt. schon melden.

10

Du hast 2 Wochen Zeit zum melden bei der Versicherung. Aber: mach es gleich! Wenn kein Schaden ist dann passiert auch von de rVersicherung her nichts. Sollte abe rin 6 Monaten etwas sein zahlst DU und Deine versicherung übernimmt nichts mehr.

weiteren Kommentar laden
9

Möglicherweise lässt der Mensch sein Auto begutachten und kommt noch mal auf dich zurück. Du musst es dann halt deiner Versicherung melden (was ich wahrscheinlich umgehend tun würde, auch für den Fall, dass nix mehr nachkommt), und diese übernimmt den Schaden am gegnerischen Fahrzeug und stuft dich hoch, wenn du keinen Rabattretter bzw. deine Kfz-Versicherung dieses Jahr schon in Anspruch genommen hast.

11

Halli Hallo,

eigentlich hättest du dich bei der Polizei melden müssen, denn ansonsten ist es Fahrerflucht. Wenn der andere Fahrer dir jetzt was böses will, kann er dich anzeigen und du hast dann ein Riesenproblem.

LG

Lulu

12

"eigentlich hättest du dich bei der Polizei melden müssen, denn ansonsten ist es Fahrerflucht."

Informiere dich doch bitte, bevor du hier Aussagen triffst, die jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren...

"Fahrerflucht ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.

Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerflucht

14

Eigentlich ist das völliger Nonsens den Du da erzählst.

Streich noch das "eigentlich" und dann stimmt es.

Warum erzählst Du etwas über eine vermeintliche Rechtslage, wenn Du doch augenscheinlich keinerlei Ahnung hast?

Willst Du der TE aus Spaß Angst machen?

Der TE droht hier rein gar nichts wegen einer Fahrerflucht. Woher hast Du denn Deine "Weisheiten"?

parzifal

13

Das Schlimmste, was Dir passieren kann, ist in der Versicherung hochgestuft zu werden.

Von daher mach Dir nicht so viele Gedanken. Und in Zukunft: Handbremse erst lösen, wenn die Fahrt wirklich startet. Dann können Deine Füße auf welchem Pedal auch immer stehen ;-)

Viele Grüße
Blinking#stern