Mieter verwahrlost

Meine Schwester hat eine kleine Einliegerwohnung an einen älteren, alleinstehenden Mann vermietet, der zunehmend verwahrlost. Die Wohnung ist unbeschreiblich schmutzig und heruntergekommen. Der Mann kümmert sich nicht um sich selbst und seine Gesundheit (Diabetes), redet ständig von Selbstmord.

Lange Zeit hat sie versucht ihm zu helfen, hat sogar mit ihm zusammen geputzt, ihn mit Nahrungsmitteln versorgt etc. Nachdem alles reden nicht half, und die Situation untragbar wurde, hat sie den Sozialdienst eingeschaltet, die ihm wohl eine Sozialwohnung organisiert, allerdings sonst nicht viel unternommen haben. Nun ist die Situation eskaliert, der Mann hat versucht sich das Leben zu nehmen. Er ist derzeit im Krankenhaus und wir fragen uns, wie es nun weitergehen wird.
Familie hat er keine bzw sein Sohn möchte nichts mit ihm zu tun haben.

Kennt sich hier jemand mit solchen Fällen aus? Was geschieht nun mit dem Mann, zurück in die Wohnung kann er nicht. Er kann sich selbst nicht ordentlich versorgen.

Wer übernimmt die Kosten für die Reinigung und Renovierung der Wohnung ? Der Mann lebt von Sozialhilfe, der Sohn lehnt jeden Kontakt ab. Die Wohnung ist in einem unbeschreiblichen Zustand, völlig verdreckt, verraucht und heruntergekommen.

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Ich würde versuchen, über das Amtsgericht und den sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt oder des Kreises ein Betreuungsverfahren anzustoßen (falls man das in der Klinik nicht ohnehin schon tut).

http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpsychiatrischer_Dienst

http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_%28Recht%29

Gruß
Ch.

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Danke, die Info hab ich gesucht

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#bitte

Es käme evtl. so etwas wie betreutes Wohnen in Betracht. Hierbei kann er in der Wohnung verbleiben, es schaut aber in regelmäßigen Abständen (kann durchaus wöchentlich sein) ein Sozialarbeiter vorbei.

Gruß
Ch.

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diese Kosten hat der Vermieter an der Backe, außer der Mann stirbt, dann ist der Sohn haftbar zu machen.

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Ist das eine reine Vermutung oder Wissen? Falls Wissen, worauf beruht dies?
Warum ist der Sohn nur dann haftbar, wenn der Vater stirbt?

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weil nicht automatisch die Kinder haften wenn die Eltern etwas tun!

Beispiel: dein Vater/deine Mutter bauen schuldig einen Unfall....bist du da in der Haftung? Garantiert nicht.

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Wenn der Mieter keine finanziellen Mittel hat und in die Wohnung nicht zurückkehrt bleiben alle Kosten am Vermieter hängen.

Warum sollte das Sozialamt auch einspringen?

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Hi,

genau sowas haben wir auch hinter uns gehabt vor paar Jahren. Wir sind nur "rausgekommen", weil der Typ auch mehrfach die Miete nicht gezahlt hat und wir ihn rausklagen konnten. Er hat ein Versäumnisurteil kassiert und ist am Tag bevor der GV kam mit seiner Katze getürmt.

Den Müll hat er uns hinterlassen. Die Kosten sind bei uns hängen geblieben, nur das Klageverfahren hat GsD die Rechtschutzversicherung übernommen, weil mein Ex Vermieterrechtschutz hatte.

Da sind Vermieter echt im Eimer!!

LG

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Danke für die Antwort, das ist wirklich deprimierend. Es war das letztemal dass die Wohnung vermietet wurde...