Wohnung nach 2 1/2 Jahren erneut weiß streichen?

Hallo,

wir wohnten keine 3 Jahre in der Wohnung und haben alle Wände weiß gelassen.

Die Wände haben normale Abnutzungsspuren (Bilderrahmen). Geraucht wurde in der Wohnung nie.

Bei der Übergabe bemängelte unsere Ex-Vermieterin den Zustand der Kellerfenster, die Fenterrahmen und den Backofen.

Für 50 Euro würde Sie die Kellerfenster machen. Wir stimmten zu.
Am nächsten Tag war sie mit meiner Reinigung nicht einverstanden und wir einigten ns auf 150 Euro Abzug der Kaution.

Nach einer Woche rief sie erneut an und meinte das würde so nicht gehen.
Wir sollten noch
-streichen (erneut weiß)
-die Türrahmen putzen
-den Garten machen
-das Carport reinigen

wir meinten daraufhin das bei der Übergabe doch alles okay sei und wir nun den Eindruck haben sie wolle mehr Geld von der Kaution rausschinden.
Und meinten das streichen der Wände nicht von uns gemacht werden muss, da diese weiß sind und auch nicht abgewohnt.

Nun kam heute ein Brief mit einer selbstgefertigten Rechnung mit den Streich und Reinigungsarbeiten (vorgenommen von meiner Vermieterin, 15 Euro Stundenlohn) über 1000 Euro.
Der Restbetrag der Kaution wird an uns ausgezahlt.

Darf sie das?

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>>wir meinten daraufhin das bei der Übergabe doch alles okay sei <<

Na ja, bis auf die von dir angeführten Dinge (Backofen etc.). ;-) Habt ihr denn ein Übergabeprotokoll, in dem festgehalten wurde, welche Punkte bemängelt werden?

Gruß
p

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Der Vermieter hat alles aufgeschrieben was seine Frau bei Übergabe bemängelt hat...

Aber natürlich haben wir nichts schriftliches.

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>>Aber natürlich haben wir nichts schriftliches. <<

Das ist schlecht. Habt ihr zumindest Zeugen, die dabei waren?

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Hi,

wenn ihr die Wohnung ordentlich renoviert übernommen habt,
ist es nur recht und billig, diese im gleichen Zustand zurück zu übergeben.
Ob ihr 1 Jahr oder 15 drin gewohnt habt, spielt keine Rolle.

Über die Höhe der Rechnung kann ich nichts sagen.
Aber wenn die Bude und der Garten nicht ordentlich waren und die EGT alles wieder herrichten mussten um neu vermieten zu können, sehe ich das ein.

Eine Wohnung übergibt man ordentlich.

Gruß

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Die Wohnung war ordentlich.

Ich stelle mir dir Frage kann sie entgegen unserer Ansicht die Wohnung streichen und uns in Rechnung stellen?

Und das nach einer Woche noch?

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Was steht denn in eurem Mietvertrag. Davon hängt alles ab...

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/schoenheitsreparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renovieren-muessen_aid_418607.html

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Bendigung des Mietverhältinisses..

Falls der Mieter die in § 7 (Fristen zum streichen) dieses Vertrages festgelegten Fristen zur Durchführung der Schönheitsreperaturen eingehalten hat und eine erneute Durchführung dieser Arbeiten turnusgemäß noch nicht fällig ist, so kann der Vermieter zeitanteilig einen geldwerten Ersatz hierfür verlangen. Der Mieter kann diesen Anspruch vermeiden, wenn er selbst diese Arbeiten vornimmt oder vornehmen lässt.

Aber wieso kam das alles eine Woche nach Übergabe. Und eine Woche vor Einzug der neuen Mieterin?

Und die Wohnung war weiß und sauber.

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Warum habt Ihr Euch den ordnungsgemäßen Zustand nicht schriftlich bestätigen lassen?

Gruß,

W

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Es war natürlich leichtfertig von euch, dass ihr nicht auf ein schriftliches Übergabeprotokoll bestanden habt.
Erhalte ich von einem Vermieter nicht an Ort und Stelle ein Übergabeprotokoll, dann bekommt er von mir den Schlüssel auch nicht. Punkt.

Ich denke das einzige was euch zugute kommen könnte ist die Tatsache, dass die Vermieterin einfach eigenmächtig diese angeblichen Mängel beseitigt hat und euch jetzt einfach die Rechnung präsentiert.
Der richtige Weg wäre gewesen, dass ihr die Mängel in Augenschein nehmen könnt und selbst die Möglichkeit bekommt, diese zu beseitigen.

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"wir meinten daraufhin das bei der Übergabe doch alles okay sei und wir nun den Eindruck haben sie wolle mehr Geld von der Kaution rausschinden.
Und meinten das streichen der Wände nicht von uns gemacht werden muss, da diese weiß sind und auch nicht abgewohnt."

Damit drücken sie ganz klar aus, dass sie die Renovierung nicht vornehmen werden. Also kann die Vermieterin tätig werden.

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Wir haben das ja auch nicht eingesehen. Am nächsten Tag wurde das wohl auch gleich gemacht. Und bezüglich des Uebergabeprotokolls dachte ich wäre das so okay. Wir hatten auch schon bei Einzug kein übernahmeprotokoll.

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Liebe dhmaus,

da hast du leider einige Fehler gemacht - aber aus Fehlern lernt man ja.

Wenn man eine Wohnung übergibt, besteht man darauf - einen Protokol zu machen. Man kann auch Fotos machen. Diesen Übergabeprotokol unterschreibt dann Mieter und Vermieter.

Der Vermieter versucht dich über den Tisch zu ziehen. Da er jetzt schriftlich reagiert hat, musst du dies auch tun. Er hat dir keine chance gegeben, es selbst zu tun und hat gleich eine Firma beauftragt - ursprünglich war am Tag der Übergave davon nicht die Rede.
Ich würde ihm schriftlich mitteilen, was man am Tag der Übergabe bemängelt hat. Ich würde ihm sagen, dass von den Wänden nie die Rede war. Dann würde ich sagen, dass ich ihn auffordere das Geld aus der Kaution umgehend auszuzahlen.
Er darf nur ein Restteil für eventuelle Nachforderung wegen Betriebskostenabrehcungen beibehalten aber dann auch NICHTS mehr.
Dann muss man immer eine Frist setzen, bis dahin muss das Geld bei eich zurück sein. Diese Fristen, die hier erwähnt werden, hat doch das höchste Gericht (sag mir mal welch einer ) für nichtig erklärt, auch wenn sie im Vertrag erwähnt werden (!).
Ich würde auch gleich schreiben, dass du dich an einen Anwalt wendest, wenn er das Geld in der Frsit nicht zurückgibt.

Du musst aber auch dann bereit sein, zum Anwalt zu gehen ?!?!?

Man hat es shcon geschrieben, bleibst du weiterhin ein Mieter, würde ich dringend einem Verein beitreiten, damit du dich beraten lassen kann.

(also ohne Gewähr)

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"Diese Fristen, die hier erwähnt werden, hat doch das höchste Gericht (sag mir mal welch einer ) für nichtig erklärt, auch wenn sie im Vertrag erwähnt werden (!)."

Das stimmt so nicht ganz. Es kommt auf den Wortlaut an. Starre Fristen sind für nichtig erklärt worden, wenn in Bezug auf die Fristen aber z. B. "im Allgemein" steht, dann hebt das die starren Fristen auf.

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In unserem Mietvertrag stand, das man nach 3 Jahren Küche und Bad streichen muss und nach 5 Jahren die ganze Wohnung.

Ich meine auch gehört zu haben, das das die Regel ist. #kratz

Was steht in Eurem Vertrag??

gruß

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ja so steht es im Vertrag. Und wenn man vorher auszieht steht über die reperaturen das was ich oben zitiert habe.
Wir sind im Mieterverein + Rechtschutz.
Frage mich nur, ob wir oder die im Recht sind. Die arbeiten wurden von den Vermietern selbst durchgeführt und die 59 Stunden Arbeitslohn uns in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution abgezogen

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Was im Übergabeprotokoll nicht bemängelt wurde, kann m.W. vom Vermieter nicht nachträglich verlangt werden...die zentrale Frage ist: Wurde ein schriftliches Übergabeprotokoll angefertigt, und was steht da genau drin?

Weiters würde ich an eurer Stelle prüfen lassen (von einem Fachanwalt für Mietrecht oder Mieterverein), ob ihr überhaupt zur Renovierung verpflichtet wart, wenn bereits bei eurem Einzug gestrichen wurde.

Ggf. ist sogar die komplette Klausel im Mietvertrag ungültig, und das würde bedeuten, dass keine Renovierungspflicht bestand und die VM euch die Kosten demnach nicht in Rechnung stellen darf. Zumal sie euch m.E. eh die Gelegenheit hätte geben müssen, selber zu streichen und zu reinigen.