Hallo,
ich habe mir am 09.09. einen neues Handy (Nokia n8) zugelegt, habe einen Vodafone Vertrag "Sim only" ohne Internetflat, mein altes war kaputt und da hab ich mir bei Amazon eins bestellt ein Handy ohne Vertrag nur das Gerät, nun guck ich gestern (07.10.11) auf mein Konto und es wurden für den Zeitraum 09.09. - 20.09. 346,00 € abgezogen statt meine normalen Gebühren wie jeden Monat von 42,95 € die sind sonst jeden Monat gleich, es hatte sich nie etwas daran geändert vom Preis her, ich bekomme ja keine Rechnung und auch keine SMS mehr zugeschickt wie hoch meine Rechnung sein wird, ich sehe es erst wenn es abgebucht ist, ich kann aber die Rechnung Online ausdrucken, mach ich aber nie weil der Betrag immer gleich war, nunja meine Bank hat es sofort mangels Deckung zurückgebucht, ich habe bei Vodafone angerufen und gefragt warum der Betrag so hoch sei, da meinten die ich wäre im Internet gewesen, das kostet soviel und sie könnten mir gleich sagen das die nächste Rechnung die vom Oktober ist (01.10.-07.10.11), das diese wieder so hoch wird, aber wie kann denn eine Rechnung wegen Internetnutzung innerhalb von 7 Tagen 300,- betragen, der Hit ist ja ich war nie im Internet gewesen das Handy wählt sich wohl von alleine rein aber ich wusste das nicht, kenne mich da leider nicht so gut aus und die Kassieren fett ab. Ich versteh das nicht warum habe ich in solchen Sachen immer so ein Pech, wenn ich ständig im Internet gewesen ware mit dem Gerät und gesurft hätte, dann würde ich es ja verstehen, aber ich war nicht einmal drin nur weil sich das blöde Ding selber einwählt, wisst ihr ob ich da was anfechten kann oder ob das sinnlos ist? Aber ich denke eher es wird wohl sinnlos sein und muss das nun bezahlen ich hab immer so ein Pech, 700 € die ich hätte auch einfach anzünden können oder zerreisen können, weil ich nix aber auch garnix davon habe/hatte, nicht einmal im Internet mit absicht gewesen bin.
LG
Horror Handyrechnung
Hallo,
Ich kenne das auch! Ich würde NIEMALS mehr wieder einen Vodafone Vertrag machen, habe NUR schlechte Erfahrungen damit gemacht. Ich war auch mal für nachgewiesen 2 minuten im Internet und musste dafür gleich mal über 30 Euro zahlen. Als ich nachgefragt habe hieß es das es nicht an der Zeit sondern am Datenvolumen liegt. Wenn ich nun also eine Seite besuche die mega viel Datenvolumen hat/lädt dann kann es durchaus sein das ich für 5 minuten schon mal 100 Euro los bin...
Du kannst deinen Internetzugang vom Handy sperren lassen. Allerdings kannst du dann auch keine MMS mehr verschicken. Vllt wäre das eine Lösung für dich??
Lg und gute Nerven
Du solltest dich umgehend erkundigen, wie sich die selbsttätige Einwahl deines Handies unterbinden lässt. Vermutlich wäre es sinnvoll, den Internetzugang durch den Provider sperren zu lassen...möglicherweise gibt es aber auch andere Alternativen (ich kenne mich auf diesem Gebiet nicht wirklich aus). Um die Zahlung der bisher angefallenen Nutzungskosten kommst du vermutlich nicht herum...mit Unwissenheit wirst du dich da nicht rausreden können.
Da Vodafone für einen sehr kurzen Nutzungszeitraum eine ziemlich hohe Summe von dir verlangt, wäre es ggf. angeraten, die Forderung (sprich: Rechnung) auf Richtigkeit zu prüfen. Ich gehe allerdings davon aus, dass das, was abgerechnet wurde, korrekt ist.
habe auch das n8. bei mir war eingestellt das er alle paar mintuen emails kontrolliert hat.
kann auch teuer werden.
schau mal bei google
n8 dauert online
Also irgendwas musst da ja gemacht haben.
meine Freundin hat auch das N8 von Amazon, auch vodafone Vertrag, auch KEIN internet. Und das Handy hat sich noch nie alleine eingewählt.
hallo,
ich weiß nicht, inwiefern das auf deinen Fall zutrifft, aber vor ca. 2 wochen hat der BGH ein Urteil des LG Bonn bestätigt. Demanch muss der Telefonanbieter seinen Kunden gem. § 242 BGB (Treu und Glauben) darauf hinweisen, wenn dieser plötzlich auffällig hohe Rechnungen hat.
http://www.damm-legal.de/lg-bonn-fuersorgepflicht-einer-telefongesellschaft-fuer-ihre-kunden-hinweispflicht-bezueglich-auffaellig-hoher-rechnungen
vg, m.
Ob es sich lohnt, deswegen vor Gericht zu ziehen, ist fraglich. Im Fall der TE geht es a) um wesentlich geringere Beträge und b) war die Klägerin aus deinem Beispiel ggf. rechtschutzversichert (die Klage hätte ja auch nach hinten losgehen können). Ohne entsprechende Rechtschutzversicherung täte ich mich da nicht ranwagen. Eine Alternative wäre evtl., sich bei der Verbraucherzentrale beraten zu lassen, ob bzw. was man machen kann...das kostet nicht die Welt.
"Ob es sich lohnt, deswegen vor Gericht zu ziehen, ist fraglich. Im Fall der TE geht es a) um wesentlich geringere Beträge und b) war die Klägerin aus deinem Beispiel ggf. rechtschutzversichert"
Deswegen ja auch: "ich weiß nicht, inwiefern das auf deinen Fall zutrifft"
Und bis jetzt hat eben noch keiner der Antwortenden hier gesagt, dass die Telefongesellschaft evtl. Unrecht haben kann. Verbraucherzentrale ist eine gute Idee, wenn keine Rechtschutz besteht. Im Ürbigen ging es beim BGH um einen Fall, wo der Kläger eine Naviagtionssoftware aus dem Internet runter geladen hatte und dafür eine rechnung von über 15.000 € bekommen hat. Der BGH hat genauso entschieden, wie das LG Bonn und die rechnung der Klägerin beim LG Bonn ist ja auch um ein Vielfaches geringer als 15000 €. Es scheint somit grundsätzlich nicht auf die eigentliche höhe anzukommen, sondern darum, ob die Rechnung plötzlich um ein vielfaches abweicht bzw. für den Nutzer ungewöhnlich hoch ist.
Dazu aus dem Urteil des LG Bonn:
"Es ist allgemein anerkannt, dass in einem Dauerschuldverhältnis, in dem regelmäßig und kurzfristig Waren, Leistungen und Geldzahlungen ausgetauscht werden, die vertragliche Nebenpflicht beider Vertragspartner besteht, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen. Dazu gehört, dass Störungen kurzzeitig beseitigt werden, damit auf keiner Seite durch die weiterlaufenden Austauschbeziehungen größere Schäden oder Ausfälle entstehen können. Jede Vertragspartei trifft insoweit die Fürsorgepflicht, möglichst Schaden von der anderen Seite abzuwenden und deshalb kurzfristig auf ein schadensträchtiges Verhalten der anderen Seite zu reagieren.
Im vorliegenden Fall ergab sich die Fürsorgepflicht der Beklagten aus dem ungewöhnlichen Internet-Nutzungsverhalten der Klägerin, das in krassem Widerspruch zu dem gewählten Internet-Tarif stand und zu einer Kostenexplosion auf Seiten der Klägerin derart führte, dass sämtliche Tage eines Monats über jeweils 24 Stunden nach dem Minutentarif abgerechnet wurden. Es musste sich der Beklagten kurzfristig aufgrund der Diskrepanz zwischen dem Internet-Tarif und dem Nutzerverhalten der Eindruck aufdrängen, dass auf Seiten der Kundin, der Klägerin, eine offensichtlich ungewollte Selbstschädigung vorlag. Denn ein vernünftiger Kunde hätte bei diesem Nutzungsverhalten zweifellos einen Flatrate-Tarif gewählt."
(...)
Unter diesen Umständen ergab sich für die Beklagte die Pflicht, kurzfristig, nämlich innerhalb weniger Tage, zu reagieren und nicht etwa erst die nächste Rechnungsstellung abzuwarten. Die Beklagte hätte wegen des ungewöhnlichen Nutzungsverhaltens mit der Folge einer explodierenden Kostenbelastung für die Klägerin die sicherste Art der Schadensbegrenzung wählen müssen, nämlich den Internetzugang der Klägerin kurzfristig zu sperren, um weiterem Schaden vorzubeugen und sodann die Klägerin auf ihr ungewöhnliches Nutzungsverhalten hinzuweisen. Diese Verpflichtung hat die Beklagte verletzt.
vg, m.
Da kannst du nichts machen...
Die neusten Handys machen Updates von allein, wenn man es nicht aus stellt! Selbst das ist keine Garantie dafür das es nicht doch mal passiert!
Hatte ich auch schon, musst bei vodafone anrufen und Internet sperren lassen,...
Und übrigens nicht Vodafone sondern das Handy ist dran Schuld
LG Tiny
"Und übrigens nicht Vodafone sondern das Handy ist dran Schuld"
Und das ist eben falsch, wie die neusten Gerichtsurteile belegen.
Du verstehst dein eigens eingestelltes Urteil vom Gericht wohl ein wenig falsch.
Der Anbieter hätte die TE lediglich darauf hinweisen müssen, dass sie ihre Rechnung stark überschreitet. An dieser Rechnung bzw an den Internetkosten ist dennoch das Handy schuld, da sich besagte Smartphones alles mögliche übers Internet an aktuellen Daten ziehen. Das kann das Wetter sein, sogar die aktuelle Uhrzeit, und hierbei wird eben nicht nach Zeit, sondern nach Datentransfer abgerechnet.
Wie bereits gesagt wurde, sind die Handys eben genau auf solche Dinge (auch Apps genannt ) ausgelegt, es ist also gradezu DUMM, sich KEINE Internetflat dazu zu buchen.
Sorry, aber sowas stößt auf absolutes Unverständnis.
Und wenn ich vorher weiss, ich werde nicht ins Internet gehen, dann lasse ich es sperren. Zusätzlich sollte man sich, wenn man sich schon ein neues Handy zulegt, darüber informieren was das Teil kann und welche Apps z.B. installiert sind die das Internet benötigen.
zum kotzen sowas.
allerdings verstehe ich auch nicht so ganz warum man sich ein schickes smartphone kauft und dann keine internetflat bucht??
die dinger sind doch nunmal dafür ausgelegt?
ich habe einen o2 vertrag und meine internet flat kostet 5 euro im monat, mein handy ist rund um die uhr online, ich empfange emails und kommuniziere über whatsapp.
wozu braucht man ein smartphone wenn man das internet nicht nutzt? da wäre doch ein "normales handy" wesentlich sinnvoller?
und uncooler
das mag sein ... allerdings ist ein smartphone ohne internet flat doch noch viel uncooler
vodafone hat das handy wahrscheinlich so konfiguriert/gebrandet, dass es im Hintergrund Daten lädt.
Leg Widerspruch gegen die Rechnung ein, du musst das wahrscheinlich nicht zahlen.
Siehe hier
http://www.heise.de/mobil/meldung/Mobilfunkanbieter-muss-vor-hohen-Kosten-warnen-1349856.html
Hallo,
ein Freund von uns hat sich das Handy auch gekauft und hatte das gleiche Problem.Man muss einiges Abstellen damit sich das Handy nicht ins Internet wählt.Damit hat Vodafone nicht zu tun ,ausser das es nett gewesen wäre dir eher Bescheid zu geben.
Lg Sabine