Dauer der Kostenfestsetzung bei Gericht?

Mahlzeit,

ich habe mal eine Frage. Es geht um Folgendes:

Am 3. August erhielten wir die Urteilsverkündung. Unsere Anwältin wollte dann Antrag auf Kostenfestsetzung stellen. Kann man den Antrag erst nach Ablauf des Widerspruchs/Revisionsfrist (sorrym kenne die Fahcbegriffe nicht) stellen? Wenn ja, wie lange ist die Frist bei einem Zivilprozess?

Und wie lange dauert es bis eine Entscheidung zur Kostenfestsetzung ergeht?

Wir mussten als Beklagte in Vorkasse gehen, da dann auch noch ungünstige Umstände dazu kamen hatten wir binnen 2 Wochen 1200km zu fahren. Da das Verfahren weiiiit weg war :-p übernahm die Rechtsschutz für unsere Anwältin nur einmalig die Fahrtkosten etc... sonst hätten wir einen Korrespondenzanwalt nehmen müssen. Das wollten wir aber nicht da der Fall ziemlich verkorkst und knifflig war und ich einfach unsere Anwältin dabei haben wollte.

Sind also ganz schön in Vorkasse gegangen und natürlich fehlt das Geld. Da wir nun bald Oktober haben hoffe ich dass wir unser Geld bald zurück bekommen...

Wäre schön wenn Jemand seine Erfahrung mit mir teilen könnte.

GlG

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wieso hattet Ihr 1200 km zu fahren, war das persönliche Erscheinen denn angeordnet seitens des Gerichts. Falls ja, seid Ihr ja aus der Gerichtskasse vor Ort für die Fahrt entschädigt worden. Falls nein, ist das Euer Privatvergnügen. Die Kostenfestsetzung kann dauern von einem Monat bis open end..... Das ist von Gericht zu Gericht und zu Rechtspfleger zu Rechtspfleger unterschiedlich. Wie ist das Verfahren ausgegangen, wurde die Klage abgewiesen ?

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Ja es wurde angeordnet dass wir erscheinen. Dann konnte die Gegenseite nciht ausreichend deutsch - Verhandlung abgebrochen und vertagt wegen einem Dolmetscher...

Wir sind vor Ort nicht entschädigt worden. Mein LG war der Beklagte und war deshalb nicht zu entschädigen. Und ich hätte quasi einen antrag stellen müssen und die Kosten für meine Fahrt hätte mein LG also vorstrecken müssen - also können wir auch beide in einem Auto fahren, oder? Die Kosten wären so oder so dagewesen.

Auch wurde nichts für die Kinderbertreuung entschädigt - denn die waren nicht mit.

Dann kommt ja Lohnausfall etc noch dazu.


Kann den nun der Antrag erst nach Verstreichung der Revisionsfrist gestellt werden?


Meine Anwältin ist leider im Urlaub.

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denke schon, dass das Urteil rechtskräftig sein muss, denn wenn die Rechtsmittelinstanz eine andere Kostenentscheidung trifft wäre es ja quatsch, wenn dann die Festsetzung unberechtigt schon erfolgt wäre.
Ansonsten: ein Anruf beim Gericht hilft evtl. auch.

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