Wie weit reicht Schweigepflicht?

Hallo!

Ich habe mich mit einer Bekannten über dies und jenes unterhalten.Dabei kam auch das Thema Missbrauch am Kind.
Wenn ein Kinderpsychologe z.B. sicher ist,daß ein Missbrauch am Kind statt fand,ist er dann sofort verpflichtet Anzeige zu erstatten oder geht da die Schweigepflicht vor und die Anzeige ist Sache der Eltern? #kratz

Danke!

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"Wenn ein Kinderpsychologe z.B. sicher ist,daß ein Missbrauch am Kind statt fand,ist er dann sofort verpflichtet Anzeige zu erstatten"

könnte ich mir gut vorstellen. schließlich kann er sich nicht darauf verlassen, daß es die eltern tun werden. was wäre dann... der mißbrauch geht fröhlich weiter?

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ich denke mal da gibts sowas wie ausnahmeregeln wo sie von ihrer schweigepflicht "zurücktreten" dürfen.

sonst hört der missbrauch ja nie auf, wenn keiner was sagt. #gruebel

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http://www.rechtspraxis.de/arzt/schweigepflicht.htm

Mein Vater hatte mal einen solchen Fall, allerdings kam da der Taeter (Vater der Kinder) zu ihm und hat gebeichtet und um Hilfe gebeten.

LG

Biene

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Habe lange in einer Erwachsenen Psych gearbeitet.....

Wenn bei jemandem während der Therapie rauskommt, z.b. dass er vergewaltigt wurde, dann kann man den Pat. dazu bringen, dass er anzeige erstattet- jedoch der Polizei den Hinweis geben darf man nicht.

Bei Kindern denke ich, dass es anders ist- weis es aber nicht genau.

In deinem Beispiel finde ich spannend- vllt. sind es ja die Eltern die missbrauchen- sollen sich die selber anzeigen?
mal gespannt was noch für antworten kommen.

LG solania

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Bei Kindesmissbrauch ist der Arzt von der Schweigepflicht entbunden.

LG

Biene

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Ja ja.... das klingt wie: Ich habe eine Bekannte, deren Schwester eine Freundin hat, die deren Schwägerin beschuldigt das Kind der Nachbarin zu mißhandeln..

Komisch, komisch...#kratz




#schock

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#gruebel

Seltsame Phantasien?

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Hallo,

was soll daran komisch sein. Ich wenn mit meiner Freundin mal so richtig am quatschen bin, kommen wir auch auf die seltsamsten Themen.

Grüße,
Juliane

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Hallo,

soweit ich weiß darf z. B. ein Kinderarzt wenn er einen begründeten Verdacht auf Mißbrauch oder Mißhandlung hat diesen melden. Wie das jetzt bei einem Psychologen ist - keine Ahnung, sorry.

LG,
Juliane

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In diesem Fall tritt ein sogenannter Notstand nach § 34 StGB ein und der Arzt kann seine Schweigepflicht brechen.

Interessant dazu auch § 203 Strafgesetzbuch (StGB).

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Kinderärzte dürfen den Verdacht auf Misshandlung/Mißbrauch melden, nehme mal an das es bei Psychologen ähnlich ist!

LG

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Wir dürfen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auch Meldung beim Jugendamt machen- ansonsten unterliegen wir auch der absoluten Schweigepflicht.

LG

Gabi

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dürfen? ist es nicht sogar ein müssen? (nicht bei einem wagen verdacht, sondern bei einem eindeutigen fall) ??

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Klar