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hallo,

du ahst überhaupt keine schuld
und dein sohn auch nicht


laß dich auf keine gespräche mehr ein



lg

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Hi,
nimm dir einen Anwalt und lass dich von dem beraten und beruhigen...ich denke, dass das mehr bringt als alles hier.

Ich kann es voll und ganz verstehen, das man im ersten Schreck seine gute Erziehung vergisst (ich bin eigentlich ganz froh, dass meine beiden friedlich geschlafen haben und meine Wortwahl nicht mitbekommen haben als mich so ein ... am Sonntag zu einer vollbremsung auf der Autobahn gezwungen hat).

Viele Grüße
Miau2

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Fachanwalt für Verkehrsrecht und dann immer auf die 12. Schmerzensgeld einklagen usw.

Den Anwalt muss dann die gegnerische Versicherung zahlen, da das Kind nicht schuld ist.

Alles Gute für Deinen Sohn

Manavgat

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Warum Schmerzensgeld jetzt schon einklagen?

Sollte das nicht zunächst gefordert werden und nur bei Weigerung der Zahlung eingeklagt werden?

Wenn man jetzt klagt trägt man die Kosten der Klage, wenn die Gegenseite sofort anerkennt.

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Meinst Du nicht, dass der Fachanwalt für Verkehrsrecht schon das Richtige tun wird?


Gruß

Manavgat

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Hallo,

gute Besserung für deinen Sohn.

Ansonsten kann ich mich den anderen nur anschließen.

Nimm dir einen Anwalt.

Und ja, die "Dame" (dummes Miststück" passt eher) wird es noch sehr bereuen, dass sie dir mit einer Anzeige wegen Beleidigung gedroht hat, "weil ja nichts passiert ist" #aerger

Zeig du sie an wegen gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr und wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die soll deinem Sohn Schmerzensgeld zahlen, dass ihr Hören und Sehen vergeht :-p

Ansonsten:
auflegen, wenn sie dich weiter telefonisch belästigt. Sie soll sich an deinen Anwalt wenden.

LG,
J.

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Einschlägig wäre gegebebenfalls Gefährdung des Straßenverkehrs. Ein Eingriff liegt nicht vor (+ die fahrlässige Körperverletzung).

parzifal

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Hallo,


da hast du recht.

Und keiner weiß wie es wirklich passiert ist. Sie sie wirklich zu schnell gefahren?

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Du solltest einen Anwalt einschalten. Die Kosten hat nach dem Sachverhalt die Fahrerin bzw. deren Versicherung zu ersetzen.

Die Beleidigungsanzeige wird aller Wahrscheinlichkeit (ich lehner mich jetzt etwas aus dem Fenster: sogar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) nach eingestellt bzw. auf den Privatklageweg verwiesen. Diesbezüglich solltest Du dir also keine Sorgen machen. Unterstellt habe ich jetzt, dass Du "normale" Beleidigungen vom Stapel gelassen hast.

parzifal

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Nachtrag:

Die Einschaltung des Anwaltes sollte ausdrücklich zunächst nur wegen der zivilrechtlichen Seite erfolgen.

Strafrechtlich ist derzeit eine Einschaltung nicht angezeigt. Die Kosten hierfür hättest nämlich Du zu tragen.


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Da wird auch noch einiges auf Dich zu kommen
- Anzeige wg. Beleidigung
- Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht
- Vorwurf, dein Sohn hätte zunächst am Zebrastreifen gewartet und zu verstehen gegeben, er wolle nicht die Straße überqueren
- und... und... und

natürlich alles nur, um Dich einzuschüchtern, denn der gegnerische Anwalt wird nicht auf dem Baum schlafen, also nimm Dir nen guten Anwalt und lass den die Sache für Dich ausfechten...

Viel Erfolg....

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Wurde der Unfall überhaupt vor Ort von der Polizei aufgenommen? Sind die Daten der Zeugen aufgenommen worden? Hast du die Personal- und Versicherungsdaten der Fahrerin?

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Liebe Dani,

ich werde sowas von wütend, wenn ich das lese! :-[

Wäre mir das passiert (also hätte ich ein Kind angefahren), ich wäre gestorben vor Sorge, wirklich. Ich hätte mich 1000 mal entschuldigt und könnte nicht mehr ruhig schlafen. Und diese dumme Kuh #sorry denkt an eine Anzeige wegen Beleidigung?!?!?!? Unfassbar! #schock

Ich schließe mich den anderen an: Nimm dir einen Anwalt für Verkehrsrecht, der wird alle weiteren Schritte mit dir besprechen. Und auf Gespräche mit der Dame würde ich mich nicht mehr einlassen.

Deinem Sohn wünsche ich gute Besserung (deinen Nerven auch).

Ganz liebe Grüße

Dani

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Hi Dani,

es tut mir sehr Leid, was deinem Sohn passiert ist. Ich möchte ihm gerne eine gute Besserung wünschen!!!

Wir haben hier im Ort auch so einen Zebrastreifen vor dem Zahnarzt, zu dem wir immer gehen. Dort hält wirklich nie jemand an. Mit meiner kleinen Tochter (3) habe ich immer Muffensausen, wenn ich da rüber muss.

Ich wollte dich fragen, ob es denn Zeugen für deinen (übrigens total verständlichen) Verbalausfall gibt? Falls nicht, sagst du ab sofort, dass du das alles NIIIIIEEEEE im Leben gesagt hast. So redest du doch nicht!

Dann steht Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird eingestellt.

Wahrscheinlich erhofft sie sich Strafmilderung, da du sie ja so böse angemacht hast.

Ich wünsche dir und deinem Sohnemann alles Gute!

Bitte berichte uns doch, wie es weitergeht, ja?

Ganz liebe Grüße,
Kitty

P.S.: Geh auf jeden Fall zum Anwalt, so wie dir alle geraten haben! Mach dir am besten noch heute einen Termin!