Kind macht Autotür auf und beschädigt dabei den Nachbarwagen.

Folgendes ist passiert:

Mutter und Kind gehen zum Auto auf einem Parkplatz. Die Mutter räumt etwas in den Kofferraum, das Kind (5) macht seine Tür auf und will einsteigen.
Dabei macht es die Tür etwas zu schwungvoll auf und die Autotür stößt an die Autotür des Nachbarwagens. Nun ist dort eine kleine, typische Beule.

Aus reiner Neugier frage ich mich, wie schaut die Schadensbehebung rechtlich aus? Zahlt die Autoversicherung den Schaden?
Gilt folgendes bei so einem Fall?

http://www.das-sichere-kind.de/haftung.html

Danke für Eure Meinungen,

Mona#winke

1

Da der Schaden durch das Fahrzeug verursacht wurde (und nicht durch das Kind, auch wenn das die Tür geöffnet hat) wird der Schaden durch die KFZ Haftpflicht reguliert.

8

Hallo!

Wie kommst Du darauf? Bei mir hat in dem Fall die Privathaftpflicht gezahlt!!!!

LG
urbani

2

Ich denke die private Haftspflicht ist dafür zuständig.

3

nein weil der Schaden durch ein Auto entstanden ist,ist die Autoversicherung zuständig.

Wäre das Kind mit einem Gegenstand am Auto entlang geratscht -dann wäre die Haftpflicht zuständig.

5

ehrlich, ich hab keine ahnung. Daher schrieb ich "Ich denke.."

Gruß
Salat

weiteren Kommentar laden
4

dein kind ist 5,war sie es?

ist doch nix schlimmes:-) Ruft man die Autoversicherung an und die regelt den rest.

Diana

7

Hallo!

Genau der gleiche Fall ist mir vor 4 Jahren auch passiert. Mein Auto stand auf einem Parkplatz, mein damals 12jähriger Sohn wollte aussteigen und kam mit der Beifahrertür ziemlich heftig an ein neben uns parkendes Auto. Es war Freitagabend, bei der Versicherung erreichte ich niemanden und so fragte ich hier bei urbia nach - genau wie Du jetzt.

Jeder hier war sich total sicher, dass das ein Fall für meine Kfz-Haftpflichtversicherung sei, da der Schaden ja durch das Auto entstanden sei (was mich ziemlich ärgerte, denn ich hatte noch nie einen Unfall und damit wären meine Prozente hochgegangen)

Wie überrascht war ich da, als mir die HUK dann mitteilte, dass der Schaden durch meine PRIVATHAFTPFLICHT erstattet würde! Was hab ich mich gefreut! So stiegen nicht meine Prozente, der Schaden (fast 1500 Euro) wurde durch die Privathaftpflicht bezahlt und ich war glücklich!

Also nicht immer haben die Urbianer(innen) hier recht! Es kann natürlich sein, dass Versicherungen in so einem Fall unterschiedlich reagieren, aber bei mir war es eben so.

LG
urbani

9

Hallo Mona,

unser Auto wurde Anfang des Jahres auf diese Art von einem Kind, das aus dem Nachbarfahrzeug stieg, beschädigt.

Nach einigem Hin- und Her (die Fahrzeughalterin behauptete, das Kind gar nicht zu kennen und nur zufällig und zum ersten Mal mitgenommen zu haben und war nicht bereit, ihre Daten rauszugeben, etc...)

hat schlussendlich tatsächlich die Privathaftpflicht des Kindes (also von den Eltern des Kindes) gezahlt. Das hat mich gewundert, ich hätte die KFZ-Versicherung der Fahrzeughalterin vermutet... aber: nein, es zahlte die Privathaftpflicht.

das Kind war glaube ich 11 Jahre alt - keine Ahnung, ob das relevant ist (wegen Aufsichtspflicht).

LG, liki

10

Genau, so wars bei uns auch! Die Privathaftpflicht ist zuständig!

11

erstaunlich, gell? #winke

weitere Kommentare laden
12

hallo!

Ja, also im grunde ist das richtig so.
Das Kind ist schuldunfähig.

ob deine privathaftpflicht dafür aufkommt hängt davon ab, ob entweder schuldunfähige kinder extra mitversichert sind (was sich immer anbietet machen zu lassen!) oder ob du deine aufsichtspflicht verletzt hast (was aber in diesem fall höchstwahrscheinlich nicht angemommen werden kann.

laß es deine privathaftpflicht prüfen. kommen die zu dem ergebnis, daß sie nicht zur zahlung verpflichtet sind, bist du es auch nicht (außer dein kind hat es mit absicht gemacht)

lisasimpson

15

Das geht über Deine Haftpflicht.

Melden und gut ist.

Gruß

Manavgat

16

bei uns hat das die KFZ Versicherung übernommen, aber der Schaden war gering und wir haben den Schaden selbst bezahlt...war besser als hochgestuft zu werden und wir haben nur eine PKW Haftpflicht...

17

Danke für Eure TIps, der Schadenliegt wohl nur bei 100 € (ausbeulen und polieren) daher werden wir den Schaden auch so zahlen ;-)
Aber denoch interessant mal herauszufinden wie es rein rechtlich ausschaut.....daher werden wir Montag nochmal genauer nachhaken bei den Versicherungen.

Mona