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Hallo Muasi,


als erstes solltest du die Kopie vom Kaufvertrag an die Zulst und an Veinen versicherer schicken. Die ZulSt wird das Fzg 4 Wochen nach Verkauf zur Fahdung ausschreiben. Mit evtl Papierkrieg wie Knöllchen oder so wirst du dich aber noch rumschlagen müssen, wenn auch nicht bezahlen.
bitte die Versicherung, dass sie nach 4 Wochen die Versicherung kündigt und der Zulst Mitteilung darüber schickt. diese 4 Wochen wirst du leider noch mit dem Beitrag haften und diesen somit auch zahlen. Die gute Nachricht: sollte der Käufer damit einen Schaden verursachen, dann haftet zwar deine Versicheung in diesen 4 Wochen ABER es geht nicht zu Lasten deines Schadensfreiheitsrabattes.
Für alle entstehenden Kosten in dieser Zeit kannst du natürlich ersatz bei dem Käufer verlangen, was vermutlich aber nur ratsam ist, wenn du rechtschutzverischert ohne Selbstbeteiligung bist. Ansonsten: Verbuch es als Lehrgeld.

vg, m.

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#hicksna da hab ich ja eine Diskusion entfacht;-)

Vielen lieben Dank für eure Antworten:-)

Bin auch schon ein kleines Stück weiter gekommen...

Hab um 14 Uhr beim Straßenverkehrsamt angerufen, um zufragen, ob es entlich umgemeldet ist#zitter
Natürlich nicht, war mir aber auch klar;-)

die hatten heut bis 15:30 Uhr auf, und in 1 1/2 Std. kann ja noch ne menge passieren....
Ich also noch einmal um kurz vor halb da angerufen, und siehe da........

Sie war tatsächlich da, hat Ihr altes Auto abgemeldet (hätte mir die Tante eigentlich nicht sagen dürfen, ist Ihr so rausgerutscht;-))
und wollte das neue zulassen, dass hat aber leider nicht geklappt, die Gründe dafür durfte Sie mir aber nicht sagen.....

So, nun warte ich noch bis heute abend, wenn ich dann noch nichts von Ihr gehört habe, fahre ich hin und drohe mit Anwalt, Polizei usw....,wenn Sie mir nicht die Papiere und Schilder übergibt........
Dann fahre ich morgen früh hin, und melde es von unseren Namen ab.......


Hoffe, dass klappt auch alles so;-)


#danke noch mal für die Antworten:-)




(Melde mich hier im Forum noch einmal, wenn wir den ganzen Kram überstanden haben:-)

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was du dich hier so künstlich aufregst... bist doch deiner mitteilungsfrist nach § 27 abs.3 StVZO selber nicht nachgekommen.
dieser verstoß kostet EUR 15,-.

DEINE PFLICHT wäre es gewesen, der KfZ-Zulassungsstelle UNVERZÜGLICH mitzuteilen, WANN und an WEN (name, anschrift) du dein Fahrzeug veräußert hast... die anfügung einer kopie des kaufvertrages an deine veräußerungsmitteilung, ist nicht verkehrt und du bist somit auf der sicheren seite.

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Hallo,

bevor du dich von Manchem hier verrückt machen läßt :

http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/gebrauchtwagenkauf/fehlende_ummeldung/default.asp?ComponentID=68474&SourcePageID=86856#atcm:8-285881

...der ADAC sollte es ja wissen und eben so hat mir das auch meine Versicherung und die freundliche Sachbearbeiterin vom StVA erklärt.;-)

LG
Tina

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Danke dir für die erste super Antwort, mit der ich auch was anfangen kann:-)

(Hätte nicht gedacht, das ich mit meiner "kleinen Frage" eine "große" Diskusion auslöse#hicks






#danke#danke

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Hallo,

#bitte..immer gern zu helfen bereit.#winke

Lg
Tina