17

Hallo,

am 24.12. bekam ich Post (Anhörung), dass ich geblitzt worden sei. Ein Foto war beigelegt, da sah man allerdings nur Schneegestöber und kein Gesicht war erkennbar.

Aber da ich der Halter bin, ging der Brief nun mal an mich. Habe dann Wiederspruch eingelegt, dass ich mich zu der Zeit nachweislich an meinem Arbeitsplatz befand. Mehr nicht.
Bisher habe ich noch nichts gehört.

An eurer Stelle hätte ich mich aber schon mal nach dem zweiten Schreiben beraten lassen, da dein Mann so "eindeutig" identifiziert worden sein, aber kein Foto beilag.

Da schon die Vorladung fürs Gericht vorliegt, würde ich jetzt erst mal gar nichts zahlen, sondern einen Termin beim Anwalt machen.

GLG und vielleicht schreibst du mal, wies ausging. Interessiert mich ja jetzt doch auch.

GLG

Sara

26

Wenn ihr nicht wisst, wer an dem Tag gefahren ist und es kein Beweisfoto gib oder undeutliches Foto.....dann könnt ihr auch sagen, das ihr nicht wisst wer am Steuer war, könnte auch ein Verwandet sein......man muss nicht immer alles zugeben. Kein Beweis, keine Verurteilung. Holt euch einen Anwalt und lasst es darauf ankommen......Verwandte muss man nicht verpfeifen.

Gruß

kloos

28

Wenn ich sowas höre, dann könnte ich kotzen.
Was bringt ihr euren Kindern bei?????????
Zu seinen Fehlern sollte man doch stehen. Echt furchtbar.....

31

Wenn man aber nun nicht weiss, wer wirklich gefahren ist?

Wenn man nicht ausschliessen kann, dass evtl noch eine 3. Person gefahren ist?

Oder hälst du deinen Kopf für einen unbekannten Täter hin, nur weil die Polizei ihn nicht eindeutig identifizieren konnte?

Gruß
Sandra

weitere Kommentare laden
32

Die Behörde muss das Foto nicht zuschicken...ihr könnt aber davon ausgehen, dass eins vorliegt, wenn die Sache jetzt vor Gericht geht.

M.W. hat dein Mann (ist er der Halter des betreffenden Fahrzeuges?) das Recht, die Akte bzw. das Foto vor Ort einzusehen.

Wenn das also bei euch in der Umgebung ist, würde ich es an seiner Stelle machen, um mir ggf. die Verhandlung zu ersparen.


34

Hallo!

Ich gebe dir den Tipp, dich mal auf www.radarfalle.de schlau zu machen, da wird dir geholfen ;-)

LG Petra

40

Ihr habt Einspruch eingelegt, dann geht es ganz automatisch von der Bußgeldstelle zur Staatsanwatschaft, die erfassen das dort und schicken die Sache zum Gericht. Den Einspruch könnt ihr noch zurücknehmen, dann ist die Sache erledigt. Aber da ihr nicht zahlen wollt, werdet ihr das Verfahren wohl durchziehen, wenns ein eindeutiges Foto gibt, dann "Nacht Mattes". Auf dem Foto wird man eindeutig erkennen, obs eine Frau oder ein Mann war.

41

und am teuersten wirds, wenn zum termin auch der herr anthropologe zugegen ist, um sein gerichtlich bestelltes gutachten (anthropologisch - biometrisches
identitätsgutachten / morphologischer Bildvergleich ) abzugeben.
#schein


42

"wenn zum termin auch der herr anthropologe zugegen ist,"

Was aber nicht der Fall sein wird.

weitere Kommentare laden
45

Hallo nochmal,

wir waren heute beim Anwalt und werden mal schauen wie das ausgeht.
Es geht wirklich darum zu klären, wer von uns Beiden geblitzt worden ist, denn wir selbst haben den Blitzer bei der Fahrt auf der Autobahn nicht bemerkt oder gesehen. Und nur weil ein Schreiben kommt, ohne jeglichen Beweis, werden wir nicht einfach so zahlen.
Um ein Foto haben wir schriftlich gebeten, warum wir keinen Beweis bekommen, wenn man ihn anfordert, bleibt ebenfalls zu klären, so die Anwältin.

Da wir sehr gut Rechtsschutzversichert sind, entstehen uns keine Kosten, egal, wie das Ganze ausgeht.

Liebe Grüße und Danke für die Antworten

Sandra