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Hey,

ganz klar leider B.

Aus diesem Grund weiche ich KEINEM mehr aus.
Dann müssen solche Deppen eben mir reinkrachen, bevor ich anderen reinkrache und die Verursacher weg sind.

Grüße

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Ganz grob vereinfacht.....immer der, der drauf fährt.

In dem Fall also normalerweise B.

lg

Andrea

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B

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B muss zahlen
A hat Mitschuld und muss vielleicht anteilig zahlen.

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hey,

würde sagen B. hätte ja auch mal hupen können um auf sich aufmerksam zu machen.

lg emeri

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Hallo,

ich würde sagen B.

Es ist eine beschissene Situation, keine Frage. Aber KEINER darf einfach rückwärtst fahren, ohne sich vorher umzusehen. In dem Fall ist A fein raus und B hat die A....karte, leider.

LG

Dani

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Ganz wichtig!!!!!!!!!!!! IMMER die Polizei rufen! Die entscheidet wer schuld hat!!!!

Mir ist mal eine reingefahren. Ich wollte links abbiegen, sie an mir vorbei und rechts ab! Da hat es gekracht! Erst war alles klar, sie sagte sie ist schuld.
Es war mein Firmenauto und meine Chefin besteht darauf, dass wir die Polizei rufen!
Als die Polzei ankam behauptete sie, ich sei rückwärts gerollt und ihr reingefahren! Der Beamnte schaute sich den Schaden an und sagte, dass man anhand dessen sehen kann, dass sie schuld sei! Entweder sie gibt es jetzt zu oder es geht zum Gutachter und dann wird es richtig teuer!

Daraus habe ich gelernt IMMER die Polizei zu rufen!!!!

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Huhu,

stimmt leider auch nur bedingt.

Die Polizei macht eine Vorortentscheidung, wenn aber z.B. ein Gericht ( veranlasst von den Versicherungen etc.) im Nachhinein feststellt das die Schuld beim anderen lag, gilt immer diese Entscheidung.

lg

Andrea

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Ah! Wußte ich nicht! Ich dachte das was die da sagen zählt.

Dennoch denke ich, dass es immer besser ist die Polizei zu rufen.

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Wow, erst mal danke für die vielen Antworten!

Wie erwartet - eine klare Niederlage für Fahrzeug B. ;-)

Es muss sich noch herausstellen, wie groß der Schaden an Fahrzeug C tatsächlich ist, dann entscheidet die Polizei, ob es überhaupt eine Verwarnung o.ä. gibt - und für wen. "Beschuldigt" wurden die Fahrer der Fahrzeuge A und B, Fahrer A wurde aber ad hoc von der Polizei als Hauptverursacher dargestellt.

Zur Schadenregulierung wird sich der Halter von Fahrzeug C an Halter B bzw. dessen Versicherung wenden.

LG
MOP

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"Beschuldigt" wurden die Fahrer der Fahrzeuge A und B, Fahrer A wurde aber ad hoc von der Polizei als Hauptverursacher dargestellt."

fahrer A hat fahrer B genötigt. fahrer b hat es unterlassen die hupe für diese "gefahrensituation" (auffahren) zu benutzen.

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Welcher Buchstabe bist Du denn?

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Ich hab keine Lust, den ganzen Quark zu kommentieren, der hier so zusammengereimt wird.

Falsch ist: die Polizei entscheidet, wer schuld hat!

Das entscheidet das Gericht.

Falsch ist auch die Anahme, dass einer grundsätzlich allein schuld ist.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Schuld geteilt wird. Ob aber 50/50 oder 30/70 kann man - ohne den genauen Sachverhalt zu kennen - gar nicht beurteilen.

Gruß

Manavgat