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Wer Eigentümer des Pkw ist hat auch Anspruch auf den Besitz. Eigentum ist nicht gleich Besitz. Eigentümer ist derjenige dem der Pkw gehört.

Unmittelbarer Besitzer ist immer derjenige, der gerade den Pkw zur Verfügung hat.

Der Eigentümer der einen Pkw verleiht bleibt darüberhinaus mittelbarer Besitzer des Pkw (und natürlich Eigentümer).

Was im Brief eingetragen ist, ist letztlich vollkommen egal.
Haltereigenschaft ist kein Eigentumsnachweis.

Der Spruch wer im Brief steht bzw. wer den Brief in Besitz hat ist EIgentümer ist und bleibt falsch.

Eigentümer ist derjenige, der das Fahrzeug vom vorigen Eigentümer übereignet bekommen hat (und zwar mit dem Willen Eigentum zu übereignen).

Und der Eigentümer kann vom Besitzer die Herausgabe verlangen, wenn dieser kein Recht zum Besitz hat.
Der Besitzer muss dieses Recht nachweisen.

Bei einer Wohnung könnte also beispielsweise der Eigentümer vom Besitzer verlangen die Wohnung herauszugeben. Solange es aber einen Mietvertrag gibt hat der Besitzer (Mieter) ein Recht zum Besitz und er kann die Herausgabe verweigern.

Wenn Du Eigentümer bist kannst Du also die Herausgabe des Pkw verlangen.
Sollte der Freund ein Recht zum Besitz haben (Miete, Leihe oder ähnliches) musst Du dieses Recht vorher beenden.

Fordere Deinen Freund nachweislich (!!) auf den Pkw bis zum Tage X herauszugeben. Weise daraufhin, dass Du nach Ablauf dieser Frist gerichtliche Hilfe über einen Anwalt in Anspruch nehmen wirst und die hierdurch entstehenden erheblichen Kosten (Gegenstandswert: Wert des Pkw) er letztlich zu tragen hat (du musst diese aber vorleisten).

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Eigentlich ist es ganz einfach:

Ein Auto gehört dem, der sein Eigentum daran NACHWEISEN kann.

Ist man eingetragener Halter eines Fahrzeugs und hat Brief und Schein in seinem Besitz, ist dies zwar ein sogenannter "Anscheinsbeweis", dieser Anscheinsbeweis kann aber durch ECHTE Beweise (Kaufvertrag, Kreditvertrag) widerlegt werden.

Fordere den Ex schriftlich zur Herausgabe des Fahrzeugs bis zum Datum X auf. Hast Du das Auto bis dahin nicht, beauftrage einen Anwalt.

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Also wenn der Wagen ja noch mittels Kredit ab bezahlt wird dann gehört er keinem von beiden sondern der Bank. ;-)

Geh zum Anwalt wie schon viele hier sagten. nimm sämtliche Belege mit das Du Kreditnehmer bist und nimm auch die Bankauszüge mit das der Wagen wirklich von Deinem Konto bezahlt wird.

Wünsche Dir viel Erfolg.

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Nein, er hat Pech.

Ich würde umgehend eine Anwältin befragen, vermutlich wird sie Dir raten Strafanzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung zu stellen. Das Fahrzeug ist nachweislich Dein Eigentum.

Gruß

Manavgat

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#pro

Das erste Mal in diesem lange Thread, dass die richtige Bezeichnung fällt.

Es ist KEIN Diebstahl, es IST Unterschlagung!

Grüße
(genauso würde ich mich verhalten!)

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ja, hier wurde bemerkenswert viel Blödsinn gepostet...

LG

Manavgat

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Hallo,
ganz ehrlich: Schön blöd!
Sorry, tut mir leid, das magst du jetzt bestimmt nicht hören, ich weiß.
Aber wenn er im Brief steht, ist es sein Auto!
Du könntest es ihm ja auch geschenkt haben.
Wenn du das Gegenteil beweisen kannt, ok, dann nimm einen Anwalt!
Ansonsten kannst du das vergessen. Und als Lehre für die Zukunft nehmen.
LG
olegre

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Hi,
habt ihr noch den alten Fahrzeugbrief oder schon die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Im alten Fahrzeugschein steht nicht drin, das der Eingetragene Halter, eigentümer den Fahrzeugs ist.

In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) steht drin:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen."

Der Rechtmäßige Besitzer des Wagens ist also derjenige auf dessen Name der Kaufvertrag ausgestellt ist.

liebe grüße klein-chissy mit Thomas *11.08.2009

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Hi

Sie soll von der Bank den Fahrzeugschein anfordern und das Auto abmelden. Dann übernimmt die Polizei den rest mit einer Zwangsabmeldung....

Denn wenn sie die Raten bezahlt würde auch sie den Brief zugeschickt bekommen wenn die letzte Rate bezahlt ist. Also ist es ihr Auto.

Ein Anwalt ist sicherlich auch ratsam denn wer weiß ob da nicht noch mehr streit entsteht.

Gruß Angel

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Also wenn es tatsächlich so ist, dass der Halter nicht gleichzeitig Eigentümer ist, ist das ja schonmal gut für dich, erst recht, wenn du nachweisen kannst, dass DU die Raten bezahlt hast. Ebenso ist es ja ein großer Vorteil für dich, wenn Eigentümer genau der ist, der den Kaufvertrag unterschrieben hat...hier stellt sich mir die Frage, warum du nicht selber Halter bist, denn dein Ex wird sicher denken Halter=Bestizer - wärst du jetzt Halter, würde dir dieser Stress sicher erspart bleiben.
Ich würde zu einem Anwalt gehen, ausser du kannst ihm direkt mit § *drohen* dass er gar nicht der Besitzer ist....ICH persönlich hätte bei soviel Abgebrühtheit deines Ex aber die Sorge, was passiert mit dem Auto, wenn er gerafft bekommt, dass es gar nicht SEIN Auto ist #kratz er scheint dir ja grad mit Vorliebe eins auswischen wollen...nicht das er durch einen dummen Zufall einen Unfall hat? Ich bin mir nicht sicher, aber die Bank wird bestimmt von dir weiterhin Geld wollen, auch wenn das Auto Schrott ist.
Vielleicht hast du aber auch Glück und er rückt das Auto raus, wenn du ihm klar machen kannst, dass es gar nicht sein Auto ist.
Kampflos aufgeben würde ich aber auf keinen Fall, den egal, wie er am Ende reagiert, die Bank wird zu dir kommen.

LG Anita und gaaanz viel Glück - die die Familienkutschen IMMER auf sich angemeldet hatte, weil sie auch dachte, dass das den Besitz klar macht....verrat ich meinem Ex jetzt mal nicht ;-)