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Seit wann ist denn das "Weiterdrehen" einer Parkscheibe erlaubt ?

Parkscheiben mit batteriebetriebener "Uhr" sind jedenfalls verboten.

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nie, ist ja auch gar nicht das thema.


sie wurde gehindert, zum auto zu gehen und WEGZUFAHREN!

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Sie hat geschrieben:

"und konnte die Parkscheibe nicht neu einstellen"

genau das darf man eben nicht.

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Hallo,
laß Dir vom Arzt eine Bescheinigung geben, daß Du von ... bis .... da warst und geh damit zum Ordnungsamt.
Wir hatten mal so einen ähnlichen Fall beim Tierarzt. Unser Hund hatte einen epileptischen Anfall und ich musste dringenst mit ihm zum Tierarzt. Parkplätze in nächster Nähe natürlich alle besetzt, so daß ich mich eine eine Haltverbotszone gestellt habe, ohne irgendwelche Ausfahrten zu blockieren. Mir blieb nicht viel anderes übrig, unser Hund wiegt 57 kg, den kann ich in so einem Fall nicht mal eben auf den Arm nehmen und tragen. Ich habe beim Tierarzt erzählt, daß ich so blöde parken musste und der Arzt meinte, wenn sie ein Knöllchen kriegen, bringen sie es mir, ist ja schließlich ein Notfall.
Wie es der Teufel will, als ich wieder am Auto ankam, hatte ich ein Knöllchen (die Politessen sind ja immer dann da, wenn man sie nicht gebrauchen kann). Ich hab das zum Tierarzt gebracht, der hat die Stadt angeschrieben von wegen tierärztlicher Notfall und ich habe nie wieder was davon gehört. Unser Tierarzt erzählte mir später, daß er daß wohl schon öfter gehabt hat und die Patienten immer Glück gehabt haben und nicht zahlen mussten.
Probier`s aus, ich würde mich allerdings hüten, beim Amt zu sagen, Du hättest die Parkuhr nicht weitderdrehen können. Das darf man ja eigentlich nicht.
LG,
Martina75

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Ein epileptischer Anfall ist ein Notfall.
Wenn sie ohne Termin beim Arzt stundenlang warten muß, wird sie nicht so dringend eine lebenswichtige Behandlung benötigt haben.

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ist doch egal,
entweder sie lehnen es ab oder akzeptieren es.

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nein.

du hättest ja kurz bei der sprechstundenhilfe bescheid geben können, dass du für 2 minuten raus bist um die parkuhr zu zahlen.

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Gibt keine Möglichkeit.
Außerdem kann man in der Anmeldung fragen, ob man 10 min. Zeit hat, das Fahrzeug umzuparken (Fahrscheibe weiterstellen ist m. W. unzulässig), das funktioniert durchaus.

Gruß,

W

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Du hast 2 Möglichkeiten:

1) Zum Arzt gehen und Dir eine Bescheinigung ausstellen lassen, von wann bis wann Du dort warst. Diese Bescheinigung musst Du wahrscheinlich bezahlen.
Dann legst Du Wiederspruch gegen den Bescheid ein, begründest das ganze (lässt aber bitte das mit dem "weiterdrehen" weg) und fügst die Bescheinigung des Arztes bei. Möglicherweise erlassen die Behörden Dir dann aus Kulanz die Strafe. Wahrscheinlich aber nicht. Dann kommen noch die Gebühren für den Widerspruch dazu.

2) Für Deinen Fehler zahlen und gut ist. Das würde ich tun.

Du hast die Parkzeit nun mal überschritten, das ist Fakt. Warum, spielt keine Rolle. Du darfst auch nicht über eine rote Ampel fahren, weil Dein Kind sonst in die Hose macht.

Ich kann Deinen Standpunkt auch ehrlich gesagt nicht verstehen. Wenn ICH einen Fehler mache und erwischt werde, stehe ich dazu und mache mir keine Gedanken, wie ich da ungeschoren wieder rauskomme.

Dein korrektes Verhalten wäre gewesen:
- Der Sprechstundenhilfe bescheid sagen, dass Du kurz raus musst
- Auto umparken (raus und wieder rein reicht notfalls auch, wenn keine anderen Plätze frei sind)
- Parkuhr neu stellen

Auch wenn Du jetzt mit dem Kopf schüttelst, ICH hätte das so gemacht und damit mit Sicherheit KEINE Knolle bekommen (habe ich auch in den letzten 20 Jahren nicht :-p).

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Hallo,

ich würde es erst einmal mit der Bescheinigung probieren. Wenn die nicht akzeptiert wird, dann würde ich bezahlen.

Wir hatten mal den Fall, das meine Schwester und ich einen Knollen bekommen haben, wegen "Parken im Halteverbot". Aber bei unserer Oma ist weit und breit keine Haltemöglichkeit ausser 15 Minuten Gehzeit. Da an diesem Tag mein Opa gestorben ist, haben wir vor dem Haus geparkt.

Wir mussten nach der Erklärung warum wir da geparkt haben, den Knollen nicht mehr bezahlen.

LG vergeslich

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Nein, definitiv nicht! Du musst zahlen.

Wenn du keinen Termin hattest, hättest du ja damit rechnen müssen/können, dass es länger dauert.

LG

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Hattest du einen Termin der fest war und wurdest du über 2 Stunden untersucht so mit allen drumm und dran???
Oder musstest du nur so lange warten im Wartezimmer???
Sollte Punkt 2 gewesen sein hättest du die Möglichkeit gehabt in der Zeit umzuparken.
Wenn ich blöd stehe dann frage ich wielange es noch dauert und wenn ich dann noch Spielraum habe dann Parke ich richtig.
Ich habe das schon oft gehabt da sollte ich um Punkt....
dasein und kam erst 20 Minuten später dran und die Zeit reicht aus um richtig zu parken.Ich habe einmal im Verbot gestanden,netterweise noch mit Parkscheibe,allerdings hat unsere Tochter einen Spültap #mampf#schock.

lg

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Hallo,
hatte mal das gleiche Problem (10 Euro Strafe), habe bei der Apotheke Blutdruck messen lassen, war aber höchstens 10 Min drin, alledings ohne Parkscheibe und ohne Parkuhr zu zahlen. Habe dann einen Brief an das Stadtamt geschrieben, dass es mir schlecht ging, und habe den Zettel des Blutdruckergebnisses beigelgt.
Ich brauchte die Strafe nicht zahlen.
Viel Glück!

LG Bini

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ich glaube, es kommt einfach nur darauf an,
wer den widerspruch bearbeitet und wie dieser mensch drauf ist :-)

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Da eine Verlängerung der angegebenen Parkzeit durch "weiterdrehen" der Parkscheibe eh nicht gestattet ist, dürfte ein Wiederspruch Deinerseits wahrscheinlich nichts bewirken.

Dennoch würde ich freundlich und persönlich (nicht per Telefon) nachfragen, ob es nicht ausnamsweise möglich ist, da Du wirklich nicht damit gerechnet hast, dass es so lange dauern wird, und auch keine Möglichkeit hattest, das Fahrzeug "Termingerecht" von der Parkfläche zu entfernen.