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Dein Nachbar kann gar nichts dafür, wenn an eurem Garagentor irgendwelche Stifte brechen.
Sei froh, dass ihm das Tor nicht noch auf den Kopf geknallt ist o.s. - dann hättet ihr noch mehr blechen können ;-)

grz

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Hallo,

ihr seid Eigentümer der Garage und somit auch für deren Instandhaltung verantwortlich. Wäre das Garagentor auf ein dort spielendes Kind gefallen wäret ihr wegen Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen worden.

Mangelde Wartung und Instandsetzung ist Angelegenheit des Eigentümers.
Deinem Nachbarn ist dummerweise das Tor herunter gekommen, was an dem Tag ebenso dir hätte passieren können.
Ihm den Schaden aufbürden wollen nur weil euer Tor Mängel aufwies ist mehr als schlechter Stil.

Jeder objektiv denkende Mensch würde sagen, das ihr nur einen Dummen sucht um kostengünstig aus der Geschichte raus zu kommen. #kratz

LG
Tina

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Hallo,

das Tor wird regelmäßig gewartet und solche Anschuldigungen lasse ich mir nicht nachsagen.
Ich weiß nicht ob du Stunk machen möchtest, aber das probiere dann bitte woanders.
Wie hätte denn das Tor auf ein Spielendes Kind fallen sollen, wir halten das Tor immer geschlossen, und da es Privatgrund ist haben Kinder erst gar nicht in oder um unserer Garage zu spielen.
Ich weiß ja nicht woher du das Wissen nimmst dass unser Tor Mängel aufweißt, aber nun gut, vielleicht weißt du ja mehr als alle anderen.
Auf das objektive denken gehe ich jetzt auch nicht weiter ein. denn wenn du etwas objektiver an meine Frage ran gegangen bist hättest du erst gar nicht so einen Quatsch geschrieben.

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Entschuldige, aber ein Mangel wird wohl vorgelegen haben, wenn das Ding einfach so runterkommt und geschweißt werden muß....

Ich will damit nicht Euch eine Schuld zuschieben aber es war eben reiner Zufall, dass es nicht bei Euch, sondern beim Nachbarn passiert ist. Meiner Ansicht nach hättet Ihr durchaus auch Probleme bekommen können, hätte er sich dabei verletzt.

Gruß,

W



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Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr den Nachbarn haftbar machen könnt.

So ein Tor kann man ja kaum unsachgemäß schließen und mit Sicherheit wäre es bei Euch ebenso runter gekommen, hättet Ihr an seiner Stelle die Garage geschlossen.

Was Du in Punkto Haftpflicht schreibst, beinhaltet m. E. auch, dass für Schäden an geliehenen Dingen die Versicherung nicht aufkommt. Da ihr ihm die Nutzung der Garage gestattet habt, halte ich die Situation mit dem Verleihen von Gegenständen für durchaus vergleichbar.

LG

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Hallo,

wie wär's denn, wenn ihr euch bei einem Anwalt eures Vertrauens eine Rechtauskunft besorgt. Die kostet zwar etwas, aber ihr wisst wo ihr dran seid. Sollte es für euch positiv aussehen, dann sind die paar Euro gut investiert und wenn nicht, kommt es darauf wahrscheinlich eh nicht mehr an.

Das halte ich allemal für besser, als sich hier unter hunderten Laienmeinungen die vermeintlich richtigen herauszusuchen und mit den Anderen auch noch Streit anzufangen, oder?

LG, H.H.