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Wer steht denn im Kaufvertrag?
Ich würde sagen: derjenige welcher den Kaufvertrag unterschrieben hat ist der Besitzer.

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Besitzer ist juristisch nicht gleich Eigentümer !

Und Eigentümer ist der , der im Brief steht.

M.

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Hallo,
sag mal bist du lernresistent?

Wenn man es dir beweist glaubst du immer noch das Gegenteil?

Es STEHT in der Zulassungsbescheinigung Teil II sogar DRIN dass die Bescheinigung nicht als Eigentumsnachweis dient.

NEIN wer im Fahrzeugbrief steht ist NICHT automatisch der Eigentümer.

Gruß
Demy