auto pfändbar?

Hallo zusammen,

wir habe uns vor einer Woche ein neues Auto gekauft. Den Kaufvertrag hat mein Freund mit dem Händler geschlossen.

So das Auto ist auf mein Vater angemeldet wegen der Versicherung (wir würden zu viel % haben)
Im Fahrzeugbrief und Schein steht also mein Vater.
Die Einzugsermächtigungen beim Finanzamt und der Versicherung laufen auf mein Konto.

So nun meine Frage mein Vater meinte heute das wir vielleicht Probleme bekommen, da mein Vater schulden hat und es Gläubiger gibt die etwas bei ihm pfänden könnte, da diese einen Titel haben.

Tja wir haben jetzt angst das irgendwann jemand kommt und meint UNSER AUTO zu pfänden.

Wir haben es bar bezahlt von unserem Ersparten und es ist doch unserers....geht den das????

Hoffe es kann mir jemand was dazu sagen.

Vielen Dank Miriam

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Hallo
Na das fällt euch ja früh ein.

Wer steht denn im Schein?

LG
Jelena

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Sorry, wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)


Wie schon gesagt, kenn ich mich nicht genau aus aber ich würde sagen das es Pfändbar ist.

Warum seit ihr denn nicht die Fahrzeughalter und dein Vater einfach nur Versicherungsnehmer?

LG
Jelena

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Im Fahrzeugbrief und Schein steht also mein Vater.

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warum steht er im schein?

ihr könnt im brief stehen und ihn als halter eintragen lassen. somit ist alles paletti.

müsst ihr eben auf der meldestelle ummelden.

wenn dein vater nur der halter ist kann keiner was.

glg

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mir sagte man von der versicherung das ich das auto auf
meinen vater anmelden muss, dann wird es bei der versicherung günstiger.

ich ging zur zulassungstelle und meldete es auf ihn an, ich habe keine ahnung das man da jemand anderes eintragen kann. woher auch ich habe noch nicht mal nen führerschein sondern seit herbst mein freund.....und der hat sowas auch noch nicht gemacht

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Selten so einen Käse gelesen.

Der Halter ist der Eigentümer. Der steht im Brief UND im Schein.

Der Halter ist die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet ist. Punkt.

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Hallo,

nehmt den Brief und den Fahrzeugschein, lasst den Wagen auf Eueren Namen umschreiben und Dein Vater ist lediglich Versicherungsnehmer.

Das machten wir vor ein paar Jahren, da liefen die Autos auf meinen Namen, mein Mann war aber von einem Wagen der Versicherungsnehmer.

Dein Vater kann auch nach einer Weile die Prozente auf Euch übertragen, redet noch mal mit der Versicherung.

LG
Mone

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wir haben dort ja erst seit oktober letzten jahres ein auto versichert.
ist es den nicht so wenn mein vater uns die prozente gibt dann fängt er wieder von vorne an wenn er eins auf sich anmeldet????

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< und es ist doch unserers. >

Nö, es gehört dem, der im Schein steht!

Und ja, ein Auto ist pfändbar!

Tipps was Ihr tun könnt hast Du ja schon bekommen!

lg glu

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find ich schon heftig.....mein vater könnte ja dann heute hingehen und sagen wir sollen ihm SEIN auto geben und wenn nicht geht er vor gericht oder???????

na toll da interessiert nicht das es mein geld war und das ich von seinem scheiß keine ahnung hatte....

und wenn das mit der erstattung vom finanzamt nicht gekommen wäre, würden wir wohl in nächster zeit echt schei0e dastehen.....

bin grad echt sauer........

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"mein vater könnte ja dann heute hingehen und sagen wir sollen ihm SEIN auto geben und wenn nicht geht er vor gericht oder???????"

Wenn dein Vater SO drauf ist, frage ich mich allen ernstes, wie ihr wegen ein paar eingesparter Kröten den Wagen auf seinen Namen zulassen konntet.

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Ist Dein Freund unter 25?...oder war die Grenze 23?...bin mir nicht ganz sicher.
Jedenfalls ist die Versicherung wirklich um einiges teurer wenn der Fahrzeughalter noch so jung ist.

Meine Tochter ihr Auto läuft auch komplett über mich....ich stehe im Brief und auch Versicherung ist meine.

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nein er ist 28. aber das war auch ein kriterium....und eben auch das fahrzeughalter auch versicherungsnehmer sein soll.

die grenze liegt bei 23.....

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bin echt so sauer......

man muss dazu sagen er selber wäre garnicht gekommen....meine oma hat ihn darauf aufmerksam gemacht.......

ich kann von glück sprechen das wir es überhaupt jetzt erfahren haben und nicht dann wenn es zu spät ist.

aber was mich interessieren würde, gibt es einen wert ab wann die pfänden? wenn an das auto beruflich brauch geht das dann auch?

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Wer braucht das Auto denn beruflich - ihr oder dein Vater?

Tatsache ist, dass er im Brief steht und somit Eigentümer des Fahrzeugs ist. Sein Eigentum kann auch gepfändet werden!

Wie das mit dem Wert berechnet wird, weiß ich jetzt nicht mehr genau ... aber darauf würde ich es nicht ankommen lassen. ;-)

LG
hailie

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wir brauchen ihn.

denke mein vater kommt da nicht mit durch mit dem beruflichen da er von seiner wohnung bis zur arbeit nur 3 km hat.

mein freund brauch ihn da er jeden tag fast 30 km zur arbeit fahren muss und er zusätzlich nebenher noch selbständig ist.

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Hallo,
ich kann auch nicht verstehen, warum du deinen Vater als Halter eingetragen hast.
Unser Auto läuft versicherungstechnisch auch über meine Mama (günstiger), aber das Auto ist auf meinen Namen zugelassen. Das ist doch heutzutage alles kein Problem mehr.
Pfänden können sie das Auto, da rein rechtlich dein Vater das Fahrzeug besitzt und zu seinem Vermögen zählt.
Erkundige dich bei der zuständigen Zulassungsstelle, was ihr in eurem Fall tun könnt.
LG

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wie ich schon ein paar mal geschrieben habe, ist es bei unserer versicherung so das es viel günstiger ist wenn der halter auch der versciherungsnehmer ist,

und da wir von dem ganzen ja nichts wussten war es ja auch egal.

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Tritt Deinem Vater für den Mist ordentlich in den Hintern.

Ihr habt jetzt jede Menge Ärger und auch zusätzliche Kosten am Hals, wenn er (mir sind die Schulden beim FA unheimlich...) das Fzg. jetzt überhaupt so einfach an Euch übertragen kann...

Außerdem informiert Euch mal online über günstigere Versicherungen...."Eure" muß ja nicht die Günstigste sein.

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Also bei mir ist es so, dass ich als "Halter" im Brief und Schein stehe und mein Vater nur der "Versicherungdnehmer" ist - kann man gleich in die Deckungskarte reinschreiben lassen!
Ich würde lieber das Auto auf dich umschreiben lassen!!!

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Hallo,
jetzt mal entgegen der meist kruden Rechtsauffassung der meisten hier.

Der Fahrzeugbrief ist KEIN Eigentumsnachweis.
Im neuen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) stehts sogar extra drin das es KEIN Eigentumsnachweis ist.

Wer im Brief steht ist NICHT unbedingt der Eigentümer.

Es ist also überhaupt kein Problem wenn ihr das Auto bezahlt habt, das Eigentum nachweisen könnt am Auto (durch Kaufvertrag) und dann das Auto auf deinem Vater angemeldet ist.
Dein Vater ist "nur" Halter des Fahrzeugs, kein Eigentümer.
Das Fahrzeug kann nicht gepfändet werden.

http://www.jurawiki.de/VRI/Sonstiges#Wer_im_Fahrzeugbrief_als_Halter_eingetragen_ist.2C_ist_Eigent.2BAPw-mer_des_Fahrzeugs.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=16619

http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

Der Fahrzeugbrief ist nur ein Anscheinbeweis, der jederzeit durch einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) widerlegt werden kann.

Gruß
Demy

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mensch das beruhigt mich jetzt weil das dachte ich doch es kann nicht sein das ich das auto kaufe den kaufvertrag auf uns läuft man uns das auto dann weg nehmen kann.

vielen dank echt nett von dir.......gibt hier halt doch noch nette die ne normale antowort geben können und man sich nicht rechtfertigen muss warum man etwas zuvor nicht macht oder ähnliches.....

danke danke danke

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Jetzt weiß ich endlich wo die Finazkriese herkommt #klatsch

All die Banken, die KFZ finanziert haben , waren soooo blöd nicht den Kaufvertrag zu unterschreiben. Nein, dumm wie Banker nunmal sind, haben sich diese nur den KFZ - Brief geben lassen.

Warum blos zahlt dann überhaupt noch irgendeiner seine KFZ - Finanzierung ab, wenn es doch juristisch keine Gültigkeit hat????


Zitat:
Diesen Anscheinsbeweis muss man dann gegebenenfalls widerlegen.


Das heißt nix anderes, das es im Rechtsstreit je nach Aktenlage möglich ist , die angenommen Eigentumsverhältnisse zu wiederlegen!

M.




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