Bilder vor Gericht verwertbar? Anzeige möglich?

Hallo,
vielleicht hat ja jemand einen Rat.
Sind eigentlich Fotos die mit der Digicam aufgenommen wurden vor Gericht verwertbar? Im jpg. Format.
Und wie sieht es mit Screenshots aus?

Und ist es möglich eine Person anzuzeigen die, trotz Verbot, Fotos in der Wohnung gemacht hat und diese vor Gericht vorlegen möchte?

lg uggl

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Nein, leider nicht. Fotos und Aufnahmen die gemacht wurden, obwohl es untersagt wurde (von wem eigentlich) sind nicht verwertbar.

Darf ih fragen worum es geht?

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Mein Ex hat Fotos bei mir in der Wohnung gemacht.
Eine Mülltüte
zwei Töpfe die nicht abgespült waren
mein Bett das nicht gemacht war
Boden wo Sohnemann zuvor Erde ausgebuddelt hat
etc....
diese Bilder hat er immer dann gemacht wenn ich grade auf der Toilette war oder in nem andren Raum.
Die Bilder (und nen super netten Text :-[ ) hat er an seinen Anwalt geschickt und fordert jetzt das alleinige Sorgerecht weil ich das Kind vernachlässigen würde und die Wohnung ein Saustall wäre (habe aber alleiniges Sorgerecht)

Und da hat mich jetzt interessiert ob die Bilder überhaupt verwertbar sind und ob ich ne Anzeige machen kann. Denn der 7 Seiten lange Brief seines Anwalts grenzt an Beleidigungen unter der gürtellinie

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oh oh oh

also, er darf die fotos nicht verwenden. bitte geh selbst zum anwalt.

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Wäre es in einem öffentlichen Gelände wären die Fotos eventuell verwertbar, in der Privatsphäre der eigenen Wohnung allerdings nicht schon gar nicht wenn der Wohnungsinhaber untersagt Fotos zu machen.

Und ja, soweit ich weis, kann man dafür angezeigt werden.

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Es kommt schon darauf an, was auf den Fotos zu sehen ist.

Pauschal zu sagen Fotos ohne Erlaubnis seien unzulässig ist nicht richtig.

Wenn sich aus den Fotos eindeutig eine Misshandlung oder ähnlich Schlimmes ergeben würde, könnten diese natürlich herangezogen werden.

Das Wohl des Kindes die Fotos zu verwerten, würde dann Dein Persönlichkeitsrecht an den Fotos überwiegen.


Ansonsten wäre ja folgendes Beispiel möglich:
Hallo Polizei (Richter),
ich habe hier (zweifelsfreie) Fotos die beweisen , dass ein Kind massiv misshandelt wird.
Antwort: Da kann man nichts machen, da die Fotos heimlich aufgenommen wurden.

Eine solches Ergebnis wäre doch unerträglich.

In Deinem Beispiel sehe ich aber bei der Interessenabwägung mangels Relevanz keine Verwertbarkeit.

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Misshandlungen sind natürlich nicht zu sehen #schock

Es sind normale Bilder, aber mit falschen Behauptungen dazu.
Z.B. auf einem ist der Kleine mit einem Kabel zu sehen
Da behauptet er, dass ich ihn mit elektrogeräten spielen lasse, wobei ich auf dem Bild nicht zu sehen bin. Wenn der Kleine mit sowas spielt, warum hat der Vater dann Zeit ein Foto zu machen anstatt ihm das Kabel wegzunehmen?

Auf einem andren Bild steht mein Laptop auf der Couch und der Kleine steht daneben. Da passt es ihm nicht, dass Sohnemann ständig an meinen Laptop ran könnte. Wobei ich ja der Meinung bin dass ihn das gar nix angeht. Ist schließlich mein Laptop.

und so weiter, also lauter banale Sachen, ne Tüte die in der Küche steht, die er als vergammelten Müll bezeichnet, zwei Töpfe auf dem Herd, da heißt es dann ich würde nie abspülen und so weiter....

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Wie ich bereits am Schluss bemerkte, sehe ich bei Dir keine Grundlage die Bilder verwerten zu können.

Im übrigen wäre das Gericht in der Lage solche Bilder richtig einzuschätzen.

Du solltest Dir also keine Sorgen machen. So schnell verliert man ohnehin kein Sorgerecht.

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