Post vom Gericht.... Hilfe....

Bin umgezogen und dadurch hab ich nicht dran gedacht... Denke, es ist was nicht bezahlt worden... #hicks
Die post kam aber an diealte Adresse und der Bote hat sie wieder mitgenommen.
Und nu??
Ich weiß nicht, won welchem Gericht?? Kann mich da nicht melden...
Ich weiß aber, was bezalht werden muß. Kann ich das jetzt machen und dann ist gut, oder passiert noch was??

Hab noch nie solche Post bekommen...
Muß ich Angst haben???

Scheiße.... #hicks

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hast du keinen nachsendeantrag gestellt???#schock
als ich letztes jahr umgezogen bin habe ich das
sofort gemacht in der stadt der neuen meldeadresse ging es reibungslos

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Hä??
Also, ich habe bei meinem Freund gewohnt und da auch das bestellte hinkommenlassen... Gemeldet war ich da aber nicht, hatte schon die Wohnung, in der wir jetzt wohnen...

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das einzige was du machen kannst :beim gericht anrufen und den fall schildern und beim zollamt ebenfalls gleiche prozedur denn wenn es über gericht/zollamt geldeintreiber (;-) ) kam die haben eine bestimmte stelle....ansonsten abwarten unruhig werden und auf das schellen des kukuksmenschen warten......

#gruebelaber man muss doch wissen wenn man was nicht gezahlt hat.......#kratz

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Nachdem Du ja anscheinend weißt wer der Gläubiger ist, rufst Du einfach dort an und fragst welches Inkassounternehmen bzw. welches Gericht sie mit dem Mahnverfahren beauftragt haben.
Denn mit dem Bezahlen der Rechnung ist es nun nicht mehr getan. Bei Einleitung eines Mahnverfahrens kommen extrem hohe Bearbeitungsgebüren und Verzugszinsen zum ursprünglichen Rechnungsbetag hinzu und für diese musst Du auch aufkommen.

Lg Krüml

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Woher weisst Du denn dass Du unzustellbare Post vom Gericht "bekommen hättest"?!?

Das verstehe ich nicht ganz #kratz #gruebel #kratz

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weil er bei meiner nachbarin vor der tühr stand... die hat mich dann angerufen und mir das erzählt...
wie denn auch sonstz??

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Entschuldige dass ich gefragt habe...
Zum einen kann ich das nicht riechen, zum anderen ist das kein Grund mich hier anzupupen (so liest es sich für mich zumindest).

Es gibt sowas wie das Briefgeheimnis, das beinhaltet auch, dass der Briefträger Deiner Nachbarin nicht mitzuteilen hat, von wem DU Post bekommst bzw bekommen sollst. Schon garnicht bei solch sensibler Post.

1.) Wäre ich ganz gewaltig sauer, dass mein Briefträger sowas raustratscht,
2.) würde ich mich fragen, was das meine Nachbarin angeht

Zu Deiner ursprünglichen Frage:
Nein, es reicht im allgemeinen nicht, wenn Du die Rechnung jetzt bezahlst, da mittlerweile eine enorme Summe Mahn- und Gerichtskosten daraufgekommen sein sollten, auf denen die Versandhäuser ungerne sitzen bleiben.

Liebe Grüße

Angy

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