Inkasso... muss ich das zahlen??

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage. ich habe am 06.04.07 bei einer Online-Apotheke Sachen bestellt. (Rechnungsbetrag: 38,60 Euro)

Ich habe die Rechnung verlegt und bis zum 08.10.07 nichts mehr von der Rechnung gesehen (keine Mahnung erhalten o.ä.) Dann kam (für mich) aus heiterem Himmel eine Rechnung von einem Inkassounternehmen. Gesamt zu zahlen: 120,75 Euro.

Das heißt der Rechnungsbetrag: 38,60 und die Gebühren 82,35 Euro. Ich habe bereits die 38,60 Euro überwiesen.

Nun meine Frage: Muss ich die teuren Inkassogebühren auch zahlen? Ist die Höhe rechtens?

Bitte antworten!
Vielen Dank
LG jene84

1

nein schreibe hin das du keine mahnung erhalten hast und somit die anfallenden inkassogebühren nicht zahlen wirst, den eigentlichen rechnungsbetrag aber bereits überwiesen hast und du damit die sache als erledigt ansiehst

2

So weit ich informiert bin,
brauchen keine Mahnungen mehr geschickt werden,
oder irre ich mich?

3

das weiß ich gar nicht#gruebel


theoretisch müsste sie die inkassogebühren auch zahlen

aber meist sind sie zufrieden wenn überhaupt was gezahlt wird

weitere Kommentare laden
5

Hallo,

ich denke auch, dass du in den sauren Apfel beißen musst.

Das die Apotheke ein Inkassobüro mit dem Geldeintreiben losschickt, muss ja auch bezahlt werden. Und da Mahnung keine Pflicht mehr sind und du ja ein halbes Jahr lang Zeit hattest, eine Rechnungskopie zu fordern und dies scheinbar nicht getan hast - habe sich jetzt eben Kosten angehäuft.

Zahle es und sehe es als Lehrgeld an, so schmerzlich die Summe auch ist. Denn im Endeffekt wirst du nur noch mehr Kosten bekommen, wenn diese Inkassogebühren anderweitig eingetrieben werden sollten...

LG
Birgit

6

Hallo,

du bist nach 30 tagen (es sei denn, ein anderes zahlungsziel ist vereinbart) automatisch, auch ohne mahnung /zahlungserinnerung in VERZUG:

das bedeutet, dass du das jetzt zahlen musst.

und für die zukunft:

bezahl alles sofort.

LG

Luise

8

Hi!

Du musst die Inkasso-Gebühren nicht unbedingt zahlen, das hängt von Deiner Risikobereitschaft ab.
Korrekt ist zwar, dass Du nicht erst gemahnt werden musst, sondern dass direkt ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden kann.
Wichtig ist aber auch, dass Inkassogebühren vor dem gerichtlichen Mahnverfahren nicht einklagbar sind!!!
Das heißt, sie müssen nicht gezahlt werden. Streng genommen hätte das UNternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Dich erwirken müssen (ist viel billiger als Inkasso). Da es das aber nicht hat sondern direkt das teure Inkassounternehmen eingeschaltet hat, ist das deren eigenes Pech bzw Risiko.

Denn es muss immer auch die "Verhältnismäßigkeit der KOsten" gewahrt werden.

Bezahle einfach den fälligen Rechnungsbetrag und teile denen mit, dass Du die Sache als erledigt ansiehst. Kann zwar sein, dass dann noch einige Schreiben vom Inkasso kommen, aber die werden sich hüten ein gerichtl. Mahnverfahren gegen Dich einzuleiten, da a) die Hauptforderung nach Deiner Zahlung nicht mehr besteht und b) eben Inkassogebühren vor dem gerichtl. Mahnverfahren nicht einklagbar sind.

Dafür brauchst Du allerdings gute Nerven ;-)

Ich habe genau das mal mit Premiere gehabt, habe auch Hauptforderung beglichen und noch einige Schreiben von denen bekommen, dann aber nie mehr was gehört. Und dadurch ne Menge Mahngebühren gespart!

Viel Erfolg,
Koko