Bekannter suizidgefährdet, keine KV, trotzdem Klinik möglich?

Hallo,

brauche dringend eine Antwort. Ein Bekannter hat in letzter Zeit öfter über Suizidabsichten gesprochen, wenn man Klartext mit ihm redet, relativiert er das wieder.

Aufgrund seiner langen Vorgeschichte müsste er nun aber wirklich dringend in eine Klinik, er hat wirklich einiges hinter sich.

Die Sache ist die, dass er keine Krankenversicherung hat im Moment. Aber nun natürlich schon dringend in eine Klinik müsste. Wer übernimmt die Kosten? Springt das Sozialamt ein? Würde er überhaupt aufgenommen? Eigentlich ist es ja ein medizinischer Notfall... also müsste er doch aufgenommen werden?

Ich hoffe, es weiß jemand (schnell!) Bescheid. Danke!

LG
magicball

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warum ist er denn nicht versichert? dachte immer es wäre eine pflichtversicherung #kratz

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Danke, aber ich wollte hier keine Diskussion starten, warum er nicht versichert ist. Stell dir vor, ich kenne sogar mehrere Leute, die nicht versichert sind. Eigentlich brauche ich jetzt DRINGEND eine Antwort auf meine Fragen und keine Diskussion warum und weshalb. Es IST halt einfach so, ok?

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Im Juni 2005 hab ich im Radio gehört, daß es 300.000 Leute in Deutschland gibt, die keine Krankenversicherung hatten.

Ohne es zu wissen, hatte ich Mai und Juni 2005 ebenfalls keine Krankenversicherung (und das lag NICHT daran, daß ich kein Geld hatte).

LG,
J.

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Ich glaube Notfälle müssen immer aufgenommen werden. Allerdings können Notfälle sehr variieren.

Für manche ist er erst ein Notfall wenn er mit blutenden Handgelenken kommt. (Sorry für dieses grauselige Beispiel)

Kannst Du nicht irgendwo anrufen und fragen, Caritas, Sozialamt, Krankenhaus?

Viel Glück

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Hallo,

würde er denn freiwillig in eine Klinik gehen? Das ist ziemlich wichtig, eine Zwangseinweisung (oder wie auch immer das korrekt heisst) durchzubekommen ist gar nicht so einfach.

Ich habe in der Vergangenheit mit Junkies gearbeitet, wenn dort jemand mit Selbstmord gedroht/ ebendiesen angekündigt hat mussten Polizei und Notarzt gerufen werden. Wurde dann die Absicht relativiert, war die Sache eigentlich schon erledigt. Ansonsten geht das wohl auch für maximal 48 Stunden, dann müsste ein Gericht weiter entscheiden. Also wenn du Angst um ihn hast und er nochmal droht, würde ich tatsächlich die Polizei rufen, in der Hoffnung, daß die den Ernst der Lage erkennen und handeln (dürfen).

Im anderen Fall wäre es meiner Ansicht nach einfacher. Eine nahe Verwandte von mir (auch nicht versichert) kam mit knapp über 30kg Gewicht in eine Klinik, das wurde als selbstzerstörerisch gewertet und sie auf die Intensiv- und später auf die Psychostation verlegt. Die Sozialstation hat es dann wohl so gedreht, daß sie über das Sozialamt rückwirkend krankenversichert wurde. Von Bekannten im sozialen Bereich habe ich jetzt gehört, daß das wohl die gängige Praxis ist.
Was danach kommt und was man mit dem Sozialamt klären muss, weiß ich leider nicht.
Falls er also bereit wäre, in eine Klinik zu gehen, würde ich bei einer Sozialstation vor Ort nachfragen.

Drücke dir die Daumen, daß alles gut endet!

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Ach so ... irgendwie untergegangen. Klinik ist in dieser Notsituation natürlich möglich. In den Fällen, die ich kenne, wurde die Versicherungsfrage genauso geregelt wie in meinem persönlichen Beispiel.

Sorry!

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Wende dich an euren zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst (oftmals zu finden im zuständigen Gesundheitsamt).

Schildere ihnen die Suizidabsichten usw. Die Inanspruchnahme des SpD ist kostenfrei und die Mitarbeiter können sich schnellstmöglich um eine erste Krisenintervention kümmern.

Wenn dein Bekannter sich helfen lässt, unterstützen die ihn dann auch sicherlich dabei, wieder an eine Krankenversicherung zu kommen.

Ansonsten bleibt wirklich nur die Einweisung nach PsychKG. Also im akuten Fall Polizei anrufen, die verständigen dann in der Regel noch das Ordnungsamt und einen Arzt.

Bei Patienten ohne KV die notfallmäßig behandelt wurden, ist - soweit ich das in Erinnerung habe - das Sozialamt als Kostenträger eingesprungen. Aber jetzt frag mich mal, wie der Weg da ist... ich hab keinen blassen Schimmer. #kratz

Gruß
p

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Hallo magicball!

Bezieht Dein Bekannter Leistungen nach dem SGB? Dann wäre es nämlich ein leichtes, ihn über das zuständige Sozialamt zu versichern. Hier bei uns in der Region übernimmt das in Einzelfällen nach erfolgter Beantragung der Kreis. Das gestaltet sich je nach Bundesland und Region jedoch unterschiedlich.

Bei einem akuten Notfall muss die zuständige Klinik Deinen Freund auch ohne KV behandeln. Dann passiert i.d.R. allerdings nur, wenn er schon versucht hat sich zu suizidieren und akut interveniert werden müßte. Läßt er sich mit Suizidaltendenz aufnehmen und es ergibt sich im Erstgespräch kein Akutstatus, dann werden ihn die meisten Stationen wieder entlassen.

Eine Einweisung nach Psych KG ist nur möglich (und ich würde dieses wirklich nur als letzte Maßnahme sehen), wenn eine momentane Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und der Patient nicht freiwillig in ein KH gehen will. Es muss sich also um "Gefahr im Verzug" handeln. Falls diese Situation gegeben sein sollte, müsstest Du Dich an das Ordnungsamt wenden (die haben für solche Fälle einen Bereitschaftsdienst) und der zuständige Beamte wird dann die notwendigen Schritte einleiten.

Ansonsten ist der Tipp mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst schon sehr gut. Hier bekommt er unentgeltlich Hilfe und Beratung.

L.G. Nicole

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Hallo,

vielen lieben Dank für eure Antworten, vor allem dir, liebe cajun. Ein gemeinsamer Freund wird hingehen und bei ihm übernachten und morgen werden wir dann schauen, wie es weitergeht, ob er sich helfen lassen möchte oder nicht... und dann entscheiden, was zu tun ist.

Und für die Neugiernasen: er hat keine KV, weil er den Job verloren hat und sich nun auch um nichts mehr gekümmert hat wg. Arbeitsamt usw.

LG
magicball