Pflegeheim/Kosten

Guten Abend,
Ich bin gerade etwas ratlos und hoffe dass sich hier jemand auskennt.
R. ist langjährige Alkoholikerin mit vielen Folgekrankheiten.
R. machte einen erfolgreichen qualifizierten Entzug und konnte nach 2 Wochen nicht nach Hause entlassen werden weil R. sich "NOCH" nicht selber zu Hause versorgen kann.
Sie wurde via Krankentransport nahtlos ins Pflegeheim gebracht.
Veranlasst wurde das alles von der Sozialarbeiterin der Entzugklinik.
MDK, Sozialamt,Pflegekasse, Krankenkasse wurden informiert. R. bezieht seit vielen Jahren Hartz 4 wegen vielen schweren Krankheiten.
Das Pflegeheim teilte mir mit dass Dauerpflege beantragt wurde da keiner weiß wann R. wieder in der Lage sein wird sich selbst zu versorgen. (Schätzungsweise 10 Wochen werden zur Erholung benötigt)
Was müssen die Angehörigen nun beachten? Und wer zahlt das Pflegeheim? Was passiert mit dem Geld Hartz 4?
Die Angehörigen wurden nicht informiert und keiner weiß wo sich hingewendet werden muss/kann .
Laut Einschätzungen der Sozialarbeiterin wird es mindestens Pflegegrad 3 werden.
Kann jemand was dazu sagen?
Liebe Grüße und einen schönen Sonntag

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Hallo,

das Pflegeheim will nun mal bezahlt werden. In der Regel von denen, die es in Anspruch nehmen.
Kann derjenige, der das Pflegeheim in Anspruch nimmt es nicht selbst zahlen, springen dafür "Dritte" ein.
Dies sind in erster Linie die Angehörigen wenn die Person um die es geht, kein eigenes Einkommen oder Vermögen hat... wie viel diejenigen dazu zahlen müßen, wird von den "Behörden" festgelegt, nachdem die Leistungsfähigkeit der Angehörigen geprüft wurde.
Die Pflegeversicherung zahlt selber auch noch einen Teil dazu... wenn alles nicht ausreicht zahlt den Rest das Sozialamt.

Ihr solltet also ersteinmal abwarten, welche "Behörde" euch anschreibt und um ein ausfüllen von zugesandten Formularen bittet.

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Also ein Heim darf nicht einfach so ohne Betreuung oder Angehörige beschließen, dass jemand Zur Langzeitpflege bleiben sollt.

Im Krankenhaus werden sie einen Eilantrag gestellt haben was den Pflegegrad angeht. Da wird es meistens vorläufig Grad 2, ein Heim darf dann aber seit 1.7.17 nach Grad 3 abrechnen.

Das Harz IV wird dafür wohl verwendet werden müssen. Und was genau die Kurzzeitpflege und dann die Langzeitpflege kostet, ist nicht vom Pflegegrad abhängig (ab Grad 2), aber es ist von Heim zu Heim unterschiedlich. Meist zwischen 1300 und 1700 Euro Eigenanteil pro Monat.

Falls du noch mehr Fragen hast, schreib mir gerne ne Nachricht, ich bin Pflegedienstleitung in einem Altenheim. 🤗

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Danke für deine Antwort.
Aber es geht doch nicht dass keine Miete mehr vom Amt bezahlt wird. Dann wäre R. ja obdachlos in ein paar Wochen.
Wo können die Angehörigen sich denn nun hinwenden?
Lieben Dank

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Sie können zunächst sich an die zuständige Pflegekasse wenden. Die ist auch dort, wo man krankenversichert ist. Also AOK, BKK etc.
Dann können Sie denen auch mitteilen, dass sie das so nicht entschieden haben, sondern das Heim. Dann haben die dort nämlich ein Problem. Es sei denn die Dame hat halt einen gesetzlichen Betreuer, der das entschieden hat Oder sie kann eben noch selber für sich entscheiden. Aber dann muss sie halt auch selber schauen, wie sie das bezahlen kann.

Je nach Pflegebedarf ist es aber meist günstiger ambulant sich einen Dienst 2x tgl kommen zu lassen.

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So lange R. noch Hartz4 bezieht, ist sie noch nicht als "auf Dauer nicht erwerbsfähig" eingestuft. Dann müsste die medizinische Reha doch normalerweise noch über die Kranken- bzw. Rentenversicherung laufen. Und da macht noch keiner die Angehörigen regresspflichtig (es sei denn, es handelt sich um minderjährige Kinder oder getrennt lebende Ehegatten, dann prüft das das Jobcenter die Regresspflicht im Rahmen der gesetzlichen Kindes- und Trennungsunterhaltsansprüchen).

Erst, wenn R. Grundsicherung nach dem SGB XII vom Sozialamt bezieht ( aufstockend zur EU-Rente, weil diese in den wenigsten Fällen für die Pflegeheimkosten reichen) werden alle direkten Angehörigen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit vom Sozialamt zur Kasse gebeten. Aber das kann eine ganze Weile dauern, bis eine EU-Rente durch ist. Und sowieso, so lange es noch Hoffnung gibt, dass Deine liebe R. nicht doch noch die Kurve kriegt und sich wieder soweit erholt, dass sie wieder selbständig klar kommt oder sogar wieder eine Arbeit aufnehmen kann. Als Angehörige könntest/solltest Du R. da mental auf ihrem sicherlich recht harten Weg zurück ins Leben unterstützen, falls Euer Verhältniss das irgendwie noch zuläßt....

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Dankeschön, es ist ja aber keine medizinische Reha sondern ein Pflegeheim. Es geht darum dass sie sich zur Zeit nicht selbst versorgen kann da sie nicht mobil und sehr schwach ist durch extreme MangelErnährung. R. ist erst 53 Jahre alt Das wird aber laut Arzt wieder werden. Dauert halt ein paar Wochen ....

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Und überhaupt: Bist Du Dir sicher, dass die Sozialarbeiterin tatsächlich "Dauerpflege" gemeint hat, und nicht die bei Alkoholikern im direkten Anschluss an den Entzug im Krankenhaus übliche "Langzeit-Therapie" in einer speziellen Reha-Einrichtung? In letzterem Fall brauchst Du Dir keine Sorgen machen, das zahlt grundsätzlich immer die Krankenkasse oder (falls es der R. so dreckig geht, dass sie schon einen Rentenantrag gestellt hat) die Rentenversicherung.

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Hallo!

Die Angehörigen müssen schon von sich aus das Gespräch mit Sozialarbeitern und Ärzten suchen, nicht drauf warten, dass jemand auf sie zukommt.

es passt schon mit Dauerpflege, wenn ein Heimaufenthalt von mindestens 10 Wochen sein muss. Kurzzeitpflege würde nur 4 Wochen dauern.

Wegen ALG2 müsste die Familie mitsamt Befunden der Ärzte zum Jobcenter gehen und das Gespräch suchen, damit solange die Miete weiter übernommen wird, wenn die Mutter dann in wenigen Monaten wieder heim darf. Das sollte dann klappen. Aber wie gesagt, nicht mit leeren Händen, die brauchen schon schwarz auf weiß, dass die Mutter dann wieder raus darf.

Die Heimkosten werden auch vom Amt übernommen, solange es kein Vermögen gibt und die Kinder nicht wirklich sehr gut verdienen. Die Freibeträge sind da sehr hoch, so viel verdienen viele gar nicht. Über die puren Kosten hinaus gibt es auch noch ein geringes "Taschengeld", das aber in erster Linie für Hygieneartikel und Kleidung drauf geht.

Wichtig: von alleine kommen Kraft und Muskeln nicht wieder, die Dame muss also selbst einiges dafür tun, um wieder fit zu werden. Das ist nicht Teil der Pflege, da werden nur wenige ergänzende Maßnahmen gemacht. Sie muss sich also auch selbst anstrengen. Vielleicht gegen Ende des Heimaufenthaltes auch versuchen, eine Reha zu bekommen, wo dann mehr körperlich gemacht werden kann. Auch hier sollten die Angehören von sich aus auf Ärzte zugehen.

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Hallo,

Von der ganze Sache habe ich keine Ahnung. Aber unsere Oma kam mit herz- und gerhirninfarkt ins Pflegeheim. Den einen Platz hat das Krankenhaus direkt fest gemacht um erstmal außerhalb des Krankenhauses einen Platz zu haben. Zeitgleich sind mein Mann und meine Schwiegermutter in das Pflegeheim gefahren wo die Oma auf der Warteliste stand. Der kostenunterschied zwischen zwei Heimen war nicht unerheblich.

An deiner Stelle würde ich schauen ob ich eine günstigere Alternative gibt, da bis jetzt unklar ist wer welche Kisten tragen muss

Viele Grüße geli

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Im Pflegeheim wird man ohne Eigeninitiative nicht wieder fit. Wer nur im Bett liegt, wird zwar mal rausgesetzt, aber mehr auch nicht.
Wenn sie wirklich nur 10 Wochen dort bleiben soll, wie oft in der Woche hat sie Physiotherapie, Ergotherapie? Wer mobilisiert sie sonst noch? Wie oft kommen die Angehörigen? Wenn sie nochmals nach Hause will, unbedingt Reha anstreben! Dort bekommt man auch meist ein anständiges Sozialgutachten, damit klar ist, wie es (beruflich) weiter gehen soll: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente... Nach einer Reha geht das im Normalfall auch recht schnell mit diesen Anträgen. Ansonsten kann solch ein Verfahren ewig dauern!
Wurde ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt? Wird sie von einem Neurologen betreut?

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Für Alkoholiker mit Korsakov, so scheint es hier ja, wird keine Reha mehr bewilligt, da es eh keinen Sinn macht. So ist das System leider.

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Dann muss sie aber einen Antrag auf EU-Rente stellen.

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Ich glaube, du verstehst da auch ein klein bisschen was falsch, was eine Reha angeht.
Die Reha wäre definitiv angebracht, wenn sie sowieso gerade geschwächt ist und "keine Muskeln" mehr hat. Das muss wieder aufgebaut werden, vom nur im Bett liegen wird nur noch mehr abgebaut!
Und in einem Pflegeheim wird sie wahrscheinlich nur in den Stuhl mobilisiert, bei weitem nicht ausreichend, es sei denn, sie bekommt mind. 3 mal die Woche Physio, Ergo usw (die Betonung liegt auf mind.!!!)

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Soviel ich weiß bekommt sie jetut dann Krankengymnastik verschrieben. Sie läuft am Tag insgesamt ne halbe Stunde mit dem Rollator und es wird von Tag zu Tag besser. Ich weiß nicht warum sie keine Reha beantragt haben. Wahrscheinlich weil sie halt nicht alleine duschen etc kann. Die Reha Maßnahmen könnte sie im Augenblick alle nicht wahrnehmen ... außerdem war sie vor einem Jahr schon im Reha. Und man kann bestimmt nicht x beliebige Rehas machen... mhh sehr komplex das alles

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Dann wiederhole ich, du scheinst das nicht ganz verstanden zu haben. Die Reha ist genau dafür da, dass sie wieder lernt bzw ihre Muskulatur etc so weit aufbaut, dass sie das wieder alleine schafft.
Wenn sie zB nicht alleine duschen kann, dann wird ihr durch die Pflege geholfen bzw sie wird da unterstützt, wo sie Hilfe benötigt.
Das ist also kein Grund, keine Reha wahrzunehmen. Ich an deiner Stelle würde mich dann beim HA um einen Platz kümmern.
Ist aber nur meine Meinung...
Alles Gute

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