Arzt rechnet nicht erbrachte Leistung ab...

Hallo,

gibt es hier vielleicht Experten?

Unsere Kinder sind beihilfeberechtigt. Ärztliche Rechnungen begleiche ich, bekomme sie aber komplett erstattet. Dennoch stößt mir eine Rechnung übel auf.

In Abwesenheit unseres Kinderarztes stellte ich über zwei Tage ein gereiztes Auge bei meinem Säugling fest. Zufällig sah ich dann ein dickes Schnitthaar im Auge, welches ich nicht schaffte, zu entfernen.

Als das Auge am nächsten Morgen abermals eiterte, entschloss ich mich zu handeln. Hebamme befragt, sie empfiehlt eine Kinderarztpraxis, welche am betreffenden Datum geöffnet hatte.

Dort rief ich vorab an, schilderte das Problem, fragte, ob man mir damit überhaupt helfen könne. Antwort positiv, ich solle kommen.

Dort aufgerufen wurde ich am Anmeldungsschalter von einer Ärztin empfangen. Ich schilderte ihr das Problem. Zu diesem Zeitpunkt eiterte das Auge nicht. Sie legte meiner Tochter den Zeigefinger unters Auge und sagte sofort "ich sehe da nichts". Sie hat nicht ansatzweise versucht, unter ein, geschweigedenn beide Lider zu schauen. Die einzige Handlung war der zweisekündige Hautkontakt wie oben beschrieben.

Auf Nachfrage meinerseits, was ich nun tun solle
"wenn überhaupt etwas drin ist, wird es schon raus kommen"

"Und wenn nicht?"

"dann bleibt es drin. Ich kann da nichts machen." Achselzucken.

Ich tat dann meinen Unmut kund und fragte, welcher Arzt mir am Wochenende helfen könne, falls das Auge wieder eitert. Die Ärztin druckste nur herum. In das Gespräch schaltete sich dann eine andere Frau (vermutlich Mutter eines anderen Kindes) ein, die das an der vollen Anmeldung stattfindende Gespräch natürlich mitbekam. Diese Frau sagte, es gäbe auch augenärztliche Notdienste, was meine Frage beantwortete.

Nun erhalte ich eine Rechnung mit den Punkten
Beratung
Symptombezogene Behandlung
Kinderzuschlag bis 4 Jahre

Das ist eine Frechheit.
Zudem, dass dies alles öffentlich an der Anmeldung stattfand.

Sie Beihilfenstelle interessiert das nicht. Die Ärztekammer Nordrhein sagt, ich solle die Rechnung zur Prüfung reingeben.

Gibt es hier Erfahrungen mit derlei Anliegen? Ist es erlaubt, an der Anmeldung behandelt zu werden? Hat ein Widerspruch gg die Rechnung mit den gegebenen Umständen überhaupt Aussicht auf Erfolg?

Im Übrigen habe ich vor Erhalt der Rechnung mit meinem Kinderarzt gesprochen. Er sagte, dass er natürlich einen Fremdkörper aus dem Auge hätte entfernen können. Er zeigte mir, wie ich es zukünftig auch zunächst selbst versuchen könne. Also wesentlich professioneller, als besagte Ärztin.

Danke!

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Zwischenmenschlich geht das natürlich gar nicht. Und ichwürde da nichtmehr hingehen.

Per Definition ist die Rechnung aber leider in Ordnung.

Es fand ein direkter Arzt-Patienten Kontakt statt, das geht auch am Empfang oder im Flur.

Sie hat ins Auge geschaut und somit symptombezogen untersucht, da gibt es keine Mindestanfassdauer. Und das Kind ist unter 4. Insofern passt das alles rechtlich, wenn auch nicht wirklich medizinisch. Aber auch da ist es kein Kunstfehler, sie hat es sichangeschaut, es war nicht eitrig, sie hat nichts gesehen.

Also wäre mein Tipp: spar dir deine Energie für die schönen Dinge im Leben ;)

2

Danke für deine Mühe.

Ja das ist eben die Frage, ich bin nicht wegen eines eifrigen Auges, sondern wg eines Fremdkörpers im Auge hingegangen. Und das hat sie eben nicht symptombezogen untersucht. Sie hat eben nicht in die Augenlider geschaut?

Das kann doch nicht sein?

Und wieso besteht ärztliche Schweigepflicht, wenn Untersuchungen auch vor Fremden durchgeführt werden dürfen?

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>>Und wieso besteht ärztliche Schweigepflicht, wenn Untersuchungen auch vor Fremden durchgeführt werden dürfen? <<
da prallt mal wieder die Theorie mit der Wirklichkeit zu sammen. In deinem Fall ja noch recht harmlos, aber denk mal, z. B. im Krankenhaus, ein Mehrbettzimmer und es ist Visite. Wird da etwa die Intimsphäre der einzelnen Patienten gewahrt und eine vor gegebene Schweigepflicht ein gehalten?
Siehste
Alles Gute!

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Hallo riekje,

die Rechnung ist soweit korrekt. Darf ich fragen, warum du nicht von selbst auf Diskretion bestanden hast. "Dort aufgerufen wurde ich am Anmeldungsschalter von einer Ärztin empfangen. Ich schilderte ihr das Problem. "
Ich finde es immer sehr interessant, wie eine Praxis den Datenschutz einhalten soll, wenn der Patient direkt an der Anmeldung/Rezeption sein komplettes Krankheitsbild preisgibt.

Lg kathi

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Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt, soll ja immer nich allzu lang werden...

Ich meldete mich an, wartete im Wartezimmer, wurde aufgerufen und zu der betreffenden Ärztin am Rande des Anmeldungsschalters geschickt. Dort begann dann das gewöhnliche Prozedere, was normalerweise im Zimmer stattfindet. Unaufgefordert habe ich nichts getan, sondern auf die Frage der Ärztin geantwortet.

Im Übrigen konnte ich bereits erreichen, dass die Rechnung storniert wird.

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Das die Rechnung storniert wurde, liegt vermutlich einfach daran, dass der Arzt keine Lust auf Gezicke wegen der paar Kröten hat.
Schweigepflicht heißt im Übrigen ja auch nur, dass der Arzt nichts ausplaudern darf. Wenn Du Dein Kind an der Anmeldung untersuchen lässt, hast Du ja stillschweigend eingewilligt.

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