Schwerbehindungen: wann erneut Antrag stellen?

Hallo,

ich wollte mal fragen, wann man nach einem abgelehnten Schwerbehindertenantrag erneut einen Antrag einreichen kann.

Danke für die Antwort

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Hallo,

wir haben letztes Jahr für unseren Mini einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt. Er wurde auch erstmal komplett abgelehnt, bzw. nur unter 20 GdB anerkannt. Haben dann Widerspruch eingelegt. Im Widerspruchsverfahren hat er einen GdB von 40 anerkannt bekommen. Dabei wurde allerdings eine wichtige Diagnose auf Grund eines Formulierungsfehlers des Arztes nicht anerkannt.

Haben dann sofort einen Änderungsantrag gestellt. Jetzt hat er einen GdB von 50.

Man kann, so hat man uns damals beim VDK gesagt, sofort einen neuen Antrag stellen.

Aber wenn es abgelehnt wurde, hilft vielleicht erst einmal ein Widerspruch. Am besten zusammen mit dem VDK oder so besprechen. Dann geht es meist schneller und mit besserem Ergebnis, als wenn man es komplett allein macht.

LG weidekaetzchen

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Entweder legst Du wiederspruch ein, oder aber ( so sagte man mir ) sobald man eine neue Diagnose hat neu Beantragen. Es gibt ja viele, die nicht nur eine Diagnose haben ;-)

Lg Nordseeengel

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Im Grunde garnicht.
Die Versorgungsrichtlinien kennen da nicht viel. Du kannst SOFORT nach dem Bescheid in Widerspruch gehen. Hat das keinen Erfolg, kannst du noch klagen. Das war es schon.
Wenn schon etwas Zeit verstrichen ist, hast du noch die Möglichkeit bei einer NEUEN Behinderung einen erneuten Antrag zu stellen. Das würde dann neu geprüft werden.
Alternativ hättest du noch die Möglichkeit einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Wurde denn überhaupt ein GdB festgestellt? Sonst geht das nicht.
Ich habe festgestellt, dass die Versorgungsämter in den verschiedenen Bundesländern das allesamt sehr unterschiedlich handhaben. Bei in den meisten Ländern wird generell zu niedrig ausgestellt oder jeglicher Anspruch abgeschmettert. Bei uns kann ich mich echt nicht beschweren. Hier wird ziemlich realistisch beurteilt. Allerdings wird hier bei den Wiederholungsbeurteilungen dann sehr willkürlich geschätzt.
Was hast du denn ausgerechnet, was du bekommen müsstest?

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Bist Du Mitglied beim VdK?
Kann ich nur empfehlen!