krankenhaus wirklich verklagen ? geht das überhaupt so einfach und was bringt mir das ?

hallo zusammen,
ich möchte euch mal um eure meinung fragen..
es geht darum das ich eine echt blöde krankenhaus geschichte hinter mir habe die zum glück gut ausgegangen ist. dennoch raten mir einige das erste krankenhaus zu verklagen...ob das sinnvoll ist,und mir was bring bezweifel ich noch. dennoch habe ich schon oft drüber nach gedacht denen ein denkzettel zu verpassen...
ich werd versuchen euch den fall grob zu erklären..

ich lag wegen frühzeitigen wehen im krankenhaus H. dort bekam ich bettruhe durfte aber ins bad.
ich wurde an einen wehen hemmer gehangen (partosisten )

einmal täglich antithrombose spritze und strümpfe.

nach 2 tagen bettruhe bekam ich starke schmerzen in der leiste. wusste kaum wie ich liegen sollte geschweige denn gehen. ich konnte vor schmrzen nicht auftreten,beklagte mich öfter darüber und wunderte mich das ich nach 2 tagen bettruhe nicht mehr laufen konnte.
es seien die mutterbänder die können sehr schmerzhaft sein. eine schwangerschafft zut nunmal weh.

die schmerzen wurden immer schlimmer und ich kam kaum aufs klo. ich sollte in der leiste etwas reiben und dehnen. damit die mutterbänder sich lockern...
das machte ich dann und versuchte auch über de schmerz hinweg aufzutreten.

der schmerz (so dachte ich raubte mir fast die luft )
später bekam ich ca 6 mal über den tag verteilt kurze zeit keine luft. die luft ging einfach nicht in die lunge .. "das seien die wirkungen des parosisten die schonmal ein "beklemmungsgefühl "machen... ich bekam dann ständig so ein lavendelläpchen was ich mir aufs herz legen sollte..sollte mich dann beruigen.....

eine terapeutin bekam ich dann irgendwann auch da die schmerzen nicht aufhörten.
sie bearbeitete zum glück nur vorsichtig mein bein.
nach 2 wochen in diesem kranenhaus bekam ich ein extem dickes bein es war hart und blau rot vervärbt .
die schwester lief los und holte einen arzt.
ich sagte das ich schon 2 wochen schmerzen in der leiste hatte und nicht auftreten konnte. dann bekam ich zu hören das es ja die typischen zeichen ekner thrombose sind.

nach einer sofortigen untersuchung, stellte sich eine tieve vehnen trombose 4 etagen heraus.
ich solle mir erstmal kein kopf machen gestorben wird heute noch nicht nur wen der trombus abginge natürlich..so wurde ich wieder auf den gang geschoben und aufs zimmer gebracht. die schwestern bekamen die anweisung mir das bein zu wickeln konnte es aber nicht. schlislich hatten sie seit jahen nicht mer so ein fall. ich bestand darauf das mir jemand das bein wickelt der das kann.
ein pfleger kamm dann und meinte da kann man nix falsch machen einfach drumwickeln

dier wickel schnitt überal ein..
meine mutter sprach mit einen bekannten arzt der sagte ich muss da sofort raus und behandelt werden. nach hin und her lies ich mich nach B. in ein anderes krankenhaus verlegen. dort wurde ich super behandelt und von 2 krankenhäusern beraten betreut und lezt endlich operiert.
es war nun so das die thrombose so hoch war das es lebensnotwendig war sie so schnell wie möglich zu entfernen.

ich war da schon in der 31 ssw und mein kind würde es schaffen wenn er jezt raus käme.
nach vielen überlegen und hin und her wurde dann ein keiserschnitt gemacht mein kind kam auf die neonatologie und ich kam in das nahegelegene krankenhaus zur gefäschirogie da wurde ich dann am übernächsten tag operirt.

es ist dank der beiden kliniken in B. alles gut gegangen. wär ich in H. gebliben hätten wir das nicht überlebt.

ich bin eigendlich ein positiv denkender mensch und denke mir so viel glück wie wir hatten , hätte ich vileich nicht wenn die das nicht verbaselt hätten. und das es alles so kommen musste, damit es so gut endet.
auf der anderen seitebin ich echt sauer das die in H. mir nicht zugehört haben und mich nicht ernst nemen wollten.
mein sohn hat für sein erstes lebensjahr einen überachungsmonitor aber sonst geht es ihm sehr gut.
bei mir konnte der thrombus komplet entfernt werden. vehnenklappe ist zwar kaput. kompresionsstrümpfe mein lebenlang und die behandlung mit marcumar wird mich auch verfolgen.
ich fühle mich behindert mit meinem bein. mir stehen nur ein paar strümpfe im halben jahr zu , die ich abends auf dem boden sizend wasche. dann mich schnell wasche so das ich mein bein wagerecht habe, weil es sonst unangenem wird schlimmer aber noch ist die angst . dann ganz schnell ins bett die beine hoch mit baby ist das nicht ganz so einfach da ich nachts ohne strumpf nicht mal eben aufstehen kann. um etwas zu holen.
ich war beim pulmologen da ich oft noch atemprobleme habe, meine lunge ist aufgrund von emboliken oder mikroembolieen, eingeschränkt.

ist es quatsch diese sache zu melden ? ich meine es würde die situation nicht ändern

aber manchmal denke ich das die in H. einen denkzettel verdient haben.

was denkt ihr darüber.?

ich endschuldige mich echt für meine vielen rechtschreibfeher und der warscheinlich kaotiscen schreibweise.
hoffe ihr konntet meinen beitrag trozdem versten und mir eure meinung geben.

lg

1

sieh es mal so: wenn du es nicht meldest, geht die schlamperei bei der nächsten patientin weiter. irgendwann geht dann mal jemand drauf. das kann man, so finde ich, nicht zu lassen. ich muss dich nur vorher warnen, prozesse gegen ärzte sind irre anstrengend, die halten zusammen wie pech und schwefel. dennoch würde ich eine meldung an die ärztekammer und die vereinigung der krankenkassen machen.

was du als erstes mal anfordern solltest (telefonisch) ist deine akte und damit der bericht über die betreuung im KH von H.

als nächstes solltest du den behandelnden arzt von B. fragen, ob er dir auch den bericht schreibt über die folgebehandlung in seinem KH und ob er jemanden hat, der dir ein gutachten schreiben kann. das ist insofern wichtig, als dass ja fest gestellt werden muss, inwiefern hilfeleistung einfach versagt wurde und was passiert wäre, wenn du weiterhin dort gelegen haettest. im grunde benötigst du jetzt sofort einen anwalt. und zwar einen, der sich im ärzterecht auskennt und der wird dir dann auch sagen, was du sonst noch brauchst. selbst wenn du nicht klagst, die meldung bei der ärztekammer würde ich unbedingt machen. klagen bringt dir im grunde wahrscheinlich nichts. aber so alles auf sich beruhen lassen, das darfst du doch auch nicht. du könntest heut ein gesundes bein und eventuell ein ausgetragenes baby haben, wenn die vorher gehandelt hätten.

2

Meine Mutter hat 6 Jahre gegen einen Arzt prozessiert und in 2 Instanzen vor dem Landgericht Lübeck gewonnen. Die ganze Geschichte hier jetzt aufzulisten, wäre zuviel des Guten.

Erstritten wurde eine 6 stellige Summe im unteren Bereich. Ihre Einschränkungen waren allerdings schon recht drastisch. Je mehr Schaden zurück bleibt, umso besser der finanzielle Zuspruch vor Gericht.

Wende Dich an Deine Krankenkasse. Erfrage eine Liste von Patientenanwälten in Deiner Nähe. Es müssen explizite Patientenanwälte sein.

Das Problem sind die anfallenden Kosten. Meine Mutter hatte eine Rechtsschutzversicherung. Der Prozess mit Anwalt etc an 12.000 € verschlungen. Nur die Kosten meiner Mutter. Das hat sich die Versicherung nach Urteilsspruch damals von der Gegenseite wiedergeholt.

Ich weiß nicht, in wie weit es für mittellose Prozesskostenhilfe in so einem Fall geben würde.... Da musst Du Dich informieren. Auch ob die Prozesskostenhilfe alle Anwaltskosten deckt, da man sich mit dem eigenen Anwalt recht häufig besprechen muss.

Allein schon, da man nicht weiß, ob Dein Kind evtl. doch einen Schaden genommen hat, der u. U. erst später bemerkbar wird, würde ICH den Weg gehen.

Die Aussicht auf Erfolg.... Schwierig zu beurteilen. Wenn die Anzeichen einer Thrombose in der Tat nicht eindeutig waren, ja, dann ist es die Regel, dass man Leistenschmerzen während einer SS auf Mutterbänder schiebt, auf Steine, die die Harnleiter hätten reizen können, auf Leistenbruch (selbst der wäre kein Notfall gewesen, wird meistens nach Entbindung operiert).

Aber wegen Deinem Kind wegen Spätschäden.... Deswegen würde ich den Weg gehen. Denn Spätschäden kann niemand zum jetzigen Zeitpunkt ein oder ausschließen.

ICH würde mich, wenn Du den weg gehst, auch nicht mit einer Einmalsumme abspeisen lassen, sondern die Klausel mit aufnehmen lassen, dass der Arzt/Ärtze immer in der Verpflichtung stehen, sobald wieder neue Auffälligkeiten auftreten, die damit einen Zusammenhang haben könnten.

Hoffe ich konnte Dir etwas helfen.

PS: Schraub jetzt aber nicht Deine Erwartungshaltung so hoch, dass Du denkt, es gäbe ganz viel Geld. Das ist immer, wie ich schon erwähnte, immer abhängig von den zurückbehaltenen Einschränkungen. Bei meiner Mutter waren sie recht drastisch. Daher die relativ hohe Summe.

LG Janette

3

Hatte noch vergessen, Dir zu erklären, was die 2 Instanzen bedeutet.

Geklagt wird in der Regel bei so einem Prozess auf 2 Ebenen. Einmal auf Schadensersatz und einmal auf Schmerzensgeld.

Schmerzensgeld ist eine Einmalsumme in ausgehandelter Höhe.

Schadensersatz können beliebig viele Kosten sein, die lebenslang immer wieder auftauchen können. Man muss diese Kosten vorher nicht wissen. Man stellt sie dann, wenn sie entstehen und mit dem Behandlungsschaden in Verbindung stehen, der Gegenseite in Rechnung. Folgekosten auf Lebenszeit!

4

Hallo,

ich will nicht auf Verklagen oder nicht eingehen. Nur: um Dir das Leben zu erleichtern: lass Dir das zweite Paar Strümpfe, das Dir im Jahr zusteht, sofort verschreiben. Dann hast Du ein Paar zum Wechseln. So wird es eigentlich üblicherweise gehandhabt.

5

Ich stimme meinen Vorschreiberinnen zu! Wenn du die Kraft dazu hast, dann geh gegen dieses Krankenhaus vor, denn

1. weißt du heute noch, ob sich dein eigener Zustand in Zukunft noch verschlechtert und du auf weitere Hilfsmittel angewiesen sein wirst.

2. weißt du heute noch, ob bei deinem Sohn nicht doch noch Spätfolgen auftreten werden, die heute noch nicht absehbar sind.

3. könnte das gleiche was dir passiert ist, auch anderen passieren, die in diesem Krankenhaus behandelt werden und da könnte es dann schlimmer ausgehen!

Ein "schlechtes Gewissen" brauchst du übrigens nicht zu haben, Krankenhäuser und Ärzte sind für solche Fälle versichert!

Ich wünsch dir alles Gute!

LG Brijuni#blume

6

Hallo 91line,

ich würde nur klagen wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.

Ansonsten: gruselige Rechtschreibung#augen

LG,keks_3