Zahnarztrechnung bekommen und verwundert.

Hallo Ihr,

ich habe soeben eine Zahnarztrechnung bekommen, auf der mich 2 Posten doch sehr wundern, da ich bis eben nicht wußte, dass diese etwas kosten und diese auch nicht kostenpflichtig angesagt wurden.

Es handelt sich jeweils um eine medikamentöse Einlage (Nelkenöl) zu jeweils 26,39€ - muss ich das zahlen, wenn es mir vorher nicht angesagt wurde? Die beiden ersten Posten waren klar, dafür hatte ich auch schon eine vorläufige Rechnung zur Unterschrift und habe diese eben mit meiner Unterschrift abgesegnet - das andere (an anderen Terminen, nicht)

Oder wird das von der KK übernommen und ich muss das vorstrecken (bloß wenn ja, warum?)

Ich bin grad echt angefressen, weil die Ärztin völlig umsonst und mehrfach an diesem Zahn rumgedoktort hat, mir eben 2x völlig umsonst diese medikamentöse Einlage gemacht hat :-[ und das wo ich eh schon so'n Schiss vorm Zahnarzt habe....

Weiß jemand mehr#?

LG
cola

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Ich vermute mal du bist privat versichert?

Dann reich die Rechnung doch erstmal ein.
Wenn etwas nicht gezahlt wird,
dann würde ich das nächste Mal nochmal genau mit dem ZA besprechen,
was er macht.

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Nein ich bin nicht privat versichert und meiner Meinung nach wurde ja besprochen was gemacht wird und was ich zahlen muss #kratz Bei den nächsten beiden Behandlungen hieß es dann, der Zahn müsse nochmal auf wegen einer Wurzelbehandlung, die dann nicht klappte und es wurde auf den nächsten Termin mit vorherigem Röntgen um die Kanäle besser zu finden, verschoben.

Also wurde der Zahn 2x aufgemacht und nach dieser medikamentösen Einlage (die sie einfach reingemacht hat ohne etwas dazu zu sagen - was widerum für mich heißt, dass es keine IGEL Leistung ist) wieder zugemacht.

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Das ist ja merkwürdig, dass du dann eine Rechnung bekommst.
Vielleicht haben die sich vertan.

Also als ich mal ne Wurzelbehandlung hatte mit Nelkenöl und co.
musste ich nichts selbst zahlen und habe auch keine Rechnung bekommen.

Würde mal dort anrufen.

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Hallo

Mein Zahnarzt hat das auch mal versucht... NACHDEM er mir die Zähne gemacht hatte, hat er mir ein Blatt hingelegt das ich dann unterschreiben sollte. Es ging um knapp 100 Euro...

Als ich mich geweigert hatte und meinte, ich bezahle das nicht, denn es war keine notwendige Behandlung und ich habe VORHER extra nachgefragt ob da Kosten auf mich zukommen, und er es verneint hatte, sagte er auf einmal:

Naja, dann zahlt das jetzt eben nochmal die Kasse!

Er wollte doppelt abrechnen, einmal auf meine Kosten und einmal über die Kasse!

Ich habe hinterher meine Kasse angerufen, und diese meinte auch sie übernehmen es voll!

Alles was du zahlen musst, VORHER unterschreiben, sie/er muss dich darauf hinweisen das es dich etwas kostet.

Das probieren übrigens viele Ärzte wie mir scheint...

Ist mir schon 3x passiert, das ich Rechnungen bekommen hatte, für Dinge von denen ich nicht mal wusste das ich sie zahlen muss.

Ich habe nicht gezahlt, mit dem Hinweis darauf das ich mich erst bei meiner Krankenkasse informiere und schwupps, hat es sowieso die Kasse übernommen....

Alles Liebe

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Ich werde das morgen mal ansprechen, denn ich bin auch der Meinung, dass sie mir sagen muss ob und was es kostet - hat sie bei den vorigen Posten auf der Rechnung ja auch getan und sich zusätzlich dazu eine Unterschrift von mir geholt....

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huhu =)
also ich bin ZFA und hoffe ich kann dir etwas helfen.
Wofür ist die rechnung genau, also was wurde gemacht?
wenn ich das richtig rausgelesen habe ist die rechnung für eine Wurzelkanalbehandlung die nicht über die kasse abgerechnet werden kann...
es gibt für wurzelkanalbehandlungen (WK) bestimmte abrechnungsbestimmungen.
ich versuche mal, das zu erklären.
also die alternative zur WK ist die extraktion des zahnes, also ziehen.
Wenn durch das ziehen eine geschlossene, durchgehende zahnreihe unterbrochen werden würde, wäre die WK eine Kassenleistung, oder aber wenn der betroffene zahn zum halt einer prothese dient.
bei endständigen zähnen, also quasi beim letzten zahn einer reihe, ist es keine kassenleistung mehr.

diese medikamentöse einlage gehört zur wurzelbehandlung dazu, ohne sie wäre eine WK sinnfrei. Bei einer WK wird ja die Nervenhöhle des Zahnes eröffnet, dann werden mit so kleinen feinen Feilen die Wurzelkanäle gesäubert und hinterher wird der zahn ausgespült mit h2o2 oder natriumhypochlorid. hiernach erfolgt die medizinische einlage, dabei wird das medikament mit hilfe einer kleinen spirale in die kanäle eingebracht und gelangt ganz an die wurzelspitze, wo sich die entzündung befindet. dieses nelkenölzeugs heißt bei uns ledermix und ist zusätzlich noch leicht kortisonhaltig.
ohne diese medikamentöse einlage hat eine wurzelkanalbehandlung also keinen sinn, denn das ziel ist es ja, die entzündung um die wurzelspitze herum zu beseitigen.

Bei uns besteht eine WK aus mehreren Terminen, in der ersten sitzung wird der zahn eröffnet, die kanäle gereinigt, ledermix eingebracht und provisorisch verschlossen (in schlimmen fällen nur mit watte. wenn nicht so starke schmerzen da sind, wird der zahn mit watte und einer art kalk verschlossen). im zweiten termin wird die provisorische füllung entfernt, die kanäle werden wieder ausgespültl,gereinigt und es wird eine nadelmessaufnahme (also ein röntgenfoto) gemacht und es wird nocheinmal neues medikament eingebracht. in der dritten sitzung wird dann die wurzelfüllung gemacht, hier kommt dann ein harz in den zahn zusammen mit kleinen kautschuk-stiften, um den kanal möglichst luft- und bakteriendicht zu verschließen. auch hier wird wieder ein röntgenfoto gemacht.in der vierten und letzten sitzung kommt eine richtige, definitive füllung drauf.

Bei einer WK nach kassenleistung darf man die medikamentöse einlage 3mal pro quartal abrechnen, wie das bei Wk´s nach der GOZ (also privat) ist, weiß ich leider nicht.

ich hoffe ich konnte dir etwas deutlich machen, warum die leistung angesetzt wurde und warum so oft.

liebe grüße, bluemchen

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Hallo,

es wurde überhaupt keine richtige Wurzelbehandlung gemacht, da sie nicht in die Kanäle reinkam, es aber eben 2x versuchte und dann erst geröngt hat um es dann noch 1x zu versuchen. Die ersten beiden Posten (Aufbaufüllung vor Überkronung, adhäsive Befestigung) waren abgesprochen, die medikamentösen Einlagen nicht - muss sie mir nicht sagen, wenn/das diese etwas kosten und die KK es nicht übernimmt!?

lg
cola

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also wenn sie nicht in die kanäle kam, kann sie gar keine Med (medikamentöse einlage) abrechnen... man kann eine med nur in zusammenhang mit einer WK abrechnen...
hat sie auf den zahn eine kunststofffüllung gemacht, und nun kommt eine krone drauf? also die zahnärztin würde ich gerne mal sprechen.... wenn wir wissen, dass ein zahn überkront werden muss, legen wir zementfüllungen und zocken unserem patienten nicht auch noch das geld für eine kunststofffüllung ab...und mal ganz davon abgesehen, wenn sie in die kanäle nicht kommt, aber der zahn tot ist, würde ich ihn NIEMALS überkronen lassen, das ist dann eine tickende zeitbombe, stell dir vor, die krone sitzt grade zwei wochen fest drin und die wurzel entzündet sich...dann kann sie entweder sehen dass sie die krone wieder runterbekommt oder ein loch reinbohren und sehen ob sie dann die kanäle findet... man könnte dann auch ein antibiotikum verschreiben und eine kleine wurzelspitzenresektion machen, da wird dann in einem kleinen chirurgischen eingriff die entzündete wurzelspitze operativ entfernt... ist die wurzelspitzenresektion aber erfolglos, muss der zahn samt neuer krone raus und das ist mega ärgerlich...

wann und in welchem zusammenhang hat sie denn diese medikamentöse einlage mit nelkenöl gemacht? man kann auch nelkenöl legen, um den zahn vital zu erhalten aber das ist bei allen zähnen eine kassenleistung, da kann man eine CP für abrechnen (caries profunda-tiefgehende karies)...

selbst wenn sie das nelkenöl in zusammenhang mit der füllung gelegt hat, kann sie es über kasse abrechnen, da die position CP nicht an eine Füllung gebunden ist, die kann man auch alleine über kasse abrechnen, also eigentlich braucht die nicht mit auf die rechnung...

sorry wenn ich etwas wirr schreibe, aber die abrechnung ist sehr komplex

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