arbeitsunfall-schadensersatz?

Hallo ihr lieben,
Ich hatte letzte woche mittwoch einen arbeitsunfall.Ich arbeite seit 4 jahren als reinigungskraft unter anderem reinige ich eine turnhalle.ich bin letze woche auf dem stockdüsteren schulhof so über eine umgekippte holzbank gestürzt,die genau am eingang lag,das ich mir prellungen an der linken körperhälfte und eine risswunde an der unterlippe zugezogen hatte,die genäht werden mußte.Die Risswunde an der unterlippe war sehr groß und tief .Der arzt hat nicht die ganze lippe genäht,ich weiß auch niccht warum.so jetz habe ich tiefe dellen und ich werde eine sehr große narbe beibehalten und das im gesicht!!Ich bin so fix und fertig und nur am heulen...Ich muß noch dazu sagen ich hatte den hausmeister so oft drum gebbetten das er das licht auf dem gelände länger anlässt,und der hat das immer abgewimmelt.
So meine frage ist ,kann ich von der schule bzw. hausmeister schadensersatz verlangen ?Mir werden ja kosten entstehen,durch die plastische chirururgie.

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In USA könnte sowas schnell gehen. In Deutschland brauchst du einen guten Anwalt, einen milden Richter (falls es bis vor das Gericht geht), viel Zeit und Nerven.

Belangen kann man höchstens die Schule, aber auf keinen Fall den Hausmeister. Die Schule muss auch auf ihre Kosten gucken. Warum soll sie dann das Licht länger brennen lassen? Du kennst das Problem schon länger, also hättest du dir eine Taschenlampe mitnehmen können ( so in etwa könnte die Gegenseite argumentieren).

Die Versicherung der Schule müsste vielleicht was an dich bezahlen, wenn du Behandlungsmehrkosten hast, die die gesetzliche KK nicht trägt. Dort werden aber in den meisten Fällen kosmetische Eingriffe nicht dazugezählt.

Wenn du wirklich Geld haben willst, dann musst du dir von mehreren (oder reicht einer heutzutage - keine AHnung?) ein Attest ausstellen lassen, dass dich deine Narben massivst im Leben beeinträchtigen und dich seelisch fertig machen. Und das ist hierzulande arg schwer.

Lasse dich am Besten von einem Anwalt beraten. Der kann deine Chancen besser ausloten als die Jura-AMateure hier bei Urbia. ;-)

Gute Besserung!!!

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Nein, kannst du nicht!

Die gesetzliche Unfallversicherung löst die Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers ab! Du könntest nur Schadensersatz fordern, wenn der AG vorsätzlich gehandelt hat und das hat er nicht!

Alle Ansprüche, die du gegenüber dem AG geltend machen könntest, wird von der BG aufgefangen, von der ärztlichen Behandlung, bis hin zur Rente (die du nicht bekommen wirst).

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Oh man,es geht darum das wo ich arbeite eine bank vorne am eingang einer umgeschmissen hatte.und die schule (hausmeister )hatdafür zu sorgen das so was da nicht rumliegt,und vorallem nicht am eingang einer turnhalle.ausserdem müssen die bänke aufdem schulhof festgenagelt sein.du muß ja deinen hof auch freischippen,wenns schneit und wenn da sich einer langlegt,musst du dafür grade stehen.Esist ja bei mir nicht nur die lippe gerissen ,sondern meine zähne hätten kaputt gehn nkönnen ,die sind zur zeit lockerer als die anderen meine ganze linke körperhälfte ist grün und blau,ich hatte eine gehirnerschütterung usw und das wäre alles nicht gewesen wenn man das nicht rumliegen gelaasen hätte .und ich werde auf meiner lippe eine große narbe behalten.und ja esewurde als arbeitunfall aufgenommen.Der hausmeister hat mich auch gesehn und kommischerweise hat er diese woche alle bänke entwendet es stehen keine mehr an der halle wo ich arbeite nur am schulhof und die sind festgenagelt,so das keiner sie wegtragen kann und mitten vorm eingang legen kann.es kam vom meinem arbeitgeber,das das die schule bezahlen wird.

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Warst Du denn beim D-Arzt und hast das offiziell als Arbeitsunfall gemeldet bei der Berufsgenossenschaft? dann müssten die für die plastische Chirurgie auch aufkommen, die zahlen ähnlich gut wie eine private Krankenversicherung.

Schmerzensgeld wirst du aber wohl keines bekommen...

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Naja, so einfach ist das mal auch nicht! Da wird auch nicht jede plastische OP bezahlt, nur, weil das Gesicht oder der Busen nicht mehr so perfekt ist, wie vor dem Unfall. Auch hier müssen psychiatrische Gutachten ect. eingeholt werden! Wir sind doch nicht die Caritas! *tz*

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Aber drastisch einfacher als bei der normalen gesetzlichen Krankenversicherung geht es schon...

wobei man bei sowas einfach auch abwarten muss, wie es dann wirklich einige Monate später aussieht, ob man wirklich noch so viel sieht oder nur mit Lupe was mitbekommt etc.

Und wenn man vorher auch nicht gerade ein Supermodel war, dann stören kleine Narben oft gar nicht besonders.

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