Private Krankenversicherung - mal ne Frage

Hallo!

Ich bin ganz frisch verbeamtet worden und bin ja nun privat krankenversichert.

Heute habe ich einen Arzttermin. Muss ich noch die 10 Euro Praxisgebühr zahlen? Der Versicherungsvertreter sagte glaube ich damals, dass man das auch weiterhin bezahlen muss. Ich bin mir nicht mehr so sicher.

Die Arztrechnung bekommt man ja nach Hause geschickt. Wenn ich was verschrieben bekomme (Medikamente oder Massage usw.) dann muss ich das erstmal alles voll bezahlen, oder?

LG

Sabrina

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Gratuliere,

NEin die 10 Euro bezahlst du nicht mehr in der Praxis, aber die BEihilfe wird es abziehen und zwar, wenn ich mich nicht ganz täusche gleich fürs ganze JAhr.
Sonst musst du erstmal alles selbst bezahlen. Meistens hat man aber vier Wochen Zeit und die KK und Beihilfe zahlen recht schnell, dann musst du es nicht auslegen.

lg

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Danke für die Antwort!

Bekommt man dann von der Apotheke oder Massagepraxis auch eine Rechnung geschickt? Oder wie ist das?

Bei der Beihilfe muss man - jedenfalls bei uns - erstmal bis 100 Euro sammeln. Aber das ist ja auch völlig okay. Bin ja mal gespannt, wie das alles ablaufen wird.

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Hallo,

für 100 € musst du nicht viel sammeln.
Private Arztrechnungen sind selten unter 100 €...

Medikamente aus der Apotheke musst du erst mal selbst direkt beim Einkauf bezahlen,
Massagepraxen schicken Rechnungen.

Liebe Grüße

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Ich bin auch privat versichert und zahle keine 10,- € Praxisgebühr. Meines Wissens nach gibt es aber Verträge, wo 10,- € pro Quartal oder Arztbesuch als Eigenanteil fällig wird. Evtl. sind diese 10,- € auch eine Sonderform bei Beihilfeversicherungen ?

Und dass Privatrechnungen selten unter 100 € liegen kann ich so auch nicht bestätigen. Wenn ich beim Hausarzt ne Untersuchung machen lasse und mit einer der üblichen Lappalien aufschlage (Erkältung, Magen-Darm-Grippe, etc.) liegen meine Rechnungen zwischen 20 und 50 €. Bei einem Blutbild kommen noch ca. 20 € für das Labor dazu, die aber gesondert abrechnen...

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Hallo Sabrina,

ich zahle auch keine 10 Euro Praxisgebühr, bin auch über die Private und die Beihilfe versichert. Bei mir ist es bei der Beihilfe sogar so, dass sie wollen, dass man erstmal min. 500 Euro an Rechnungen "zusammen hat" bevor man sie einreicht. Aber auch das finde ich ok. Wenn nicht viel anliegt, geht man ja auch nicht oft zum Arzt, dann kann man das ja auch ne Weile auslegen und wenn es viel ist (zB Krankenhaus), dann reiche ich die Rechnung sofort ein, wenn ich sie habe, meist ist das Geld dann innerhalb von 2 Wochen da, sodass ich nichts vorstrecken muss. Bis auf 1x in 7 Jahren haben sie auch immer alles brav bezahlt, nur 1x hat die private bei meiner OP einen kleinen Teil nicht zahlen wollen, waren nachher 50 Euro, aber ein bisschen genervt hat es mich schon.

LG

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Hallo ,

als diese Aussage stimmt so nicht , die 10€ Praxisgebühr bezahlst auch Du als Privat Versicherte , auch da gibt es nichts geschenkt.
Wenn Du Beihilfeberechtigt bist , dann guck mal auf Deine Abrechnungen rauf , da steht immer welchen Eigenanteil Du für alles zahlen mußt und da ist ist auch die Praxisgebühr abgezogen , bei uns wird sie auch wie bei gesetzlich Versichterten 1 / 4 Jährlich abgezogen . Also nu weißt Du bescheid ;-)
Alle müßen die Gebühr zahlen .

LG
Manu

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Sorry aber das ist absoluter Quatsch! Die Praxisgebühr betrifft ausschließlich gesetzlich Versicherte. Wenn Du als privat Versicherte ebenfalls eine Gebühr von 10,- € in Quartal zu zahlen hast dann ist dies in Deinem Vertrag als Eigenanteil Bestandteil, hat aber rein gar nichts mit der Praxisgebühr der gesetzlich Versicherten zu tun.

Das weiß Wikipedia dazu:

Die Praxisgebühr ist eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland seit 2004 bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärztlichen Notdienst (ärztlicher Notdienst oder Notaufnahme eines Krankenhauses) einmal im Quartal (Vierteljahr) entrichten müssen. Die Gebühr kommt – nach Verrechnung mit den Honoraren der Behandler – den Krankenkassen zugute.

Zuzahlungspflichtig sind alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich in ambulante ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung begeben, sofern diese Leistung bei der Krankenkasse abgerechnet werden soll.

Im Umkehrschluss entfällt die Praxisgebühr bei Selbstzahlern, Privatversicherten sowie Kostenträgerschaft anderer Sozialversicherer, ebenso bei Beamten, Soldaten und Zivildienstleistenden mit dienstherrlicher Heilfürsorge.

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Hallo!

Viele Antworten hast du ja schon bekommen. Bist du beihilfeberechtigt?

Dann achte bei Rezepten und auch bei Rechnungen darauf, dass du sie stets in 2facher Ausführung bekommst (in der Apotheke nach ner Kopie fragen), damit du das Original bei der PKV und die Kopie bei der Beihilfe einreichen kannst.

Bei uns in SH braucht die Beihilfe zur Zeit länger als 4 Wochen für die Bearbeitung. Die PKV zahlt bei mir innerhalb von 2 Wochen.

Bei großen Rechnungen, zb aus dem Krankenhaus, rufe ich im Zweifel im KH an und sage Bescheid, dass ich erst zahlen kann, wenn PKV und Beihilfe mir alles erstattet haben. Das ging bisher ohne Probleme.

LG

d