Schwerbehindertenausweis???

Hallo,

mein Mann ist damals mit Klumpfüßen auf die Welt gekommen. Heute merkt man nix mehr, außer dass wenn er den ganzen Tag schwer ztragen mußte usw. (arbeitet im Rettungsdienst), dann hat er am Abend und ein paar Tage lang Schmerzen in den Füßen.
Naja, jetzt überlegen wir einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Kann mich mal jemand darüber aufklären? Was für Vor- und Nachteile hat der? Wo muß man ihn beantragen? Kostet das was? uswusw.....

#danke bea

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Also jetzt mal ehrlich.
JEDEM der den ganzen Tag schwer tragen muss tun abends die Füße weh.
Deshalb auch nur daran zu denken einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen finde ich dreist.
Erschleichung von Leistungen fällt mir dazu ein.

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Oh ich vergaß, hier sind ja immer mehr Zicken unterwges;-)...
Sorry, aber dann schreibe ich mal ausführlicher.
Er hatte als Baby / Kind 6!! Op´s und mit Sicherheit keine leichte!!! Und wenn die Schmerzen mal so heftig sind dass du nur noch heulen möchtest und du alle 4 Monate Schuhe und Sicherheitsstiefel für die Arbeit brauchst und das jedes mal 200€ sind, ja, also ich denke das man dann diese minimalen Leistungen, wie du ja sagst, mit ruhigem >Gewissen in Anspruch nehmen kann.
Sei froh dass du gesund bist und sowas erst gar nicht brauchst.
Und jetzt halt die Bälle flach. Auf so Tussen wie dich kann man hier gut und gerne verzichten. Schau mal bei den alten Hasen, da steht so oft drin, dass die neuen Weiber hier nur Unruhe stiften und da ge

hörst DU definitiv dazu!!!!!!!

b.

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Also bei aller Liebe, auch das was Du jetzt schreibst hat mit Schwerbehinderung nichts zu tun.
Die Anzahl der OPs die er als Kind hatte ist unerheblich.

Und wenn er wegen seines Fußes auf spezielles Schuhwerk angewiesen ist, sollte er das mit seiner Krankenkasse klären. Auch das hat mit Schwerbehinderung nichts zu tun.

Wenn er den Anforderungen seiner (im vollen Wissen um seine Fußprobleme selbst gewählten!!) Arbeit nicht mehr gerecht werden kann, sollte er mit seinem Arbeitgeber oder der Rentenversicherung sprechen. Auch da wieder: kein Zusammenhang zur Schwerbehinderung.


Also halt Du mal fein die Bälle flach und informier Dich bevor Du hier rumkeifst.

Wie kann man nur so erpicht darauf sein den eigenen Mann in den Behindertenstatus zu heben?

Und schlussendlich woher willste wissen ob ich gesund bin?
Weil ich Deinen Mann nicht für schwerbehindert halte? Und Deinen Plan für unmoralisch?

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Hallo Bea, lass Dich durch "seltsame Antworten" (vorsichtig ausgedrückt) hier nicht verunsichern....KEINER, der nicht selber schwere Operationen in der Kindheit usw hinter sich hat, sollte beurteilen, wie es einem als Erwachsenen damit geht. Besonders bei auf den ersten Blick nicht sichtbaren, aber durchaus vorhandenen Behinderungen !!!
So - nun zu Dir:
Schau, wo euer Versorgungsamt ist, wahrscheinlich beim Landratsamt, dort holst Du den Antrag und füllst ihn erstmal aus, mußt ohnehin alle behandelnden Ärzte angeben, die dann ihre Stellungnahmen abgeben werden. "Leistungen" in diesem Sinne bekommt er keine (soviel zur Erschleichung !!!!!:-[ )Dein Mann bekommt lediglich eine Steuervergünstigung, die aber nicht wirklich viel ist. Es kommt auf den GdB an, (Grad der Behinderung) - da ist dann aber ein Merkblatt dabei, wo Du alles entnehmen kannst. VIELLEICHT kriegt er auch mal leichter eine Kur oder so. Und manchmal gibts mit Schwerbeh.ausweis auch günstigeren Eintritt, aber das ist minimal. Aber beantragen kann er ihn auf alle Fälle mal, dann sieht er weiter.
LG Moni

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"Heute merkt man nix mehr, außer dass wenn er den ganzen Tag schwer ztragen mußte usw."

Du findest also, dass Ihn das zum Schwerbehinderten macht?

Cool. Dann ist ja jeder schwerbehindert den ich kenne...

Was Du aufgezählt hast: Steuervergünstigungen, ermäßiger Eintritt, (hinzu kommt noch das kostenlose Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel, das Nutzen von Behindertenparkausweisen, Befreiung von der GEZ etc.) sind sehr wohl Leistungen.

Und woher willst Du wissen, welche schweren Operationen ich in meiner Kindheit hatte oder eben nicht?

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Ui..nun mal langsam mit den Pferden...gut, ob der Mann einen Schwerbehinderten Ausweis " verdient" hat oder nicht, liegt nicht in unserem ermessen. Das muss das Amt prüfen. Aber was du da schreibst, stimmt so nicht!

Ich frag mich immer, warum die Leute sich nicht vorher informieren, bevor sie ihren unwissenden Senf in Beiträge ablassen :-[

Nur weil man einen schwerbehinderten Ausweis hat, bedeutet dies NICHT, dass man automatisch umsonst die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und auf Behindertenparkplätze parken darf!
Das muss extra ausgewiesen sein. Sprich, um auf behindertenparkplätze parken zu dürfen, muss ein "G" auf dem Ausweis für "Gehbehindert" ausgewiesen sein usw.

Gruß,

Jennifer

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Nun, um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen muss festgestellt werden, dass man JETZT schwerbehindert ist und nicht, dass man es einmal war. Wenn du schreibst, dass man heute nichts mehr merkt, dann ist er ja auch heute wohl nicht mehr schwerbehindert?!

Aber jede Gemeinde hat eine Stelle im Ortsamt/Rathaus (Integrationsamt, Amt für Schwerbehindertenangelegenheiten usw.), wo dein Mann selbstverständlich einen Antrag abgeben kann. Es werden dann AKTUELLE ärztliche Untersuchungen angefordert und danach wird der Grad der Behinderung festgestellt, bzw. eben festgestellt, dass keine Behinderung vorliegt.

LG
CHristina

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Der Antrag für einen Schwerbehindertenausweis wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Ein formloser Antrag reicht aus. Besser ist es, dem Antrag
eine ärztliche Bescheinigung über die Art der Behinderung beizulegen und mit dem Arzt zuvor die Beantragung des Ausweises zu besprechen. Wenn Dein Mann wirklich schwerbehindert ist, wird das kein Problem darstellen.

Neben den Leistungen wie Steuerermäßigung, höherer Urlaubsanspruch und anderen, die hier genannt wurden, besteht der Vorteil, einen besonderen Kündigungsschutz zu haben und bei Bewerbungen gegenüber anderen Bewerbern bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt zu werden (zumindest bei größeren Arbeitgebern, wie es bei kleinen Fa. aussieht, weiß ich nicht).

Ein weiterer Vorteil ist, dass die schwerbehinderten Kollegen meist auch in der Urlaubsplanung bevorzugt werden und ihren Urlaub meist nach Wunsch bekommen.

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Er muss den Antrag beim Versorgungsamt stellen. Entsprechende Unterlagen von Ärzten beifügen bzw. eine Unterschrift geben, dass das Versorgungsamt sich entsprechende Informationen bei dem Arzt holen darf. Ggf. muss er zum Amtsarzt usw.
Ob er einen Ausweis bekommt hängt davon ab welchen GdB er bekommt. Erst ab 50 % bekommt man einen Ausweis. Welche Vergünstigungen bekommt hängt ebenfalls vom GdB und dem entsprechenden Merkzeichen ab.


http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegbehinderung.html
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegversorgungsamt.html
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html