wo liegt unterschied zw. Pflicht-Freiwillig-privat Versicherung?

Ich bin jetzt etwas verwirrt..

Was sind die Unterschiede zwischen Privat-Pflicht und Freiwillig Versichert .in bezug der Krankenversicherung?

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Hi,

ich hoffe ich kann dir das jetzt einigermaßen richtig erklären.
Also: Privatversichert - da gibt es eine bestimmte Einkommensgrenze, aber der man sich privat versichern KANN. Ist man privat versichert, zahlt man monatlich einen bestimmten Betrag, der irgendwie abhängig vom Einkommen ist, vom Geschlecht, von der Krankenvorgeschichte etc.
Man spart sich die 10 € Praxisgebühren, bekommt die Rechnungen nach Hause geschickt, muss das Geld vorstrecken um die Rechnung anschließend bei der Krankenkasse einzureichen, damit man das Geld erstattet bekommt. Ob meistens weiss ich nicht, aber man kann einen Vertrag abschließen, indem man einen bestimmten Eigenanteil im Jahr selber leisten muss, d.h. wenn ich jetzt z.B. einen Jahreseigenanteil von 250 € habe und meine ersten Rechnungen unter diesen 250 € liegen, bekomme ich das Geld noch nicht erstattet.
Ist das ungefähr verständlich?

Freiwillig gesetzl. versichert - ich bin z.B. freiwillig versichert, weil mein Mann privat versichert ist und ich in keinem Arbeitsverhältnis stecke. Somit blieb mir zur Auswahl die Privatversicherung oder halt die freiwillige gesetzl. Versicherung.
Bei der freiwilligen gesetzl. Versicherung ist es fast identisch mit der Pflichtversicherung, nur dass ich den Beitrag abhängig vom Einkommen meines Mannes komplett selber zahlen muss. Die 10 € Praxisgebühr z.B. muss ich auch zahlen.

Pflichtversicherung - Man ist automatisch Pflichtversichert, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steckt. Der Arbeitgeber zahlt einen Teil und vom Arbeitnehmer wird der Beitrag direkt vom Gehalt auf der Lohnsteuerkarte abgezogen.

Gar nicht so leicht zu definieren.#hicks

Sollte irgendwas nicht stimmen oder etwas fehlen, dürfen mich die anderen ruhig korrigieren.:-) Man lernt ja gerne dazu.;-)
Warum stellt sich dir die Frage eigentlich?

LG
Kleene

2

Hallo,

hier noch eine Ergaenzung: falls dein Mann privat versichert ist und Beamtenbeihilfe bekommt (Lehrer, Richter o.Ä), dann kannst du als Ehefrau auch in die private Versicherung wechseln und das sehr guenstig, denn die Beamtenbeihilfe uebernimmt dann auch fuer dich als Ehehfrau 70% der Rechnungen etc. :-)!
Ist dein Mann gesetzlich krankenversichert, so wirst du ueber die Familienversicherung mit versichert.
All das natuerlich nur, wenn du verheiratet bist. Ansonsten wie von meiner Vorschreiberin erklaert :-)!

LG
Tanja

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Hi,

stimmt - das gehört dazu, hab ich nicht dran gedacht, weil das bei uns nicht der Fall ist.:-)


LG
Kleene

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