Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, Blutungen

Hallo Ihr Lieben,

ich bin jetzt in der 9SSW und habe sehr viel psychischen Stress auf Arbeit. Von daher wollte ich mir frühzeitig ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen. Kennt sich jemand damit aus?

Desweiteren hatte ich letzte Woche Blutungen und musste aufgrund dessen 4 Tage im Krankenhaus bleiben. Mittlerweile ist wieder alles ok, ich habe nur öfters ein Ziehen im Unterleib. Mein Frauenarzt hat mich jetzt erstmal für 3 Wochen krank geschrieben, weil die Gefahr für eine Fehlgeburt noch besteht. Er meint, dass zu häufiges Ziehen im Unterleib nicht normal sei. Vor den Blutungen hatte ich weniger Ziehen, deswegen mache ich mir jetzt ein wenig Gedanken. Vielleicht könnt Ihr mir ja einen Ratschlag in beiden Angelegenheiten geben?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße, Jeanette. #stern

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Hallo

bei mir war es damals so das ich in der 21 SSW ein Beschäftigungsverbot bekommen habe. Allerdings kann man sich das nciht aussuchen das entscheidet der Arzt. Bei mir waren Arzt und Arbeitgeber einig das ich die schwere Arbeit nicht mehr machen kann so kam das Verbot. Bleib erstmal die drei Wochen zu Hause und erhole dich und wenn es nicht besser wird wird dein Arzt alle weiteren Schritte einleiten.

Gruß Sabrina

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Ich kenne zwei Fälle, da wurde das Beschäftigungsverbot nur aufgrund von Blutungen in der Frühschwangerschaft ausgestellt. Liegt bestimmt auch viel im Ermessen des Arztes. Ich werde auf jeden Fall die 3 Wochen nutzen, um mich auszuruhen und dann mal abwarten, was der Arzt meint. Meine Arbeit macht mir jetzt schon Probleme, nur weil ich 3 Wochen krank geschrieben bin. :-( Aber das ist mir jetzt egal, nach der Elternzeit werde ich da sicher nicht mehr hingehen.

LG#sonne

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Hallo,

1. soweit ich weiß ist es nicht so einfach ein Beschäftigungverbot zu bekommen. du kannst es ja mal probieren, aber ich denke das bekommt man nur im Ausnahmefall.

2. Blutungen in der Frühschwangerschaft sind oft normal, hatte jetzt auch drei Wochen welche. Realistisch gesehen, kann man nix machen wenn das Baby abgeht. Rein gar nichts. Leider. Hab auch schon 2 Babys verloren (6. und 15. SSW) und mir wurde im KH klipp und klar gesagt, dass es eigentlich egal ist was ich tue oder auch nicht, in den ersten 12 Wochen kann man nichts machen. Acuh bei der Totgeburt bin ich eigentlcih nur rumgelegen und hab Antibiotika gegen die Infektion bekommen...als dann Wehen kamen kontnen die Ärzte auch nix machen...im KH ist auch immer von den ersten 16 !!! Wochen die Rede, nicht wie meist von den ersten 12....

Viel #klee

Bunny #hasi

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Das mit Deinen Fehlgeburten tut mir Leid. Ich drücke Dir für die nächste Schwangerschaft fest die Daumen!!!!

Das mit den Fehlgeburten habe ich auch so gehört. Mein Frauenarzt hat letzte Woche gesagt, dass das mit den 12 Wochen völliger Quatsch ist. Das ist nur so eine Redensart und macht allen nur noch mehr Angst. Er meint, wenn das Baby krank ist, geht es ab und da ist die Zeit egal. Das kann früher oder auch später erfolgen, da kann man nichts machen. Aber trotzdem sollte man positiv denken, dass hilft manchmal schon.

Liebe Grüße, Jeanette. #sonne

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Hallo,
psychischer Stress auf Arbeit? Das kenne ich zu gut. Hatte in der FrühSS 2 mal Blutungen wegen dem. Mein Arzt hat deshalb seit der 10. SSW ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Da ich in der CH arbeite geht es da halt in Form von Krankmeldung, aber ist das gleiche (..glaub ich). Bekomme 80 % Lohn vom Arbeitgeber. Kann sein, dass man in D trotzdem den vollen Lohn bekommt. Er kann diesen aber wieder von seiner Krankentaggeldversicherung zurückfordern.
In der CH ist es so, dass sich der Mutterschaftsurlaub automatisch hintendran hängt.
Vielleicht konnt ich bisschen weiterhelfen..

Lg nadine 26. SSW

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In Deutschland bekommt man 100% Gehalt bei Ausstellung eines Beschäftigungsverbots und ca. 80% bei einer normalen Krankschreibung. Psychischer Stress hat ganz verschiedene Auswirkungen und das gerade in der Schwangerschaft. Und das möchte ich auf keinem Fall mehr ertragen. Ich kenne 2 Fälle, in denen das Beschäftigungsverbot nur aufgrund von Blutungen in der Frühschwangerschaft ausgestellt worden ist. Aber das liegt wohl immer im Ermessen des Arztes. Ging das bei Dir nur unter Angabe von "psychischer Stress"? Ich habe meinen Arzt mal gefragt und er meinte, so leicht könnte man das nicht ausstellen. Was hat Dein Arzt da genau formuliert?

LG

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Hallo!

Ein BV braucht überhaupt keine Begründung!!!!
Ich habe seit zwei Wochen eins und weiß es daher sehr aktuell.
Bei mir stand nur, daß ich ein absolutes BV habe und dieses vorläufig für 4 Wochen gilt. Allerdings hat mein Arzt mir auch gesagt, daß eine Begründung nie notwendig sei. Vermutlich wird es sich auch auf ein BV über die gesamte SS erstrecken.

Alles Gute

Kerstin + #baby SSW 14