23.SSW,alleinerziehend.Geburt in anderer Stadt,wie machen? (Gelder)

Halli Hallo,

ich bin, wie schon oben steht, in der 23. Woche schwanger. Zum Vater des Kindes besteht kein Kontakt mehr, er wollte das Kind auch nicht. Ich möchte, wenn mein Mutterschutz beginnt, zu meiner Familie nach Cottbus und das Kind da zur Welt bringen. Wohnhaft bin ich aber in Köln. Ich würde gerne nach der Geburt ein paar Wochen bleiben, aber es gibt ja auch noch einigen Papierkram, den ich erledigen möchte.

Das Kind wird beim Standesamt angemeldet, in der Stadt, wo es geboren ist. In dem Fall also Cottbus. Was kann ich noch im Vorraus alles schriftlich beantragen. Unterhalt beim Jugendamt (bzw. Unterhalts-Vorschuss, da der Vater nicht zahlen kann), Elterngeld (wo?) und Kindergeld (wo?) und habe ich dann noch irgendwas vergessen? Ich habe vor, wenn alles glatt läuft, nach einem Jahr, wieder in Köln natürlich arbeiten zu gehen. Sollte ich mich auch schon jetzt um einen Betreuungsplatz für mein Kind kümmern? Und die grosse Frage ist, kann ich dies alles schon schriftlich oder im Vorraus erledigen? Denn ich möchte mir, wenn das Kleine da ist, Zeit nehmen können und nicht wegen irgendwelcher Formalitäten schon nach 1 Woche abreisen müssen.

Man bekommt ja noch 8 Wochen nach der Geburt vom Arbeitgeber das volle Gehalt, richtet sich das nach dem erechneten ET oder nach dem eigentlichen Geburts-Termin?

Fargen über Fragen, aber ich wäre dankbar für gaaaanz viel Hilfe, danke..

LG

Ich und Ich

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Hallo...........Du kannst Dir die Unterlagen schon vom Amt hollen für Erziehungsgeld/Kindergeld aber beantragen erst wenn Dein Wurm da ist! Weil Du für alles die Geburtsurkunde bzw. die Beglaubigung vom Standesamt brauchst!

Die 8 Wochen zählen vom errechneten ET an, z.z.W insgesammt hast Du 14 Wochen Mutterschutz sprich sollte es früher kommen zählen die Wochen drauf und kommt es später werden die Wochen abgezogen!

LG Simone

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Hi und #danke

LG

Ich und Ich

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Hallo,

Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und Erziehungsgeld oder mittlerweile Elterngeld kannst du erst beantragen wenn das Kind auf der Welt ist, da du die Geburtsurkunden brauchst. Ich habe mir allerdings die Anträge schon vor der Geburt geholt und soweit wie möglich ausgefüllt, dass nur noch die Daten vom Kind gefehlt haben, dann ab die Post...
Elterngeld weiß ich nicht wer bei euch zuständig ist. Google einfach mal ein bißchen bei uns war es die L-Bank aber das ist Baden-Württemberg. Die Anträge fürs Kindergeld und Erziehungsgeld hab ich allerdings von der Bank bekommen, als ich mich schon vor der Geburt von Damian über Geldanlegemöglichkeiten für ihn informiert habe. Gibts aber glaube ich auch auf dem Rathaus oder bei Pro Familia kannst du dich erkundigen...die Beraten dich ausführlichst.
Arbeitslosengeld II musst du dann auch noch beantragen.

LG,
Connie+Damian *14.11.05