Haus gekauft. Was, wenn der Vorbesitzer nicht auszieht???

Hallo zusammen,

also mein Mann und ich haben per NotarVertrag am 22.08. ein Haus gekauft, welches einem Geschwisterpaar gehört. Der Bruder wohnte im letzten Jahr darin, bis dato.
Übergabe soll, lt. Kaufvertrag, am 01.10. sein, aber als wir am Dienstag mit ihm telefonierten und darum baten mit ihm und seiner Schwester eine Uhrzeit abzusprechen, kam raus, dass er immernoch keine neue Bleibe hat.

Bei uns drängt leider die Zeit, mein Mann hat für Renovierung/Modernisierung und Umzug ab dem 02.10. drei Wochen Urlaub genommen, damit wir bis Ende Oktober umgezogen sein können, sonst zahlen wir Miete und Hypothek im November paralell.

Naja, lange Rede - kurze Frage: Was ist, wenn der Mitbesitzer nicht auszieht?
Weiß jemand, ob man ihm dann eine Frist setzten/geben muss.
Können wir dann trotzdem an der Außenfassade schon Arbeiten durchführen, oder Material auf dem Grundstück lagern?

Hoffe, auf Antworten. Danke im Vorraus.
LG. Penny mit Arthur(22 Mon.) und #ei(37.SSW+KS-Termin am 26.09.)

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Hallo,

da kann man Euch nur alles Glück der Welt wünschen das es klappt !

Ist sehr schwierig jemanden (auch wenn ein Vertrag vorliegt) auf die Straße zu setzen.

Meine Cousine hatte den Fall - mit Gericht - Räumungsklage etc. hat sich das Ganze um gut 6 Monate verzögert !

Hoffe sehr daß bei Euch alles gut geht - auf jeden Fall solltet Ihr den Herrn nochmal anschreiben (Einschreiben!) und den genauen Übergabetermin darin festlegen....sonst ist es nachher wie bei meiner Cousine: Angeblich hatte sie telefonisch zugestimmt, das die ehemaligen Besitzer noch länger im Haus wohnen durften !

Alles alles Gute Euch,
Pauli

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Verträge sind erstmal einzuhalten,
und auch von der mentalen Denke gegenüber dem Noch-Eigentümer solltest Du einfach davon ausgehen, dass am 1.10. Schlüsselübergabe ist.

Ansonsten würde ich mal in den Kaufvertrag nachsehen, was passiert , wenn....

Es ist zum 1.10. (anscheinend) Euer Haus, da haben Alteigentümer nichts mehr drin zu suchen. Soll er doch zur Schwester ziehen.

Um logo, 1.10. Übergabe, Schlüsselübergabe, Schloß tauschen, und er hat bis mittags Zeit, das Ganze zu räumen. Da würde ich nicht lange fackeln.


Klaus

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So einfach wie Klaus schreibt, ist das nicht! Pauli hat recht, ihr kämt dann nur mit einer Räumungsklage weiter, die ich dem Bewohner auch schon mal ankündigen würde. Ausserdem würde ich ihn darauf hinweisen, dass er sämtliche Kosten von euch tragen müsste, die euch durch seinen späteren Auszug entstehen. Das ganze per Einschreiben mit Rückschein an ihn schicken.
Wünsche euch viel Erfolg

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Ich persönlich halte es für die falsche Vorgehensweise, anzunehmen, der Voreigentümer ziiehe nicht aus.

MENTAL sollte die Denke IMMER bleiben, am 1.10. sei Übergabe.

Ich würde wahrscheinlich am 1.10. pro forma auch gleich mit dem Möbelwagen kommen !

Der Voreigentümer kann auch in ne Pension ziehen und seine Möbel in ner Spedition einlagern. Also .


Klaus

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Hallo,

wichtig ist dann auch noch, dass ihr den Kaufpreis zurückhaltet auch für die Schwester. Lasst euch da vom Rechtsanwalt beraten.

Auf jeden Fall würde ich aber so viel zurückbehalten, dass eure zusätzlichen Mietkosten, Kosten einer evt. Räumungsklage + Einlagern seiner Möbel und seine Mietkosten, was er an euch bezahlen müsste als Mieter ab 01.10. + Betriebskosten gedeckt sind. Falls er nicht auszieht ggf. auch mal bei den Stadtwerken nachfragen, ob für das Haus noch Rückstände bestehen. Evt. kappt man euch den Stromanschluss beim HAus und schliesst euch erst wieder an, wenn ihr seine Schulden bezahtl habt.

Gruß,
Dolfan96

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Danke an alle die sich die Mühe gemacht haben, mir zu antworten.

Wir werden wohl den einen oder anderen Rat beherzigen müssen, damit wir unseren Zeitplan einhalten können und damit der Vorbesitzer tatsächlich den Übergabetermin einhält.

LG. Penny+Anhang

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Hallo,

ich würde zeitgleich auch die Schwester einspannen. Da sie selbst (noch) Miteigentümerin ist, liegt es auch in ihrem Interesse, das der Bruder auszieht. Sie selbst hat das Geld bestimmt auch schon verplant.
Frage bei Strom, Gas, Wasser/Abwasser nach, ob ihr euch schon neu anmelden müsst, so umgeht ihr, dass ihr evtl. die Kosten des Vorbesitzers aufgebrummt bekommt. Ebenso die Telekom.

LG
und hoffentlich geht alles gut!
Birgit

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Das war dann wohl ein schlechter Notar. Meine Eltern haben auch vor einem Jahr ein Haus gekauft mit Einzugstermin 01.10. Sollte der Herr bis dahin nicht ausgezogen sein, sind lt. Vertrag dann statt 600 € Miete 2.500 € fällig. Schönen Gruß an den dämlichen Notar.

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Ja, so habe ich mittlerweile auch das Gefühl, dass der Notar da nicht ganz sauber gearbeitet hat. Beim Termin hatte ich nach einer Vertragsstrafe für diesen Fall gefragt, der Notar meinte nur, es sei unüblich und wir würde unser Recht so oder so bekommen.

Naja, gestern abend habe wir mit dem Mitbesitzer und seiner Schwester telefoniert, die beide meinte, die Übergabe soll am 01.10. klappen.

Ich hoffe sehr darauf, sonst kommt ein langer und kostspieliger Prozess auf uns zu, in unser Haus zu dürfen.
Denn eigentlich ist es ja unser Haus, denn alle Bedingungen des Vertrages unserseits wurden erfüllt, das Geld liegt auf dem Notaranderkonto, nun muss nur die Schlüsselübergabe klappen.

Vielen Dank für die Tipps.

LG. Penny+Anhang