Befristeter Vertrag (Hochschule) und Elternzeit

Hallo zusammen,

ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin an einer Uni als wissenschaftliche Angestellte mit befristetem Vertrag bis 30.09.07 beschäftigt. Im Juli wurde meine Tochter geboren und ich bin seitdem in Mutterschutz / Elternzeit. Laut Hochschulrahmengesetz wird die Restlaufzeit meines Vertrags an die Elternzeit "hinten angehängt".
Nun wurde mir allerdings von unserer Verwaltung gesagt, dass ich Elternzeit keinesfalls für drei Jahre, sondern nur bis zum 30.09.07 beantragen kann, da an diesem Datum mein Vertrag ausläuft. Leuchtet mir einerseits ein, andererseits dachte ich, ich hätte Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit.

Danke im voraus,

Katrin

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wenn dein vertrag schon vor der schwangerschaft feststand, kannst du leider wirklich nur bis zum 30.09. elertzeit nehmen.

gruß conny mit luis auf dem arm, deshalb alles klein geschrieben.

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ja, wie conny sagt, ist es auch.


beim vertragsende ist eben jede verbindung zum arbeitgeber auch vorbei. und du hast keine ansprüche an ihn.



ehrlich gesagt, als befristete AG, die in kind bekommt,
hat man echt die a...karte gezogen.


lg
ayshe

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tja, so ist das in der Wissenschaft - immerhin hattest Du Anspruch auf Elternzeit. Ich habe beide Kinder auf Stipendien bekommen, die zu der Zeit noch nicht einmal Mutterschutz vorsahen, jedenfalls nicht bezahlt...

LG

Catherina

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Hallo Katrin!

Aaaaalso, bei mir ging das ohne Probleme, nämlich so: mein Vertrag mit der Uni läuft dieses Jahr am 30. 11. aus. Nachdem Ende Juli meine Mia geboren war, habe ich Elternzeit bis 31. 7. 2007 beantragt, also auch über den Zeitpunkt hinaus, an dem der Vertrag abgelaufen wäre. Danach wird die Restlaufzeit angehängt. Für die Restlaufzeit wird bei mir übrigens nicht nur der Zeitraum angehängt, den ich wegen Elternzeit "verpasst" habe, sondern auch der Mutterschutz wird berücksichtigt.

Du solltest Dich also auf jeden Fall noch einmal an das Personalbüro wenden! Aus den Gesetzen ergibt sich meines Erachtens nichts, was deren Meinung bestätigt (es sei denn, Euer Hochschulrahmengesetz ist anders als das in Thüringen). Zur Sicherheit kannst Du Dich auch noch einmal beim Service-Telefon des Bundesfamilienministeriums erkundigen: 01 80/1 90 70 50, immer Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 19.00 Uhr. Die sind sehr freundlich und kompetent.

Ich drück Dir die Daumen! Liebe Grüße,
Conne