elterngeld:Wie lange muss man gearbeitet haben,um die 67% zu bekommen?

Hallo,

meine Frage steht ja schon oben;-)

wie lange muss man denn vor der geburt des Kindes voll gearbeitet haben um die 67%vom Netto(?)Lohn zu bekommen?

Also es müssen ja wohl die 40 Std/woche sein,oder??

reichen da theoretisch schon 1-2 Monate aus?

Macht ein Arbeitgeber überhaupt bei so was mit?

Ich meine das funktioniert doch irgendwie garnicht#kratz

angenommen ich würde(wenn emily im Kiga ist) wieder voll arbeiten,wäre zu dem Zeitpunkt aber schon wieder schwanger,und würde dann bis zur entbindung nur noch wenige Monate voll arbeiten,stellt mich der AG da überhaupt wieder ein,wenn er ja weiss,dass ich nicht lange da bin.....

Versteht ihr mich??

Ich stell mich bei dieser ganzen Bürokratie immer soo doof an,vorallem wird ja keiner aus diesem amtsdeutsch schlau:-[

LG
Jenni

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Es wird das gehalt der letzten 12 Monate zu Grunde gelegt.

Wenn du SS-Bedingt in die Krankenfortzahlung kommst wird aber dein eigentlicher Lohn und nicht das Krankengeld dafür zu Grunde gelegt.

so oder so bekommst aber auf jeden Fall einen Sockelbetrag von 300 Euro für 12 Monate bzw. 150 Euro für 24 Monate. Die sind sicher.

LG sissy

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Nachtrag:

Wenn du einen Job hast und in Elternzeit bist dann muss dich dein Chef danach wieder nehmen. Und wenn du dann ss bist dann besteht wieder ein Kündigungsschutz.

Manche einigen sich dann aber auf unbezahlten Urlaub oä.

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Hallo,

möchte an der stelle auch gleich eine Frage zum Elterngeld loswerden #hicks
Wie ist das denn wenn ich 2006 insgesamt 9 Monate gearbeitet habe und die restlichen 3 monate arbeitslos war ?

Weiß das einer?

Vielen dank
lg lunalie#blume

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Schau mal hier

http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76672.html

da müsste es irgendwo stehen

LG sissy

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Hallo Jenni,

gibt da einige Antworten:

1.) du warst arbeitslos ... dann reichen 1-2 monate nicht
2.) du hast gearbeitet ... bekommst also dein zweites kind nachdem du 1-2 monate nach dem erziehungsurlaub gearbeitet hast ... dann reichts
3.) du bekommst dein zweites kind innerhalb des erziehungsurlaubs vom ersten kind ... dann gibt es den geschwisterbonus

gruß tina