Trotz Rückzahlung will das Finanzamt eine Vorauszahlung von uns haben!

Hallo!

Haben heute nach einem halben Jahr endlich unseren Lohnsteuerbescheid 2005 erhalten.
Wir bekommen etwa 120 Euro zurück erstattet.
Mein Mann hatte ein Jahresnettoeinkommen von etwa 27.000 Euro und ich habe ja nur ein paar Monate gearbeitet und dann Mutterschaftsgeld und ein halbes Jahr volles Erziehungsgeld und danach nur noch 75 Euro Erziehungsgeld bekommen.
Und dieses Jahr ist es ja so, das mein Gehalt komplett wegfällt und mein Schatz genau den gleichen Verdienst wie im letzten Jahr hat.
Jetzt schreibt das FA wir sollen im September d.J. 450 vorauszahlen! Und im März, Juni, Sept. und Dez. n.J. jeweils 110 Euro!!!!

Hallo?? Das versteh ich nicht, - klar das FA weiß ja nicht, das wir 2006 noch schlechter da stehen als 2005 (und wohl 2006 mehr Steuer zurück bekommen das mein Schatz ein Fernstudium von zu Hause macht) aber wieso um alles in der Welt werden bei uns solche hohen Vorauszahlungen festgesetzt, wo wir doch Steuer von ihnen zurück erstattet bekommen?

Gibt es das öfter?
Die Bearbeiterin vom Lohnsteuerhilfebüro konnte das auch nicht recht verstehen, sie meinte, sie klärt das mit dem FA ab und regelt es, das wir keine Vorauszahlungen aufgrund der zukünftigen Einkommen zahlen müssen!
Ist ja schön.
Aber wieso machen die überhaupt so was? Ist das Gefälligkeit des Sachbearbeiters?
ich würde es ja verstehen, wenn Vorauszahlungen festgesetzt werden, weil man Steuer drauf zahelen muß, aber wenn man schon zurück bekommt?
Von unseren bekannten Päärchen, die übrigens auch alle zurück bekommen, wurden keine Vorauszahlungen verlangt.
Kann man sich da irgendwo beschweren - ich meine gut, die Sachbearbeiterin meinte sie regelt das aber trotzdem die sind wohl bißchen b... wenn ich doch eh shcon was rauskriege noch 450 Euro Vorauszahlung im Dez. fürs nächste Jahr.
Ich wüßte auch gar nicht, wo ich dieses Geld jetzt hernehmen sollte.
Also ist das so das das ein Finanzamt-Sachbearbeiter einfach nach Nase entscheidet (scheint mir so, da das die anderen ja auch nicht müssen mit der gleichen Einkommenssituation) und kann man da mal irgendwo bei einem Vorgesetzten Stellung dazu beziehen.
Oder kann mir das einer Erklären warum diese Menschen vom FA sowas von uns wollen?
LG

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Das ist ein zinsloser Kredit für den Staat. Sei doch net so kleinlich #schein

Gruß Irene

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Na klar
wir habens ja #augen

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nur weil mittels steuererklärung steuern zurück kommen ist das kein grund für das finanzamt, einkommen das nicht der lohnsteuer unterliegt sondern zb. vermietungen betrifft - nicht eine steuervorauszahlung zu verlangen.

ich sag mal so:


eigentum ist eigentum- und wenn das zb. vermietet wird - dann ist da eine einkunftsart vorhanden, die nicht mit der lohnsteuervorauszahlung gedeckt wird. am jahres ende - wird ALLES was einkommen ist zusammen gerechnet, abzüglich der relevanten werbungskosten etcpp - dann bleibt ein zuversteurndes einkommen übrig das einen bestimmten steuerbetrag ergibt - und dieser bestimmte steuerbetrag wird mit dem bereits per gehaltsabrechnung gezahlten gesamtjahres steuerbetrag verrechnet - bleit eine überzahlung bekommst du das zuviel gezahlte geld zurück - ergibt sich eine unterzahlung musst du zahlen.

für das nächste jahr - wird wenn eine nicht lohnsteuerpflichtige einkunftsart besteht, das kommende zuerwartende gesamteinkommen für DIESE einkunftsart (zb. garagenvermietung, wohnungsvermietung, regelmässige verkäufe von besitz - schmuck auto möbel) errechnet und er daraus resultierende zu erwartende steuerbetrag erhoben - dies dient dazu, das wenn die vom finanzamt errechnete einkommenshöhe erreicht und überschritten wird - der zuzahlende steuerbetrag im folge jahr den steuerzahler zum einen nicht plötzlich in die finanzielle notlage bringt und zum anderen die definitive vorversteuerung die so oder so anfällt.

über prüfe nochmals deine steuerunterlagen welche anlagen aufgefüllt wurden und was als nicht lohnsteuerpflichtig alles drinsteht. dazu brauchst du auch keinen lohnsteuerhilfe verein um das zu lesen.

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Meien Güte was machst Du einen Wind. Wo Du doch schon beim Lohnsteuerhilfeverein warst hätte DIE Dir ja auch sagen können, dass Du einfach eine Herabsetzung der Vorauszahlungen auf NUll beantragst und fertig.

Kerstin

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Es ist absolut kein Problem, die Voraussetzungen auf Null herabsetzen zu lassen. Dass sich eure finanzielle Lage geändert hat, konnte das FA ja nicht ahnen.
Der Lohnsteuerhilfeverein wird sich schon drum kümmern.