Grunstück- bzw. Wohnfläche zu groß - Hartz IV ?????

Liebes Forum,

ich habe heute eine Sache die meine Eltern sehr beschäftigt und mich natürlich auch, weil es schließlich meine Eltern sind.
Meine Eltern sind 55 Jahre und haben immer gearbeitet und sind jetzt leider beide arbeitslos. Aber nun zum Sachverhalt:
Meine Eltern haben sich vor 35 Jahren ein Grundstück gekauft und ein Haus darauf gebaut. Dieses Grundstück hat 1100,00 m², war aber in der DDR auf dem Land so üblich und eine Wohnfläche von 140,00 m². Die untere Etage von 110,00 m2 bewohnen Sie alleine und das Dachgeschoss komplett ausgebaut und eingerichtet steht leer. Hat meine Schwester ausgebaut und bewohnt, ist dann aber wegen der Arbeit weggezogen. Nun ist dem Amt aber die Grundstücksfläche 300,00 m2 zu groß und sie wollen Sich alles vor Ort anschauen. Sie meinten doch wir könnten vermieten. Aber die Einrichtung gehört meine Schwester, somit müssten meine Eltern alles neu einrichten und dafür haben Sie das Geld nicht.
Was kann meinen Eltern von rechtlicher Seite bevorstehen.
Ich bin so hilflos, das Haus ist abbezahlt, das Amt zahlt somit nur die Nebenkosten und nicht mal Miete für meine Eltern. Sie können doch nicht das Haus verkaufen, wo sie ihr ganze Arbeit und Geld investiert haben seit 35 Jahren.

Vielleicht hat jemand einen Rat für mich.

Liebe Grüße

1

hallo!

also, ob das grundstück zu groß ist, hängt von den ortsüblichen gegebenheiten ab. aber soweit ich gelesen habe wird auch dem lan ein grundstück von 800m² als "normal" angesehen.

deine eltern können doch tatsächlich vermieten. warum müssen sie dann alles einrichten? ein mieter bringt doch in der regel die eigenen sachen mit und könnte ggfs. bei einzug auch renovieren. deshalb würde ich diese möglichkeit nicht ausschließen. und kosten entstehen im vorfeld nur, wenn sie anzeigen schalten. ob man dann glück mit den mietern hat, ist natürlich offen. und hat deine schwester denn den ausbau aus eigener tasche bezahlt ? oder deine eltern? ich glaube nicht, dass deine schwester da ein problem mit hätte, wenn jemand anderes da wohnt... und möbel kann man im keller lagern...

warum sollte denn das amt noch einen pauschalbetrag für miete bezahlen bzw. einen abtrag, der gar nicht mehr anfällt?#kratz diese kosten entstehen deinen eltern doch gar nicht...

sei froh, dass es überhaupt zu einem besichtigungstermin kommt! und deine eltern haben dann immer noch die möglichkeit mit hilfe eines anwaltes widerspruch gegen die ablehnung einzureichen, mit der begründung, dass diese grundstücksgröße damals und zu der zeit einfach üblich war...

gruß
kim

2

Hallo,

die leere Wohnung befindet sich im Obergeschoß im selben Haus ohne seperaten Eingang, d.h. Mieter müssten immer durch die Wohnung bei meinen Eltern. Ist für mich keine Lösung. Und das mit Pauschbetrag für Miete war Quatsch.

Liebe Grüße

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hi!

also, den pauschalbetrag der miete als quatsch zu bezeichnen finde ich nocht wirklich "nett". du hast dich doch beschwert, dass das amt nur die nebenkosten bezahlt, aber keine miete #kratz da das haus deinen eltern gehört und abbezahlt ist (lt. deiner aussage, haben sie doch keine kosten ausser den nebenkosten #kratz was soll das amt da also zahlen?#kratz

und aus deinem posting ging nicht hervor, dass das dachgeschoß keinen separaten eingangang hat! ohne diesen würde auch für mich ein vermieten nicht in frage kommen. aber dann musst du schon vollständige infos schreiben - und nicht voraussetzen, dass alle die gegebenheiten kennen.

gruß
kim

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Deine Eltern müssen doch nichts neu einrichten - vielleicht kann man die Einrichtung Deiner Schwester woanders lagern und dann versuchen sie eben, die Wohnung zu vermieten - für die Einrichtung sind doch die Mieter zuständig!
Ist natürlich so eine Frage, ob ihr (angesichts des Wohnungsleerstandes) Mieter findet. Probieren würde ich es -zu der Wohnung würde ich auch ein Stück Garten anbieten - als Aussensitzfläche und vielleicht zum eigenen Gemüseanbau - damit wird der Anteil Deiner Eltern auch geringer - ausserdem wird die Wohnung dadurch attraktiver. Ich würde aber sofort eine Anzeige schalten, schon, um dem Amt zu zeigen, dass sie guten Willens sind.
Kathy

4

ich finde, das Amt hat Recht.

Wo der Krempel Deiner Schwester bleibt, ist nicht das Problem des Amtes. Dann müßte halt Deine Schwester die Miete als "Einlagerungsgebühr" zahlen.

Das Grundstück könnte geteilt werden und ein 2 . Haus draufgestellt, dann kommt schonmal Geld rein.

Die obere WOhnung kann vermietet werden


Und dann braucht es kein Hatz4.



Klaus

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Hallo,

wieder mal vielen Dank für eure Antworten und euer echtes interesse an den Beiträgen, sonst hättet ihr meine Zwischenantwort bemerkt wo ich geschrieben habe, das die obere Etage nicht vermietbar ist, das sie durch die Wohnung meiner Eltern geht, also ohne seperaten Eingang ist und zweitens kann das Grundstück nicht geteilt werden, da es mit Stallgebäuden bebaut ist. Ich finde es immer wieder schade in welche Schublade man mit Hartz IV fällt, wobei man vorher immer gearbeitet hat und immer noch jeden Job annehmen würde. Jetzt soll man für das bestraft werden, was man sich vor 35 Jahren aufgebaut, abbezahlt hat und seine Kinder groß gezogen hat. Also bitte, wennschon antworten dann auch richtig lesen.

Liebe Grüße

7

hi!

dann schau doch mal in die antwort zu deinem zwischenpost....

ich zumindest verurteile hier niemanden. aber fragen stellen sollte erlaubt sein.

vielleicht könntest du erklären, wo die genauen probleme liegen. denn klar, mit 2 personen bekommt man nur 552€. davon kann man ja kein haus mit allem was anfällt bezahlen, aber ich gehe davon aus, dass evtl. auch noch alg1 kommt. ansonsten... leider werden sie es sehr schwer bis unmöglich haben, einen job zu finden... welche kosten haben denn deine eltern durch das haus? grundsteuer (die müssen sie selbst tragen - evtl. ratenzahlung möglich), müllgebühr (übernimmt das amt?), strom müssen sie selbst zahlen (wie alle), heizkosten (werden doch zumindest bezuschusst?)... das ist das, was mir als hausbesitzer so einfällt. gut evtl. reparaturen müssen eben warten. geht uns aber nicht anders.

und nochwas: ich habs schonmal geschrieben: sollte das grundstück auch nach der besichtigung als zu groß erklärt werden, dann widerspruch einlegen. es sollte berücksichtigt werden, was bei deinen eltern im wonhgebiet üblich ist. ob von erfolg gekrönt kann ich nicht beurteilen.

also, fühl dich nicht persönlich angegriffen! manches sollte man auch nur mal als anregung sehen.

ein tip wg. den stallgebäuden: besteht nicht die möglichkeit dies evtl. an private tierhalter (pferde, schafe o.ä.) zu vermieten? kenne ja die gegend nicht, aber bei uns wird das oft gemacht.... wären immerhin ein paar euros die reinkämen...

gruß
kim