familienversicherung bei nicht verheirateten

Hallo. Ich blicke da nicht so ganz durch:kann man sich wirklich nur beim Mann mit versichern wenn man verheiratet ist?oder gibt es auch Krankenkassen die das so machen,wenn man zusammen wohnt und ein Kind miteinander bekommt?
Ist ja schon unfair wenn man es nur ala verheiratetes paar darf.
Kennt sich da jemand aus?

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geht nur bei verheirateten.

aber wieso findest du das unfair?

lg, verena

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Soweit ich weiß, ist es tatsächlich so. Bei uns, wir waren die ersten 3 Monate wo unsere Tochter da war auch noch nicht verheiratet. Da hatte ich meine eigene Krankenversicherung und die Kurze war bei mir mit versichert. Aber ab Hochzeitstag waren wir beide dann über meinen Mann mit versichert.

Im Zweifelsfall... ruf deine KK an und erkundige dich dort ;-)

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Ja, dies ist nur verheirateten Paaren zugeordnet!
Dein Versicherungsschutz bleibt aber doch während der Elternzeit ganz normal bestehen und das Kind kriegt über dich auch automatisch den Versicherungsschutz, es sei denn der KV ist Privat versichert! Sonderregelung!

LG Nina

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Dies gilt auch nur bei Verheirateten. Also wenn verheiratet und Vater ist privatversichert, muss Kind auch bei Vater versichert werden. Wenn nicht verheiratet, ist Kind IMMER bei Mutter mitversichert.

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Diese Frage ist mir vor kurzem auch durch den Kopf gegangen, da ich zur Zeit Arbeitslos bin und mein Geldanspruch Anfang Juli ausläuft. Nunja, mein ET isr aber am 28.07.2013. Also alles scheiße. Und wenn das Geld ausläuft ist man auch nicht mehr versichert.

Da wir eh schon 7,5 Jahre zusammen sind haben wir schon länger überlegt zu heiraten. Diese Entscheidung hat sich nun noch schneller rauskristalisiert. (auch wegen der Versicherung)

LG Peppymouse

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Danke für eure antworten!
Ich find so was immer nur etwas seltsam,weil man auch unverheiratet eine Familie sein kann und uns nichts von einem verheirateten paar unterscheidet,ausser eben die Hochzeit;wir leben zusammen,wirtschaften zusammen,werden das Kind zusammen erziehen.aber naja so ist dann halt die Regelung:)

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Bleib blos in der EZ in deiner KV!!! Mit Kind!!!
Ich bin jetzt in der EZ wieder schwanger und bekomme, obwohl ich seit ueber 2 Jahren zu Hause bin auch wieder mutterschaftsgeld. 13€ am Tag 6 wo vor und 8 wo nach der Geburt. Weil ich noch Angestellte und selbst versichert bin. Waere ich nur familienversichert, wuerde mir das nicht zu stehen.

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Hallo,
hierfür ist aber nicht entscheidend, wo das Kind versichert ist! Ausschlaggebend hierfür ist aber, dass das Arbeitsverhältnis nach wie vor besteht!
Wir haben nun unser 3. Kind bekommen. Die Kinder sind alle wie der Papa privat versichert. Ich bin seit nunmehr 6 Jahren kostenfrei bei der DAK versichert und habe auch jeweils das Mutterschaftsgeld bekommen. Bin aber nach wie vor bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit.
Übrigens sind auch verheiratete Paare mit einem privat versicherten Ehemann benachteiligt. Nach der Elternzeit muss ich mich privat oder freiwillig selbst versichern, für den Fall das ich nicht in sozialversicherungspflichtig arbeiten gehe. Und hier wird zur Berechnung das Einkommen meines Ehemannes herangezogen.
Viele Grüße
Bine