Kündigung während Elternzeit (wegen Umzug)! Ab wann gilt man als Arbeitslos und bekommt Arbeitslosen

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe, es kann mir hier vielleicht schon jemand helfen!

Wir ziehen im Juni von Frankfurt/Main (Hessen) nach Landkreis Traunstein (Bayern).
Ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und bekomme das Budget als Erziehungsgeld (noch bis Juli). Da ich meinen alten Job nun natürlich nicht mehr antreten kann (wollen mich ohnehin nicht mehr), habe ich gekündigt - zum 31. Mai 2006.

Nun frage ich mich, ob ich mich noch hier in Frankfurt arbeitslos melden soll/muss. Oder ob ich das erst im Juni unten in Traunstein machen soll/muss.
Ich muss mich dort halt erstmal wegen Kinderbetreuung umschauen, bevor ich für mich einen Job suchen kann (das eine geht halt nicht ohne das andere - das übliche Problem).

Ich vermute ja, dass das ich mich erst unten melden muss und das Arbeitslosengeld erst ab Ende der Elternzeit gezahlt werden könnte. Aber vielleicht weiss es ja jemand von Euch genau/genauer.

Schon mal lieben Dank für Eure Hilfe!

Susanne + Emily Fiona (*05.08.05)

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Melden musst du dich jetzt schon und zwar ab Kenntnis der Arbeitslosigkeit, sonst droht eine Sperre. Allerdings wirst du ohnehin eine Sperre bekommen, da du gekündigt hast. Du hättest dich besser vom AG kündigen lassen.