ALG 2: kann Umzug trotz angemessener Wohnung abgelehnt werden?

Hallo,

wir wohnen zu dritt (mama papa Kleinkind) in Berlin in einer 6ßqm großen 2Zimmer wohnung und beziehen ALG 2.

wir möchten nun nach NRW umziehen, weil dort meine Familie whnt und wir dort mehr unterstützung finden. Meine Mutter könnte dann bald auf die kleine aufpassen und ich könnte mein studium wieder aufnehmen.

wenn wir die umzugskosten und die genossenschaftsanteile (sowas ähnliches wie kaution) selbst zahlen, kann das "neue" arbeitsamt uns dann den umzug verbieten, auch wenn die neue wohnung angemessen ist`?

hab heute mit denen telefoniert und der herr sagte, ich müsse "triftige" gründe darlegen, ich könne nicht einfach wild hin-und herziehen...

stimmt das? wo steht das( gesetz, urteil?)

LG

Luise

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So lange ihr keine Renovierungskosten, Umzugskosten etc. vom Amt wollt, könnt ihr auch ohne Genehmigung umziehen. Die Wohnung muss aber angemessen in Größe und Preis sein.

Das mit der Genehmigung gilt nur, wenn ihr die o. g. Kosten erstattet haben wollt vom Amt.