Arbeitsgericht wer hat Erfahrung damit gemacht?

Hallo!

Vor einiger Zeit habe ich ja schon einmal hier gepostet, wegen der fristlosen rückwirkenden Kündigung meines Mannes (die nicht rechtens ist).
Deshalb haben wir gegen den alten Arbeitgeber eine Klage eingereicht.....er will den halben Monatslohn nicht zahlen #augen
So nicht genug damit. Er hat meinem Mann nun einen reinwürgen wollen und ihm noch ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgestellt und zu uns nach Hause geschickt.
Er arbeitete seit 2003 (während der Studienzeit als Praktikant dort) hat bombastische Arbeitszeugnisse bekommen, das jetzige Arbeitszeugniss ist einfach nur grotten schlecht....verschlüsselt eine glatte 6!!!!

Eigentlich meine Frage, wie läuft das überhaupt auf dem Arbeitsgericht ab? Wer steht uns da zur Seite?
Kann man gegen das Arbeitszeugnis auch klagen?
Den Termin haben wir nun bekommen.

Das schlimme nur, mein Mann bekommt nun einen neuen Arbeitsvertrag in einem anderen Unternehmen, die wollen aber ein Arbeitszeugnis vom letzten AG sehen, na toll man hat nur Ärger #heul

Jetzt müssen wir denen auch noch alles erklären.

Schade das so ein Arsch von Chef, einem jungen Menschen, der gerade in den Beruf startet alles verbauen will.
Eine lange Geschichte....Mobbing ohne Ende. Das Ende vom Lied mein Mann hat sich woanders beworben dort Arbeit bekommen und sich aus Mobbinggründen von seinem Chef kündigen lassen( fristgerecht in der Kündigung steht betriebsbedingt) dann 1 Woche später flattert eine fristlose Kündigung ins Haus, das auch noch rückwirkend ohne Angabe von Gründen.
Er hat ihn beurlaubt und gesagt bleib erstmal 1 Woche daheim und dann sehen wir weiter.
Tja dann kam die fristlose.
Er will einfach den Lohn nicht zahlen, wir brauchen aber das Geld. Wir haben Familie, desshalb müssen wir vor`s Gericht und nun ist er natürlich stinkig weil wir diesen Weg gegangen sind. Was auch unser gutes Recht ist.

Habe schon wieder zuviel geschrieben, ist einfach eine lange Geschichte.

Hoffe auf Antworten wie Eure Erfahrungen auf dem Arbeitsgericht sind bzw. waren.
Was muss man denn eigentlich zahlen kommen noch Kosten auf uns zu?

LG Jacqi

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Hallo,

gegen das Zeugnis könnt ihr vorgehen und auf Abgabe eines Arbeitszeugnisses mit wohlwollender Formulierung klagen. Es ist sinnvoll, ein Arbeitszeugnis aufzusetzen und diesen Entwurf zum Gegenstand der Klage zu machen.

Vor dem Arbeitsgericht besteht in erster Instanz kein Anwaltszwang, dh. Dein Mann kann sich selbst vertreten. Einen rechtlichen Beistand hat er dann aber nicht, dazu bräuchte er einen Anwalt oder müßte in der Gewerkschaft sein, die vertreten ihre Mitglieder auch. Er kann aber natürlich auch eine andere Person seines Vertrauens mitnehmen, wenn er das möchte.


Ihr könnt ja erst mal schauen, ob ihr im Gütetermin so zurecht kommt. Wenn keine Einigung möglich ist und ds Verfahren weitergeführt wird, solltet Ihr Euch doch besser nach einem Anwalt umschauen.Wenn Euer Einkommen zu niedrig ist, könnt ihr auch Prozeßkostenhilfe beantragen, dann werden die Kosten für den Anwalt von der Staatskasse übernommen.

Wenn ihr keinen Anwalt habt, müßt ihr allenfalls Gerichtskosten zahlen. Wenn ihr euch im Gütetermin mit dem Arbeitgeber vergleicht, fallen keine Gerichtsgebühren an; diese fallen nur an, wenn ein gerichtliches Urteil ergeht, sind aber überschaubar.

Die Höhe der Gerichtskosten hängt vom Gegenstandswert ab; dieser wird wiederum abhängig vom Einkommen Deines Mannes festgesetzt.

Bei einer Klage auf Zeugniserteilung ist es genauso.

VG
Susi

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Hallo,
ist dein Mann Gewerkschaftsmitglied?
Dann bekommt er kostenlosen Rechtsschutz, d.h. einen Anwalt.
Ansonsten muss er sich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht suchen.
Die Kündigung ist wohl unrechtmäßig. Dein Mann wird auf Wiedereinstellung klagen. Natürlich auch auf ein vernünftiges Arbeitszeugnis.
Häufig endet sowas mit einem Vergleich. Der Arbeitgeber zahlt und muss das Zeugnis ausstellen, der Arbeitnehmer verzichtet auf den Arbeitsplatz und weitere Ansprüche.
Viel Glück! #klee
LG Katja #sonne

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Hallo Jacqi,

eine der wichtigsten Voraussetzungen gegen eine unberechtigte Kündigung ist immer eine fristgerecht
eingereichte Klage beim Arbeitsgericht.

Eine rückwirkend datierte Kündigung ist grundsätzlich unzulässig und nichtig.Egal ob diese ordentlich (also fristgerecht) oder außerordentlich ( Fristlos ) erfolgt ist.

Eine außerordentliche Kündigung muß grundsätzlich ausreichend begründet sein.

War das etwa mit dem nach Hause schicken und erstmal ne Woche Urlaub nehmen etwa ein Trick des Arbeitgebers um ihm dann nach drei Tagen wegen unentschuldigten Fehlends fristlos zu kündigen? Danach sieht es nähmlich aus.

Es besteht grundsätzlich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Wird vom Arbeitgeber ein unqualifiziertes bzw. auch ein sogenanntes Codiertes Arbeitszeugnis ausgestellt so kann der gekündigte ein auch selbst ein Arbeitszeugnis ausstellen und an den ehemaligen Arbeitgeber senden mit der Aufforderung dieses unterschrieben zurück zu senden oder selbst ein dem Sinne nach gleichlautendes Arbeitszeugnis zu schreiben. Dies mit angemessener Fristsetzung und dem Hinweis, daß nach fruchtlosem Ablauf ohne weiteres Anschreiben Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wird.

In aller Regel wird das Arbeitsgericht frühzeitig zunächst einen Gütetermin anberaumen. Hierfür besteht kein Anwaltszwang und auch kein Kostenausgleich.

mfg
Nobiliy